Qualitätsaudits Musterklauseln

Qualitätsaudits. 10.1 Der Käufer kann nach angemessener Vorankündigung und während der normalen Ge- schäftszeiten den Herstellungsprozess der Waren im Werk des Lieferanten überprüfen. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, solche Audits auch im Werk seiner Un- terlieferanten oder Subunternehmer zu ermöglichen.
Qualitätsaudits. Der Lieferant wird es dem Besteller (selbst, gemeinsam mit seinem Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte) in angemessenen Zeitabständen ermöglichen, durch ein Audit festzustellen, ob die Qualitätssicherungsmaßnahmen den Vorgaben entsprechen. Das Audit kann als System-, Prozess- oder Produktaudit durchgeführt werden. Der Lieferant wird dem Besteller zu diesem Zweck in angemessenen Umfang und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins Zutritt zu seinen Betriebsstätten gewähren und während eines solchen Zutritts einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung stellen.
Qualitätsaudits. Im Interesse der gemeinsamen Absicherung der Qualität kann der Besteller, deren Kunde sowie die zuständige Luftfahrtbehörde nach vorheriger Ankündigung das Werk des Lieferanten besuchen um sich über das Herstellungs- und Qualitätssicherungssystem des Lieferanten zu informieren. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Besteller, deren Kunde sowie der zuständigen Luftfahrtbehörde Einsicht zu gewähren in • den Herstellungsprozess • alle qualitätssichernden Maßnahmen und Organisationseinheiten • die Dokumentation gemäß Ziffer 13
Qualitätsaudits. Der AN wird nach vorheriger Vereinbarung eines Termins mit dem AG den Zutritt zu seinen Betriebsstätten gewähren, um ein Prozessaudit durchführen zu können.
Qualitätsaudits. Der AG ist berechtigt, ein Audit in den Produktionsstätten durchzuführen, um sich zu vergewissern, ob das Qualitätssicherungssystem des AN den Qualitätsanforderungen des AG genügt. Der Zeitpunkt sowie das Verfahren eines Qualitätsaudits (z.B. VDA6.3) sind einvernehmlich festzulegen. Treten Qualitätsprobleme auf, die durch Leistungen und/oder Lieferungen von Unterlieferanten verursacht wurden, ist der AN verpflichtet, ein gemeinsames Audit durch AN und AG beim Unterlieferanten zu ermöglichen. Bei negativem Auditergebnis behält sich der AG eine Sperre des AN vor. Die Kosten eines Nachaudits durch den AG, welches zum wiederholten Mal ein negatives Ergebnis zeigt und das positive Ergebnis des Selbstaudits nicht bestätigt, werden an den AN weiterberechnet.
Qualitätsaudits. Der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber beauftragter Dritter haben das Recht, beim Auftragnehmer Qualitätsaudits durchzuführen und insbesondere die Einhaltung und Dokumentation der in dieser Ziffer 5.3 beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen beim Auftragnehmer zu prüfen und einzusehen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………