Leistungen der Gemeinde Musterklauseln

Leistungen der Gemeinde. 2.2.1 Der von den auftraggebenden Gemeinden zu deckende Betriebskostenbeitrag beträgt max. CHF 250'000.00 pro Jahr. Die Auftraggeberin trägt von diesem Betrag jenen Anteil, welchen sie gemäss aktuellem Kostenteilschlüssel der Region, ohne Berücksichtigung der Gemeinde Bregaglia (Art. 33 der Statuten der Region Maloja), zu tragen hat. Dieser Betrag ist in zwei Jahresraten, 1. Rate fällig und zahlbar per 01. Januar und die 2. Rate fällig und zahlbar per 01. Juli, an die Beauftragte auszurichten.
Leistungen der Gemeinde. 1.1 Unterhalt und Modernisierung der hausinternen Verteilanlage
Leistungen der Gemeinde. Die vorstehend bezeichnete Gemeinde beteiligt sich an den Gesamtbeiträgen von jährlich CHF 500ʻ000.00 im Jahr an die Top-Events gemäss vorstehender Ziff. 4 auf der Basis von Art. 5 Abs. 3 des Aktionärsbindungsvertrages. Dabei sind für die Bemessung des Anteils der Gemeinde Bregaglia die Einwohner der Fraktion Maloja massgebend. Der anteilige Beitrag der Gemeinde an die ESTM AG wird halbjährlich jeweils in zwei gleich grossen Tranchen per 31.01. und 30.06. überwiesen. Die vorstehende Entschädigung gilt gemäss Mehrwertsteuergesetz Art. 18 Abs. 2 lit. a nicht als Entgelt. Insofern ist auf der jährlichen Pauschale keine Mehrwertsteuer geschuldet.
Leistungen der Gemeinde. Die Vertragsgemeinden leisten nach Genehmigung der entsprechenden Kredite, spätestens aber nach Aufforde- rung durch den Vorstand, ihre Beiträge, Vorschusszah- lungen oder Sachleistungen an die gemeinschaftlichen Bau- und Unterhaltskosten auf die hierfür errichteten gemeinschaftlichen Bankkonten. Für die gemeinschaftlichen Bau- und Unterhaltskosten und den Fonds im Sinne von Art. 8 sind separate Konten zu errichten. V.
Leistungen der Gemeinde. Die Gemeinde Muttenz unterstützt nach Vorschriften des Gesetzes und im Rahmen ihrer Möglichkeiten des Vereins SPITEX bei der Erfüllung der Leistungs- ziele. Sie geht davon aus, dass die Pflegewohnun- gen sich aus eigener Kraft finanzieren können. 14.
Leistungen der Gemeinde. Die Gemeinde Muttenz unterstützt nach den Vor- schriften des Gesetzes und im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten die SPITEX MUTTENZ bei der Erfüllung der Leistungsziele. Wie § 15 ausführt, ist der Betrieb im Prinzip selbsttragend.
Leistungen der Gemeinde. Die Gemeinde gewährt den in Ziffer 1 genannten Vereinen laufende Zuschüsse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Leistungen der Gemeinde. Die Gemeinde gewährt den in Abschnitt A Ziffer 1 genannten Vereinen Zuschüsse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Die Gemeinde gewährt für den Neubau, die Erweiterung und für größere Instandsetzungsmaßnahmen an Sport- anlagen, Vereinsgebäuden und ähnlichen Einrichtungen, Zuschüsse in Höhe von 15 % der nachgewiesenen rei- nen Baukosten, jedoch in der Regel nicht mehr als 15.000,-- Euro pro Baumaßnahme. Die Gemeinde behält sich vor, den Zuschuss über mehrere Haushaltsjahre verteilt, auszuzahlen. Entscheidend für die Bezuschussung sind die Richtlinien des Jahres, in dem der Zuschussantrag gestellt wurde. Zuschussanträge können von einem Verein für eine zeitlich und technisch zusammenhängende Baumaßnahme nur einmal gestellt werden. Werden zeitlich zusammenhängend mehrere einzelne Maßnahmen durchgeführt, unterliegen solche Maßnahmen insgesamt der Förderhöchstgrenze.
Leistungen der Gemeinde. Die von der Politischen Gemeinde Schwerzenbach jährlich wiederkehrend er- brachten Leistungen - ohne die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Gardero- bengebäude - weisen in finanzieller Hinsicht folgende Werte aus: • Wasser- und Abwassergebühren Fr. 6‘500.00 • Wasser für Bewässerung Fr. 5‘000.00 • Heizöl Fr. 3‘500.00 • Brenner-/Feuerungskontrolle, Kaminfeger, Reparaturen Fr. 1‘300.00 • Energiekostenpauschale Fr. 3‘000.00 • Rasenentsorgung Grüngut Fr. 5‘000.00 • Unterhalts- und Regenerationsarbeiten Fr. 16‘000.00 • Unterhaltsarbeiten Parkplatz/Kanalisation Fr. 2‘000.00 • Verschiedenes Fr. 1‘000.00 • Interne Personalkosten (Werkarbeiter 415 Std. à Fr. 85.00) Fr. 35‘000.00 • Interne Personalkosten (Werkmeister 35 Std. à Fr. 100.00) Fr. 3‘500.00 • Rasenmäherbenützung (350 Std. à Fr. 52.00) Fr. 18‘200.00 Total Fr. 100‘000.00 • abzüglich Rasenmäherpauschale Fussballclub - Fr. 5‘000.00 Total jährlich wiederkehrende Kosten Fr. 95‘000.00
Leistungen der Gemeinde. 1 Die Gemeinde verzichtet für die Liegenschaft Xxxxxxxxxxxxxx 0 (alle Räumlichkeiten und Umgebung) auf die Erhebung des Mietzinses. 2 Die Gemeinde entschädigt die Leistungen des Vereins gemäss Art. 3 für die Dauer der vorliegenden Vereinbarung (01.01.2023 bis 31.12.2026) mit einem jährlichen Betrag: 2023: CHF 180'000.00 2024: CHF 170'000.00 2025: CHF 160'000.00 ab 2026 CHF 150'000.00 3 Der entsprechende Betrag wird jährlich per 3. Januar auf das Konto des Vereins überwiesen. 4 Die Abteilung Bildung und Kultur ist für die Budgetierung des vereinbar- ten Betrages besorgt. 5 Die Gemeinde stellt ihre Informationskanäle (Veranstaltungskalender, Münsinger Info, Plakatsäulen, usw.) für Publikationen gratis zur Verfü- gung.