Publikationsorgan. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx).
Publikationsorgan. Den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen betreffende Bekanntmachungen erfolgen auf der Internet-Plattform der Swiss Fund Data AG "xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx".
Publikationsorgan. Das Publikationsorgan des Verbandes ist das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe. § 19
Publikationsorgan. Die Bewertung der Vermögenswerte der jeweils teilnehmenden kollektiven Kapitalanlagen, die Berechnung des Umtauschverhältnisses und die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgen am selben Tag;
Publikationsorgan. Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre und die Bekanntmachungen erfolgen im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“.
Publikationsorgan. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das Schwei- zerische Handelsamtsblatt (xxx.xxxx.xx).
Publikationsorgan. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das Schweizerische Handelsamtsblatt (xxx.xxxx.xx).
Publikationsorgan. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist die Internetplattform der Swiss Fund Data AG www.swissfund- xxxx.xx. Der Fondsvertrag mit Anhang und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allfälligen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.
Publikationsorgan. Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx)