Qualifizierte Nachrangklausel Musterklauseln

Qualifizierte Nachrangklausel. 8.1 Der Crowd-Investor tritt für den Fall der Insolvenz mit seinen Forderungen unwiderruflich im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme der Gläubiger, die ebenfalls Crowd-Investoren sind) zurück. Der Crowd- Investor kann seine Forderungen aus diesem Nachrangdarlehens- vertrag nicht vor- sondern nur gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter der Gesellschaft verlangen. 8
Qualifizierte Nachrangklausel. Der Darlehensgeber erklärt hiermit, frei von Zwang und bei vollem Bewusst- sein, ausdrücklich und unwiderruflich die uneingeschränkte Nachrangigkeit aller seiner Forderungen gegenüber der Darlehensnehmerin aus dem gegen- ständlichen Darlehensvertrag, dies ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen (Rangrücktrittserklärung). Die Vertragsparteien ver- einbaren hiermit ausdrücklich, einvernehmlich und einseitig unwiderruflich, die Nachrangigkeit des gegebenen Darlehens, sodass der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Xxxxxx solange und soweit nicht fordern kann, wie sie bei der Darlehensnehmerin einen Grund für die Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forde- rungen des Darlehensgebers aus dem gegenständlichen Darlehensvertrag da- her erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals der Darle- hensnehmerin oder – im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Darlehens- nehmerin – erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht nachran- gigen) Gläubiger begehrt werden können. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, einvernehmlich und einseitig unwiderruflich, dass im Zweifelsfall der gegenständlichen Vertragsbestimmung uneingeschränkter Vorrang vor allfälligen entgegenstehenden anderen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages zukommen soll.
Qualifizierte Nachrangklausel. 8.1 Der Crowd-Investor tritt hiermit mit sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen einschließlich Rückzahlungsbetrag, Zinsen und Wertsteigerungszins im Rang hinter alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft zurück. Forderungen mit Rangrücktritt von anderen Crowd-Investoren stehen auf gleicher Stufe. Der Crowd-Investor kann Befriedigung aus den vorstehend genannten Forderungen erst nach Beseitigung einer gegebenenfalls bestehenden Überschuldung oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger aus künftigen Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschluss oder aus sonstigen freien Vermögen verlangen. Außerdem werden seine Forderungen im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation auch nicht vor, sondern nur gleichrangig mit Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken bzw. keinen Insolvenzgrund schaffen würden; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.
Qualifizierte Nachrangklausel. 8.1 Der Crowd-Investor erklärt hiermit gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst. 8
Qualifizierte Nachrangklausel. 15.1. Der Companist tritt hiermit gemäß § 19 Abs. 2, Satz 2 InsO mit seinen sämtlichen Ansprüchen aus diesem Vertrag (einschließlich Tilgung, Zinsen und Bonuszinsen) gegen die Crowdinvestinggesellschaft im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme gegenüber anderen Rangrücktrittsgläubigern, insbesondere anderer Companisten oder den Gesellschaftern der Crowdinvestinggesellschaft) in den Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück.
Qualifizierte Nachrangklausel. 8 Qualified Subordinated Contract
Qualifizierte Nachrangklausel. 7.1. Der Darlehensgeber erklärt hiermit, frei von Zwang und bei vollem Bewusstsein, ausdrücklich und unwiderruflich die uneingeschränkte Nachrangigkeit aller seiner Forderungen gegenüber der Darlehensnehmerin aus dem gegenständlichen Darlehensvertrag, dies ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen (Rangrücktrittserklärung). Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, einvernehmlich und einseitig unwiderruflich, die Nachrangigkeit des gegebenen Darlehens, sodass der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Xxxxxx solange und soweit nicht fordern kann, wie sie bei der Darlehensnehmerin einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forderungen des Darlehensgebers aus dem gegenständlichen Darlehensvertrag daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals der Darlehensnehmerin oder – im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin

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