Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beher- bergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um FreizeitDienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 30% 50% 70% 90%
7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:
7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich.
7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen.
7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet.
7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Innerhalb der 3 Monatsfrist ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Xxxxxxx- tung folgender Stornogebühren möglich: - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % vom gesamten Arrangementpreis; - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis; - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bei Buchungen von 1 bis 3 Zimmern zu der tagesaktuellen Bestpreisrate kann bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag 18:00 der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden, bei späterer Stornierung gelten die Bedingungen aus Punkt 5.7. Ausgenommen Spezialangebote mit Halbpension sowie Weihnachts- und Silvesterarrangements.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. (ergänzende Bestimmungen für Veranstaltungen/Hochzeiten unter § 17)
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich: Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Für die unterschiedlichen Preise (z.B. Frühbucher Rabatt, Bester verfügbarer Preis, …) und unterschiedliche Veranstaltungszeiten (z.B. Kongresse, Events, etc.) gelten jeweils spezielle Reservierungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen die aus der Reservierungsbestätigung zu entnehmen sind.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. Bitte entnehmen Sie die detaillierten Stornogebühren dem jeweiligen Buchungsvertrag bzw.. der Reservierungsbestätigung.