Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b) Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung mit Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig: • 5 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 50 € / Reservierung • 10 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn • 20 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn • 40 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn • 60 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn • 70 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn • 80 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/- abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
c) Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.
d) Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
e) Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b) Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung mit Mietbeginn ab 2018 werden folgende Stornogebühren fällig: 20 % des Mietpreises bis zum 90. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 50 % des Mietpreises vom 89. bis 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 90 % des Mietpreises weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
d) Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
e) Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Umbuchung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
Rücktritt und Umbuchung a. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b. Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.
c. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
d. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b) Nachdem der Vermieter dem Mieter ein verbindliches Angebot gemacht hat und der Mieter dieses angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Xxxxxx die nachfolgenden Stornobedingungen: Stornogebühren: Bis zu 60 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises, vom 59. bis 29. Tag vor Reiseantritt 70 % des Mietpreises, ab 30. bis 7. Tag 80 % des Mietpreises, ab dem 7. Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 90 % des Mietpreises. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme / Abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittkosten Versicherung empfohlen (fragen Sie bei uns nach).
c) Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 2 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mit einer Gebühr von mind. 7 % (abhängig vom Mietpreis und oder Reservierungsdauer) des Buchungsbetrages möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.
d) Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
e) Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Umbuchung. (1) Sollte ein angemeldeter Teilnehmer an dem gebuchten Seminar nicht persönlich teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Um uns die Planung zu erleichtern, bitten wir, dies bis spätestens drei Tage vor Seminartermin schrihlich zu erledigen.
(2) Der Rücktritt von einer Seminaranmeldung, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, ist jederzeit möglich. Geschieht dies bis spätestens vier Wochen vor dem Seminartermin, fallen keine Kosten an. Bereits bezahlte Seminarpreise werden zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier, jedoch mehr als zwei Wochen vor Seminartermin, fallen pauschal 10 %, erfolgt er weniger als zwei Wochen vor Seminartermin, fallen 20 % des Seminarpreises als pauschalierter Ausgleich der uns entstehenden Einbußen an. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Seminar, meldet sich zuvor aber auch nicht ab, bleibt unser Anspruch auf die volle Seminargebühr unberührt.
(3) Bestellen Sie eine „Inhouse“-Schulung, können Sie von diesem Auhrag bis längstens vier Wochen vor Schu- lungstermin kostenfrei zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier, jedoch mehr als zwei Wochen vor Schulungstermin, haben wir Anspruch auf 25 %, erfolgt er weniger als zwei Wochen vor Schulungstermin, auf 50 % des vereinbarten Schulungspreises.
(4) Im Falle der kostenpflichtigen Stornierung bzw. den Rücktritts von einem Seminar-/Schulungsvertrag steht Ihnen der Nachweis, dass uns nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, frei. Umgekehrt bleibt es uns vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Rücktritt und Umbuchung. 6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.
6.2. LRM räumt dem Xxxxxx jedoch ein Rücktrittsrecht ein, welches im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag stellt LRM die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:
a) bis zu 50 Tage vor Übernahme: 10 % des Mietpreises, jedoch mindestens 200.-€
b) vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50 % des Mietpreises;
c) ab 14. Tag: 80 % des Mietpreises;
d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 95 % des Mietpreises.
6.3. Dem Mieter steht es frei, LRM nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
6.4. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietbeginns, der Fahrzeugart, der Übernahme und/oder Rückgabestation oder der Ausstattung (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann LRM bis 51. Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen in Ziff. 6.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Rücktritt und Umbuchung a. Es wird darauF hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mie- ter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachFolgend beschriebenen UmFang ein.
b. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden Folgende Stornogebühren Fällig: • bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 30 % der Mietsumme • 12 bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % der Mietsumme • 6 Wochen bis Mietbeginn: 80 % der Mietsumme • Ab Mietbeginn: 100 % der Mietsumme Maßgebend Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriFtlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versi- cherung empFohlen.
c. Das Stellen eines Ersatzmieters ist nur mit schriFt- licher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung aus berechtigten Gründen verweigern.
Rücktritt und Umbuchung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht. Die Tom‘s Vintage Trailers GmbH räumt dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht ein, welches im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag stellt die Xxx‘s Vintage Trailers GmbH die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:
a) bis zu 14 Tage vor Übernahme: 50 % des Mietpreises, jedoch mindestens 200.--€
b) bis 3 Tage vor Übernahme: 100 % des Mietpreises;
d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 100 % des Mietpreises zuzüglich etwaiger Kosten, die aus einer beauftragten Überstellung restultieren.
Rücktritt und Umbuchung. Verlangt der Xxxxxx die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig: • Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt – 10% des Gesamtmietpreises • Vom 49. – 15. Tag vor Reiseantritt – 50% des Gesamtmietpreises • Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt – 80% des Gesamtmietpreises • Am Tag der Anmietung oder bei Nicht Abnahme – 95% des Gesamtmietpreises