Qualitätssicherung und -entwicklung Musterklauseln

Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Spitex Birseck erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen (KVG Art. 58, KVV Art. 77) und hält sich an das geltende Qualitätsmanual sowie an weitere Vorgaben des Spitex-Verbandes Schweiz. Sie betreibt eine aktive und überprüfbare Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Die Sicherheit wird gewährleistet (EKAS- und anerkannte Hygiene-Richtlinien zur Verhinderung von Krankheitsausbreitung und Unfällen). Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) vom 10. Februar 2011 gilt für die Spitex Birseck, soweit ihr von den Gemeinden eine öffentliche Aufgabe übertragen ist (§ 3 Abs. 1 lit. c IDG).
Qualitätssicherung und -entwicklung. Bio Suisse unterstützt die Bestrebungen der Lizenznehmer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Knospe-Produkten. Bei Qualitätsmängeln beteiligt sich Bio Suisse aktiv an der Ursachenfindung und bei der Formulierung von Verbesserungsmassnahmen.
Qualitätssicherung und -entwicklung. Bio Suisse unterstützt die Bestrebungen der Lizenznehmer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Knospe-Produkten. Bei Qualitätsmängeln beteiligt sich Bio Suisse aktiv an der Ursachenfindung und bei der Formulierung von Verbesserungsmassnahmen. Bio Suisse – Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten 1.1.2019 Teil I Gemeinsame Richtlinien – 2 Vertrags- und Kontrollpflicht Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten in der aktuell gültigen Fassung, darauf basierenden Vollzugsentscheiden sowie der gesetzlichen Bestimmungen. Die Vermarktung neuer Produkte und jede Veränderung von bewilligten Produkten (Rezepturen, Verarbeitungs- prozesse, Produktionsstandorte etc.) unterliegen der Genehmigung durch Bio Suisse. Stellt der Lizenznehmer ausserhalb der Bio-Kontrolle eine Übertretung der Bio Suisse Richtlinien fest (Beanstan- dung oder Information durch Dritte oder direkt aus seinem Betrieb), so ist er verpflichtet, sofort Massnahmen zur Behebung zu ergreifen und Meldung an Bio Suisse und seine Zertifizierungsstelle zu machen. Meldepflichtig sind insbesondere Rückstandsfunde von im Biolandbau unerlaubten Mitteln in für die Knospe-Vermarktung vorgesehenen Produkten und betrügerische Aktivitäten von Lieferanten oder Abnehmern in der Warenflusskette von Knospe-Produkten. Der Lizenznehmer schliesst mit einer von Bio Suisse anerkannten Organisation für die Kontrolle und für die Zerti- fizierung der im Anhang zum Lizenzvertrag aufgeführten Produkte einen separaten Vertrag ab. Die Zertifizierungsstelle bestätigt die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien der lizenzierten Produkte. Das Recht zum Gebrauch der eingetragenen Marke «Knospe» und die Bezugnahme auf die Bio Suisse Richtlinien werden ausschliesslich durch den Lizenzvertrag erteilt. Die davon betroffenen Produkte ergeben sich aus dem Anhang zum Lizenzvertrag. Bio Suisse behält sich das Recht vor, den Gebrauch der «Knospe» auch bei bestätigter Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien durch die Zertifizierungsstelle zu verweigern, wenn die Bedingungen des Lizenzvertrages und der Bio Suisse Lizenzbedingungen nicht erfüllt sind. Die gewählte Kontroll- und Zertifizierungsstelle überprüft den gesamten Bio-Bereich des Betriebes. Teilkontrollen, z. B. nur des Knospe-Bereiches, sind nicht zulässig. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur korrekten Produktekennzeichnung gemäss Bio ...
Qualitätssicherung und -entwicklung. (1) Der überörtliche Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe trifft mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kom- munalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung über die Inhalte und die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen sowie eine Verein- barung über die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte. Dabei sind die Prinzipien der Pluralität, der Trägerautonomie und der Konzeptionsviel- falt zu berücksichtigen.
Qualitätssicherung und -entwicklung. Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt die Supervisorin regelmäßig geeignete Maßnahmen wie Intervision, kollegiale Beratung und Kontrollsupervision zur Beratung und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit. Wird eine Supervisions- bzw. Coachingssitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
Qualitätssicherung und -entwicklung. Alle Strategien, Maßnahmen und Methoden zur Planung und Sicherung werden durch regelmäßigen Aus- tausch der Kooperationspartner überprüft und ggf. optimiert. Für die Handwerkskammer Hamburg Für die Handwerkskammer Hamburg K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 7 Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.
Qualitätssicherung und -entwicklung. 7. Das Hessische Kultusministerium und der Landessportbund Hessen verpflichten sich zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung bei den außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten. Dies schließt hessenweite Fortbildungsangebote für die in der Ganztagsbetreuung tätigen Personen sowie die Evaluation der Angebote und Maßnahmen ein.
Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Leistungsvereinbarung verpflichtet die Spitex Birseck, die jeweils geltenden Qualitätsmanuals des Spitex-Verbandes Schweiz zu befolgen und eine aktive und durch die Gemeinden überprüfbare Qualitäts- sicherung und Qualitätsentwicklung zu leben. Weiter werden die anerkannten Hygiene-Richtlinien zur Verhinderung von Krankheitsausbreitung und Unfällen sowie die Einhaltung des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) vom 10. Februar 2011 vereinbart. Auch im Personalbereich verpflichtet sich die Spitex Birseck, fachlich und sozial kompetentes Personal, entsprechend der Funktion, anzustellen und nach den branchenüblichen Rahmenbedingungen, bzw. nach den Empfehlungen des Spitex-Verbandes Baselland zu entlöhnen sowie die Mitarbeitenden zu fördern und in angemessenem Rahmen Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Qualitätssicherung und -entwicklung. Der Bildungsanbieter verfügt über ein geeignetes Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungssystem in Anwendung der Artikel 8 BBG und Artikel 3 BBV. Eine Zertifizierung des QM-Systems wird vom MBA nicht verlangt, jedoch ein jährlicher QM-Kurzbericht, worin die jeweiligen Evaluationsergebnisse und die daraus abgeleitete Entwicklung ersichtlich sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.