Qualitätsgarantie Musterklauseln

Qualitätsgarantie. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn ein äußeres Ereignis den Mangel nach Übertragung des Risikos einer Beschädigung der Ware oder der Dienstleistung auf den Käufer verursacht hat.
Qualitätsgarantie. Der Verkäufer gewährt eine 24-monatige Qualitätsgarantie für das gelieferte Produkt. Abgesehen von den unten aufgeführten Einschränkungen und Ausschlüssen der Garantie gewährt der Verkäufer eine erweiterte 60-monatige Qualitätsgarantie auf den Grundkorpus des Produkts.
Qualitätsgarantie. Der Lieferant ist zur Übernahme der geforderten Qualitätsgarantie verpflichtet. Änderungen der Qualität müssen vor Anfertigung bzw. Versand ausdrücklich von uns genehmigt werden.
Qualitätsgarantie. An der Entwicklung des BetrSichV-Doku-Paketes haben erfahrene Fachkräfte für Tankstellen- Vorschiften und -Technik mitgewirkt. Es bewährt sich bereits an weit über 3.000 Tankstellen von großen MÖG, mittelständischen Tankstellenunternehmen und kleinen Firmen, die wenige bzw. eine Tankstelle haben. Diese Faktoren geben dem Nutzer die Garantie für eine unkomplizierte Verwendung der Dokumente sowie deren Akzeptanz durch Zugelassene Überwachungsstellen und Behörden.
Qualitätsgarantie. 5.1. Die in der Werbung oder auf dem Etikett gemachten Äußerungen des LIEFE- RANTEN über den Artikel sowie die Montageanleitung müssen vollständig und korrekt sein.
Qualitätsgarantie. 10.1 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren: - Von guter Qualität sein; - Den vertraglichen Bestimmungen, den angegebenen Spezifikationen und den angemessenen Erwartungen des Auftraggebers in Bezug auf die Eigenschaften, Qualität und Zuverlässigkeit entsprechen; - Für den Zweck geeignet sind, für den die Ware nach ihrer Beschaffenheit oder nach der Bestellung oder Vertrag bestimmt ist; - Die in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Anforderungen und andere (internationale und/oder EU-Normen) staatliche Vorschriften einhalten, sofern in dem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist und/ oder in dem Vertrag keine zusätzlichen Qualitätsanforderungen festgelegt wurden. - Darüber hinaus garantiert der Lieferant, dass die gelieferten Waren - wenn diese Waren nach der Lieferung an einen Dritten be- und/oder verarbeitet werden oder nicht - eine solche Qualität aufweisen, dass die nach der Be- und/oder Verarbeitung entstandenen Produkte den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Anforderungen und anderen (internationalen und/oder EU-Normen) staatlichen Vorschriften entsprechen, es sei denn, in d em Vertrag ist etwas anderes vorgesehen und/oder es wurden in dem Vertrag zusätzliche Qualitätsanforderungen festgelegt. 10.2 Der Lieferant erklärt ferner, dass alle Waren geliefert wurden, und zwar gegebenenfalls mit allen Begleitdokumenten, Gebrauchsanweisungen, Zertifikaten, die zur Verwirklichung des vom Auftraggeber angegebenen Zwecks und Verwendungszwecks beitragen, auch wenn diese Waren nicht namentlich genannt wurden. Der Auftraggeber ist f rei in der Nutzung der Dokumentation, einschließlich der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch. 10.3 Wenn der Auftraggeber feststellt, dass die gelieferten Waren nicht (vollständig) mit dem übereinstimmen, was der Lieferant gemäß den Absätzen 1 & 2 dieses Artikels garantiert hat, ist der Lieferant in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Qualitätsgarantie. 7.1. Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie. Die Garantie bezieht sich auf Mängel, die die Verwendung der Ware zum üblichen Zweck verhindern, am Tag des Gefahrenübergangs an Waren bestehen (d.h. ab Lieferung der Ware gem. Art. 6.1), oder auf Mängel, die während der Garantiezeit auftreten. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Warenlieferung. Im Falle vom Austausch oder Reparatur der Ware infolge der Geltendmachung eines Garantieanspruchs wird die ursprüngliche Garantiezeit nicht unterbrochen, sie verlängert sich jedoch um die Zeit der Reparatur (des Austauschs). 7.2. Der Käufer ist verpflichtet, je nach Möglichkeit die Ware unmittelbar nach dem Übergang der Schadensrisiken zu inspizieren und dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware etwaige Mängel aufweist, und er hat die weitere Nutzung der Ware zu unterlassen. Diese Pflichten gelten angemessen auch für Mängel, die während der Garantiezeit aufgetreten sind, indem der Käufer verpflichtet ist, das Bestehen des Mangels unverzüglich nach seinem Entstehen, spätestens jedoch am letzten Tag der Garantiezeit anzuzeigen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel - oder eine Verschlechterung der bestehenden Mängel - die auf eine Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen sind; im Falle einer wesentlichen Verschlechterung des Warenzustands verliert der Käufer seine Rechte, die aus Warenmängeln resultieren. 7.3. Informiert der Käufer die Gesellschaft xxxxxxxxxx.xx s.r.o. nicht über einen Warenmangel binnen 2 Wochen ab dem Tag, an dem ein solcher Mangel offensichtlich wurde, verliert er das Recht auf Geltendmachung von Rechten auf Grund von Mängeln. Der Käufer ist auf Aufforderung des Verkäufers verpflichtet, die Rechte aus Warenmängeln auf dem vom Verkäufer vorgeschriebenen Formular geltend zu machen (bzw. eine vorherige Bekanntgabe zu ergänzen), sonst verliert er die Rechte aus Warenmängeln. 7.4. Die Garantie bezieht sich nicht auf: Verbrauchsmaterialien wie z. B. Öl, Keilriemen u. ä., geläufige Abnutzung, Korrosion oder Leckage von Hydraulikflüssigkeiten; Mängel an Waren, die nicht ordnungsgemäß installiert, gelagert oder verwendet wurden (unter nicht ordnungsgemäßer Verwendung versteht man vor allem die Verletzung der Bedienungsanleitung oder unsachgemäße Nutzung auf Grund mangelnder fachlichen Qualifikation), Waren, deren Wartung nicht durch qualifizierte Techniker durchgeführt wurde, Ware, die durch irgendwelche Handlungen des Käufers oder Dritter außerhalb der Kontrolle der Ges. xxxxxxxxxx.xx s.r....
Qualitätsgarantie a) Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie auf die in den Werken von Pilkington IGP Sp. z o.o. hergestellten und gelieferten MehrscheibenisoliergläserInsulight™ in dem Umfang und unter den Bedingungen, die in den „Allgemeinen Bedingungen der Standardgarantie auf von Pilkington IGP Sp. z o.o. hergestellte Mehrscheibenisoliergläser“ festgelegt sind, deren Inhalt auf Anfrage des Käufers sowie auf folgender Website verfügbar ist: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx-XX/xx. b) Die Garantie wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt: > 5 Jahre für rechteckiges Mehrscheibenisolierglas, > 2 Jahre für nicht rechteckiges Mehrscheibenisolierglas. c) Die Garantie wird ausschließlich dem Käufer gewährt und ihre Übertragung auf eine andere Stelle bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Qualitätsgarantie. 4.1 Die von dem AUFTRAGGEBER bestellten Artikel müssen der Warenbeschrei- bung gemäß der Europäischen Artikelnummer (EAN) entsprechen. Sofern ein Muster angefordert wurde, müssen die im Nachgang gelieferten Artikel den wesentlichen Eigenschaften des Musters entsprechen. 4.2 Die in der Werbung oder auf dem Etikett gemachten Äußerungen über den Artikel sowie die Montageanleitung müssen vollständig und korrekt sein. 4.3 Der LIEFERANT wird die mit dem AUFTRAGGEBER vereinbarten Qualitäts- anforderungen und umweltrelevanten Vorgaben einhalten. Sofern sich die Qualitäts- anforderungen oder umweltrelevanten Vorgaben ändern, erhält der LIEFERANT eine Änderungsmitteilung. Soweit der LIEFERANT der Neufassung nicht unverzüglich schriftlich widerspricht, gilt die Neufassung als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht wird der AUFTRAGGEBER den LIEFERANTEN in der Änderungsmitteilung geson- dert hinweisen. 4.4 Der LIEFERANT ist zur Endkontrolle verpflichtet. 4.5 Entspricht die gelieferte Xxxx nicht den vorgenannten Kriterien sowie den in Ziff. 7 benannten Verpackungs- und Versandanweisungen, hat der LIEFERANT die dem AUFTRAGGEBER entstandenen Kosten für Prüfung der Ware, Feststellung der Mängel, Aussortierung, Umrüstung u. ä. auf Nachweis zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von OTTO auf Schadensersatz bleiben unberührt.
Qualitätsgarantie. Die Gäste werden ausschließlich in Zimmern, Suiten, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingstellplätzen untergebracht, welche die im Reservierungssystem angegebene Ausstattung aufweisen. Die Region Villach Tourismus GmbH hat jederzeit das Recht, die Objekte zu besichtigen und etwaige, falsch angegebene Ausstattungsmerkmale und Informationen eigenmächtig zu korrigieren oder den Betrieb bis zur Richtigstellung der Daten zu sperren.