Kooperation Musterklauseln

Kooperation. Der Auftraggeber hat jederzeit mit Securitas zu kooperieren, um es Securitas zu ermöglichen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber Folgendes bereitstellt: (i) eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für das Securitas-Personal gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften (ASchG, AStV, ...), (ii) sämtliche relevanten Informationen, Zugänge und Hilfeleistungen, die Securitas vernünftigerweise benötigt, um die Dienstleistungen ohne Unterbrechung durchzuführen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, und (iii) unverzügliche Benachrichtigung über alles, was die Sicherheit, Risiken oder Verpflichtungen von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte, oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von Securitas für die Erbringung der Dienstleistungen führt.
Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- und Realschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil. 4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch die in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandt. Die Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt im Einzelfall und durch die Mitwirkung in regionalen Jugendhilfegremien. 4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine 4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeiten.
Kooperation. Im Zuge einer beidseitig förderlichen Kooperation der Vertragspartner werden diese insbesondere in technischen und betrieblichen Belangen zusammenarbeiten, um für die Teilnehmer beider Seiten ein hohes Qualitätsniveau und eine hohe Verfügbarkeit sowie die Interoperabilität der Dienste sicherzustellen und eine möglichst effiziente und kundenorientierte Durchführung des Vertrages zu ermöglichen.
Kooperation. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ständigen Kooperation mit Securitas, um es Securitas zu ermöglichen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber Folgendes bereitstellt:
Kooperation. Jede Partei ist verpflichtet, auf eigene Kosten mit der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen zusammenzuarbeiten, um die in diesem Vertrag vorgesehenen Rechtsge- schäfte und Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen, insbesondere 16.1 Dokumente zu unterzeichnen und sonstige Handlungen vorzunehmen, die die andere Partei in zumutbarer Weise verlangt, um die Bestimmungen dieses Vertrages und die in diesem Vertrag geregelten Rechtsgeschäfte durchzuführen, und 16.2 soweit nicht dieser Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt, alle für die Umset- zung dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen rechtzeitig einzuholen.
Kooperation. Der Auftraggeber hat jederzeit mit Protection One zu kooperieren, um es Protection One zu er- möglichen, die Leistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber Folgendes bereitstellt: (i) eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für das Protection One-Personal gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, (ii) sämtliche relevanten Informationen, Zugänge und Hilfeleistungen, die Protection One vernünftigerweise benötigt, um die Leistun- gen ohne Unterbrechung durchzuführen und (iii) unverzügliche Benachrichtigung über alles, was die Sicher- heit, Risiken oder Verpflichtungen von Protection One im Rahmen dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von Protection One für die Erbringung der Leistungen führt.
Kooperation. Die MV-Kasse ist verpflichtet, mit zumindest einem Versicherungsunternehmen, das zum Betrieb der Lebensversicherung berechtigt ist, und/oder zumindest einer Kapitalanlagegesellschaft, die zumindest einen Pensionsinvestmentfonds verwaltet, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Zweck dieses Dienstleistungsvertrages ist es, die Anwartschaftsberechtigten im Wege der MV-Kasse über die Möglichkeit der Überweisung der Abfertigung an ein Versicherungsunternehmen und/oder ein Kreditin- stitut zum ausschließlichen Zwecke des Erwerbs von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds gemäß
Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation mit:• der Xxxxxx-Xxxxxx-Schule• die öffentlichen Schulen der Region • mit den weiterführenden Gymnasien und berufsbildenden Schulen in Gießen 4.2.4.2 Ausbildungsstätten entfällt 4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit und Kooperation mit den jeweils fallzuständigen Jugendämtern erfolgt durch regelmäßige Hilfeplangespräche und andere Kontakte. 4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) • Enge Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Philipps-Universität Marburg • Musikschule Buseck• Ruderclub Hellas in Gießen• Jugendpflege Reiskirchen• Ortsansässige Vereine 4.2.4.5 Sozialraum Aufbau und Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen im Bereich Reiskirchen.
Kooperation. Der Nationalpark-Partner arbeitet aktiv mit dem Nationalparkamt Vorpommern, Nationalpark-Partnern und anderen Akteuren in der Region zusammen und legt wert auf die Verwendung regionaler Produkte, • nimmt an Partner-Informations- und Austauschtreffen teil, • unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Partnerinitiative des Nationalparks Vor- pommersche Boddenlandschaft Beide Vertragspartner entwickeln die Partnerschaft gemeinsam inhaltlich weiter.
Kooperation. Im Zuge einer beidseitig förderlichen Kooperation der Parteien werden diese insb. In techni- schen und betrieblichen Belangen zusammenarbeiten, um für die Teilnehmer beider Seiten ein hohes Qualitätsniveau und eine hohe Verfügbarkeit sowie die Interoperabilität der Dienste si- cherzustellen und eine möglichst effiziente und kundenorientierte Durchführung des Vertrages zu ermöglichen.