Common use of Pseudonymisierung der Datensätze Clause in Contracts

Pseudonymisierung der Datensätze. Bei der Übernahme der Daten in den Zwischenspeicher 2 ist der Versichertenbezug zu pseu- donymisieren. Alle Versichertenstammdaten mit Ausnahme des Geburtsjahres (also Vorname, Xxxxxxxx, Geburtstag und Geburtsmonat) werden gelöscht. Die Datenstelle stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass die Zuordnung Krankenversichertennummer zum Pseudonym eindeutig ist und ein Pseudonym nicht unterschiedlichen Versicherten zugeordnet wird. Zur Pseudonymisierung ist das von den Kassenorganisationen auf Bundesebene entwickelte Pseudonymisierungsverfahren anzuwenden. Dieses sieht insbesondere vor, dass - die Krankenversichertennummer bis zu 12 Stellen umfassen kann; - das zu erzeugende Pseudonym genau 21 Stellen umfasst, sich aus der 9-stelligen unver- schlüsselten Kostenträgerkennung und einem 12-stelligen Xxxxxxxx (pseudonymisierte Krankenversichertennummer) zusammensetzt; - das Pseudonym ausschließlich Ziffern enthalten darf und - die Pseudonymisierung der Krankenversichertennummer mittels Zufallszahl erfolgt. Die Datenstelle stellt durch geeignete Zuordnungstabellen sicher, dass eine Krankenversicher- tennummer ausschließlich einmal pseudonymisiert und einem Versicherten genau ein Pseu- donym zugeordnet wird. Bei Änderungen der Kostenträgerkennung ohne Wechsel der Kran- kenkasse, bleibt das ursprünglich vergebene Pseudonym für den Versicherten erhalten.

Appears in 5 contracts

Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.kvhh.net

Pseudonymisierung der Datensätze. Bei der Übernahme der Daten in den Zwischenspeicher 2 ist der Versichertenbezug zu pseu- donymisierenpseudonymisieren. Alle Versichertenstammdaten mit Ausnahme des Geburtsjahres (also Vorname, Xxxxxxxx, Geburtstag und Geburtsmonat) werden gelöscht. Die Datenstelle stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass die Zuordnung Krankenversichertennummer zum Pseudonym eindeutig ist und ein Pseudonym nicht unterschiedlichen Versicherten zugeordnet zugeord- net wird. Zur Pseudonymisierung ist das von den Kassenorganisationen auf Bundesebene entwickelte Pseudonymisierungsverfahren anzuwenden. Dieses sieht insbesondere vor, dass - die Krankenversichertennummer bis zu 12 Stellen umfassen kann; - das zu erzeugende Pseudonym genau 21 Stellen umfasst, sich aus der 9-stelligen unver- schlüsselten un- verschlüsselten Kostenträgerkennung und einem 12-stelligen Xxxxxxxx (pseudonymisierte Krankenversichertennummer) zusammensetzt; - das Pseudonym ausschließlich Ziffern enthalten darf und - die Pseudonymisierung der Krankenversichertennummer mittels Zufallszahl erfolgt. Die Datenstelle stellt durch geeignete Zuordnungstabellen sicher, dass eine Krankenversicher- tennummer Krankenversi- chertennummer ausschließlich einmal pseudonymisiert und einem Versicherten genau ein Pseu- donym Pseudonym zugeordnet wird. Bei Änderungen der Kostenträgerkennung ohne Wechsel der Kran- kenkasseKrankenkasse, bleibt das ursprünglich vergebene Pseudonym für den Versicherten erhalten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.kvhh.net

Pseudonymisierung der Datensätze. Bei der Übernahme der Daten in den Zwischenspeicher 2 ist der Versichertenbezug zu pseu- donymisierenpseudonymisieren. Alle Versichertenstammdaten mit Ausnahme des Geburtsjahres (also Vorname, Xxxxxxxx, Geburtstag und Geburtsmonat) werden gelöscht. Die Datenstelle stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass die Zuordnung Krankenversichertennummer zum Pseudonym eindeutig ist und ein Pseudonym nicht unterschiedlichen Versicherten zugeordnet zugeord- net wird. Zur Pseudonymisierung ist das von den Kassenorganisationen auf Bundesebene entwickelte Pseudonymisierungsverfahren vom GKV-Spitzenverband verantwortete Pseudo- nymisierungsverfahren anzuwenden. Dieses sieht insbesondere vor, dass - die Krankenversichertennummer bis zu 12 Stellen umfassen kann; , - das zu erzeugende Pseudonym genau 21 Stellen umfasst, sich aus der 9-stelligen unver- schlüsselten un- verschlüsselten Kostenträgerkennung und einem 12-stelligen Xxxxxxxx (pseudonymisierte Krankenversichertennummer) zusammensetzt; , - das Pseudonym ausschließlich Ziffern enthalten darf und - die Pseudonymisierung der Krankenversichertennummer mittels Zufallszahl erfolgt. Die Datenstelle stellt durch geeignete Zuordnungstabellen sicher, dass eine Krankenversicher- tennummer Krankenversi- chertennummer ausschließlich einmal pseudonymisiert und einem Versicherten genau ein Pseu- donym Pseudonym zugeordnet wird. Bei Änderungen in der Kostenträgerkennung ohne Wechsel der Kran- kenkasseKrankenkasse, bleibt das ursprünglich vergebene Pseudonym für den Versicherten erhaltener- halten.

Appears in 1 contract

Samples: www.kvwl.de