Qualifizierungsmaßnahmen Musterklauseln

Qualifizierungsmaßnahmen. Führungskräfte und Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauen-, Schwerbehindertenvertretung) sind aufgefordert, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, die den Umgang mit Mobbingsituationen und die Entwicklung entsprechender Lösungsstrategien thematisieren. Die Teilnahme an derartigen Schulungen wird als Beitrag zur Entwicklung von Personalführungskompetenz angesehen. Die Beschäftigtenvertretungen erhalten im erforderlichen Rahmen die Möglichkeit zur Teilnahme an diesen Schulungen. Eventuell anfallende Kosten für diese Qualifizierung trägt die Dienststelle. Die Dienstbehörde verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Fortbildungs- maßnahmen angeboten werden.
Qualifizierungsmaßnahmen. Die VBG bietet für die von der Gliedkirche benannten angehenden Ortskräfte, die eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit vorweisen müssen, Ausbildungslehrgän- ge an, soweit diese die Voraussetzungen nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebs- ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erfüllen. Für die sonsti- gen von der Gliedkirche benannten angehenden Ortskräfte bietet die VBG die spezielle Ausbildung zur Ortskraft an. Für Ortskräfte und Betriebsärzte werden von der VBG unterschiedliche branchenspezifi- sche Seminare, Workshops und andere Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Speziell werden Seminare zur Gesprächsführung und zur Begleitung der Entscheidungsträger bei der Gefährdungsbeurteilung gehalten. Für die Entscheidungsträger und Multiplikatoren werden unterschiedlichste branchenspe- zifische Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Für die Koordinatoren der Gliedkirchen werden jährlich zwei von der EFAS inhaltlich gestaltete zwei- bis dreitägige Fortbildungsveranstaltungen von der VBG durchgeführt.
Qualifizierungsmaßnahmen. Das Universitätsklinikum Heidelberg unterstützt die ZSJ-Beschäftigten bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen. Bei klinikinternen Fort- und Weiterbildungen (z.B. ZIM und IBF) werden ZSJ-Beschäftigte wie Beschäftigte des Klinikums berücksichtigt, wenn die o.g. Einrichtungen über freie Kapazitäten verfügen. Das klinikinterne Fort- und Weiterbildungsangebot wird den ZSJ-Beschäftigten ausgehändigt. Den ZSJ-Beschäftigten wird bei Arbeitsbeginn ein Exemplar dieser Vereinbarung ausgehändigt
Qualifizierungsmaßnahmen. Ob ein Qualifizierungsbedarf besteht, wird durch die Dienststelle ermittelt und festgestellt. So- fern konkreter individueller Qualifizierungsbedarf ermittelt wurde, wird der/dem Beschäftigten eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme angeboten (vgl. § 4 Abs. 5 DigiTV). Die Qualifizierungs- maßnahme ist dann geeignet, wenn sie die erforderliche Kompetenzvermittlung für die künftige Aufgabenwahrnehmung sicherstellt und die persönliche Eignung der/des Beschäftigten für die Qualifizierungsmaßnahme vorliegt. Dabei wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ange- messen berücksichtigt (vgl. Protokollerklärung zu Absatz 5). Qualifizierungsmaßnahmen können als klassische Präsenzveranstaltungen oder in Form von E- Learning durchgeführt werden, wobei neben Kostenerwägungen auch die Bedürfnisse der Be- schäftigten Berücksichtigung finden sollen. Dies schließt auch den Umfang der Qualifizierungs- maßnahme mit ein, vom maßgeschneiderten, ggf. von der Dienststelle konzipierten, Kurs bis hin zu Studiengängen, die mit dem Erwerb eines akademischen Grades verbunden sind (vgl. § 4 Abs. 6 DigiTV). Die Entscheidung über die Art der Qualifizierungsmaßnahme orientiert sich am konkreten Bedarf im Hinblick auf die künftig wahrzunehmenden Aufgaben. Stehen potentiell mehrere Bewerberinnen und Bewerber für eine Qualifizierungsmaßnahme zur Verfügung, ist die am besten geeignete Bewerberin/der am besten geeignete Bewerber im Rahmen eines Auswahl- verfahrens zu ermitteln. Beschäftigten mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen angeboten wer- den, die eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen (vgl. § 4 Abs. 8 S. 2 DigiTV). Die Dienst- stelle stellt sicher, dass die Qualifizierungsmaßnahme dokumentiert und eine Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt wird (vgl. § 4 Abs. 9 DigiTV).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.