Common use of Rahmenvorgaben Clause in Contracts

Rahmenvorgaben. Grundlage der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen bis 2012 sind die Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003, die an die Prognose des Hamburger Absolventenbedarfs der Struktur- kommission anknüpfen. Diese Prognose ist entsprechend Abschnitt C der Senats- Leitlinie im Frühjahr 2007 von Hochschulen und BWF überprüft worden. Es wurde festgestellt, dass weder die Zielsetzung für den absoluten Bedarf an Absolventen noch dessen Aufteilung auf die Fächergruppen aufgrund neuer Erkenntnisse verän- dert werden muss. Änderungen ergeben sich allerdings aufgrund der doppelten Abi- turjahrgänge und durch die Beteiligung der Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Um der steigenden Zahl von Studienberechtigten gerecht zu werden, beteiligen sich die Hamburger Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Hamburg erhält aus dem Bund-Länder-Programm (erste Programmphase) eine Pauschale in Höhe von rund 11,8 Mio. Euro. Die Hochschulen nutzen die Mittel, um zunächst über die Studienan- fängerzahl 2005 hinaus rund 1.400 zusätzliche Studienanfänger bis 2010 zu finanzie- ren. Die zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienanfänger sowie der Finanzmittel enthält Anhang 1. Mit Rücksicht auf den doppelten Abiturjahrgang 2010 werden die Universität Ham- burg, die Technische Universität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Ham- burg und die HAW Hamburg darüber hinaus im Studienjahr 2010/2011 rund 800 zu- sätzliche Studienanfänger aufnehmen. Sie erhalten im Gegenzug Mittel ab 2011, die sie insbesondere für die Verbesserung der Lehrqualität einsetzen können. Die zwi- schen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienan- fänger sowie die der Abrechnung zugrunde liegenden Kosten enthält Anhang 1. Die Hamburger Hochschulen werden sich auch an der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 beteiligen und in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 4.400 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufnehmen. Die Finanzie- rung dieser zusätzlichen Studienanfänger erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausgehend von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS GmbH - den unterschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschie- denen Hochschulen Rechnung tragen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen BWF und Hochschulen in Anhang 2.

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Rahmenvorgaben. Grundlage der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen bis 2012 sind die Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003, die an die Prognose des Hamburger Absolventenbedarfs der Struktur- kommission anknüpfenStrukturkommission an- knüpfen. Diese Prognose ist entsprechend Abschnitt C der Senats- Senats-Leitlinie im Frühjahr 2007 von Hochschulen und BWF mit dem Ergebnis überprüft worden. Es wurde festgestellt, dass weder die Zielsetzung für den absoluten Bedarf an Absolventen noch dessen Aufteilung auf die Fächergruppen aufgrund neuer Erkenntnisse verän- dert verändert werden muss. An den Zielzahlen der Leitlinien und den vereinbarten Rahmendaten wird daher grundsätzlich festgehalten. Änderungen ergeben werden sich allerdings aufgrund der doppelten Abi- turjahrgänge und ergeben durch die Beteiligung der Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Um Dazu gehören sowohl die Beibehaltung der steigenden Zahl jährlichen Studienan- fängerzahlen (1. Hochschulsemester) auf Basis des Jahres 2005 (Sockel) für die Ham- burger Hochschulen insgesamt sowie die Beteiligung an einem Aufwuchs - über die Stu- dienanfängerzahl 2005 hinaus - von Studienberechtigten gerecht zu werden, beteiligen sich die Hamburger Hochschulen am zusätzlichen 1.376 Studienanfängern bis 2010 ins- gesamt. Der Anteil der HfMT hieran beträgt 11 zusätzliche Studienanfänger bis 2010. Die HfMT erhält dafür insgesamt 96 T€ - davon 17 T€ in 2008 (siehe hierzu 11.1) - aus dem Hochschulpakt 2020. Hamburg erhält aus Die Gewinnung weiterer Bundesmittel bleibt dem Bund-Länder-Programm (erste Programmphase) eine Pauschale in Höhe von rund 11,8 MioErgebnis des Gesamtverfahrens vorbehalten. Euro. Die Hochschulen nutzen die Mittel, um zunächst über die Studienan- fängerzahl 2005 hinaus rund 1.400 zusätzliche Studienanfänger bis 2010 zu finanzie- ren. Die zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Absolventen 2007 2008 Grundständige Studiengänge ohne Lehramt Studienanfänger sowie der Finanzmittel enthält Anhang 1. Mit Rücksicht auf 77 88 Absolventen 65 74 Lehramtsstudiengänge Studienanfänger 36 31 Absolventen 22 27 Summe grundständig Studienanfänger 113 119 Absolventen 87 101 In den doppelten Abiturjahrgang 2010 werden die Universität Ham- burgStudienanfängerplätzen 2008 sind 5 Studienanfängerplätze enthalten, die Technische Universität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Ham- burg und die HAW Hamburg darüber hinaus HfMT im Studienjahr 2010/2011 rund 800 zu- sätzliche Studienanfänger aufnehmen. Sie erhalten im Gegenzug Mittel ab 2011, die sie insbesondere für die Verbesserung der Lehrqualität einsetzen können. Die zwi- schen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienan- fänger sowie die der Abrechnung zugrunde liegenden Kosten enthält Anhang 1. Die Hamburger Hochschulen werden sich auch an der zweiten Programmphase Rahmen des Hochschulpakts 2020 beteiligen und in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 4.400 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufnehmenzusätzlich zur Verfügung stellt. Die Finanzie- rung dieser zusätzlichen Studienanfänger erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausgehend HfMT strebt – zusätzlich zu einer Masterkapazität von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS GmbH - 50 Studienplätzen ohne Lehr- amt – eine darüber hinausgehende Studienanfängerkapazität von 8 Studierenden für den unterschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschie- denen Hochschulen Rechnung tragen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen BWF und Hochschulen in Anhang 2derzeitigen Studienabschluss Konzertexamen an.

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Rahmenvorgaben. Grundlage der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen bis 2012 sind die Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003, die an die Prognose des Hamburger Absolventenbedarfs der Struktur- kommission anknüpfen. Diese Prognose ist entsprechend Abschnitt C der Senats- Leitlinie im Frühjahr 2007 von Hochschulen und BWF überprüft worden. Es wurde festgestellt, dass weder die Zielsetzung für den absoluten Bedarf an Absolventen noch dessen Aufteilung auf die Fächergruppen aufgrund neuer Erkenntnisse verän- dert werden muss. Änderungen ergeben sich allerdings aufgrund der doppelten Abi- turjahrgänge und durch die Beteiligung der Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Über den Rahmen der weiteren Struktur- und Entwicklungsplanungen wird im Jahr 2010 eine Vereinbarung zwischen BWF und Präsidium der HCU angestrebt. Um der steigenden Zahl von Studienberechtigten gerecht zu werden, beteiligen sich die Hamburger Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Hamburg erhält aus dem Bund-Länder-Programm (erste Programmphase) eine Pauschale in Höhe von rund 11,8 Mio. Euro. Die Hochschulen nutzen die Mittel, um zunächst über die Studienan- fängerzahl 2005 hinaus rund 1.400 zusätzliche Studienanfänger bis 2010 zu finanzie- ren. Die zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienanfänger sowie der Finanzmittel enthält Anhang 1. Mit Rücksicht auf den doppelten Abiturjahrgang 2010 werden die Universität Ham- burg, die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, die Technische Universität Uni- versität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Ham- burg Harburg und die HAW Hamburg HCU darüber hinaus im Studienjahr 2010/2011 rund 800 zu- sätzliche zusätzliche Studienanfänger aufnehmen. Sie erhalten im Gegenzug Mittel ab 2011, die sie insbesondere für die Verbesserung der Lehrqualität einsetzen könnenkön- nen. Die zwi- schen zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienan- fänger Studienanfänger sowie die der Abrechnung zugrunde liegenden Kosten enthält Anhang An- hang 1. Die Hamburger Hochschulen werden sich auch an der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 beteiligen und in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 4.400 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufnehmen. Die Finanzie- rung dieser zusätzlichen Studienanfänger erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausgehend von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS HSI GmbH - den unterschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschie- denen Hochschulen Rechnung tragen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen BWF und Hochschulen in Anhang 2.

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Rahmenvorgaben. Grundlage der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen bis 2012 sind die Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003, die an die Prognose des Hamburger Absolventenbedarfs der Struktur- kommission anknüpfenStrukturkommission an- knüpfen. Diese Prognose ist entsprechend Abschnitt C der Senats- Senats-Leitlinie im Frühjahr 2007 von Hochschulen und BWF mit dem Ergebnis überprüft worden. Es wurde festgestellt, dass weder die Zielsetzung für den absoluten Bedarf an Absolventen noch dessen Aufteilung auf die Fächergruppen aufgrund neuer Erkenntnisse verän- dert verändert werden muss. An den Zielzah- len der Leitlinien und den vereinbarten Rahmendaten wird daher grundsätzlich fest- gehalten. Änderungen ergeben werden sich allerdings aufgrund der doppelten Abi- turjahrgänge und ergeben durch die Beteiligung der Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Um Dazu gehören sowohl die Beibehaltung der steigenden Zahl jährlichen Studienan- fängerzahlen (1. Hochschulsemester) auf Basis des Jahres 2005 (Sockel) für die Ham- burger Hochschulen insgesamt sowie die Beteiligung an einem Aufwuchs - über die Studienanfängerzahl 2005 hinaus - von Studienberechtigten gerecht zu werden, beteiligen sich die Hamburger Hochschulen am zusätzlichen 1.376 Studienanfängern bis 2010 insgesamt. Der Anteil der HFBK hieran beträgt 11 zusätzliche Studienanfänger bis 2010. Die HFBK erhält dafür insgesamt 96 T€ - davon 17 T€ in 2008 (siehe hierzu 11.1) - aus dem Hochschulpakt 2020. Hamburg erhält aus Die Gewinnung weiterer Bundesmittel bleibt dem Bund-Länder-Programm (erste Programmphase) eine Pauschale in Höhe von rund 11,8 MioEr- gebnis des Gesamtverfahrens vorbehalten. Euro. Die Hochschulen nutzen die Mittel, um zunächst über die Studienan- fängerzahl 2005 hinaus rund 1.400 zusätzliche Studienanfänger bis 2010 zu finanzie- ren. Die zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Absolventen 2007 2008 Grundständige Studiengänge ohne Lehramt Studienanfänger sowie der Finanzmittel enthält Anhang 1. Mit Rücksicht auf 84 84 Absolventen 85 77 Lehramtsstudiengänge* Studienanfänger 25 30 Absolventen 17 12 Summe grundständig Studienanfänger 109 114 Absolventen 102 89 In den doppelten Abiturjahrgang 2010 werden die Universität Ham- burgStudienanfängerplätzen 2008 sind 4 Studienanfängerplätze enthalten, die Technische Universität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Ham- burg und die HAW Hamburg darüber hinaus HFBK im Studienjahr 2010/2011 rund 800 zu- sätzliche Studienanfänger aufnehmen. Sie erhalten im Gegenzug Mittel ab 2011, die sie insbesondere für die Verbesserung der Lehrqualität einsetzen können. Die zwi- schen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienan- fänger sowie die der Abrechnung zugrunde liegenden Kosten enthält Anhang 1. Die Hamburger Hochschulen werden sich auch an der zweiten Programmphase Rahmen des Hochschulpakts 2020 beteiligen und in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 4.400 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufnehmenzusätzlich zur Verfügung stellt. Die Finanzie- rung dieser zusätzlichen Studienanfänger erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausgehend von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS GmbH - den unterschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschie- denen Hochschulen Rechnung tragenHFBK strebt zusätzlich zur Lehramtsausbildung 35 Master-Anfängerplätze an. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Erhöhung über die ursprüngliche Zielzahl von 25 Anfängerplätzen hinaus wird kosten- neutral organisiert und hat keine Auswirkungen auf die Betreuungsqualität der gesonderten Vereinbarung zwischen BWF und Hochschulen in Anhang 2Bachelor Studierenden.

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Rahmenvorgaben. Grundlage der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen bis 2012 sind die Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003, die an die Prognose des Hamburger Absolventenbedarfs der Struktur- kommission anknüpfenStrukturkommission an- knüpfen. Diese Prognose ist entsprechend Abschnitt C der Senats- Senats-Leitlinie im Frühjahr 2007 von Hochschulen und BWF mit dem Ergebnis überprüft worden. Es wurde festgestellt, dass weder die Zielsetzung für den absoluten Bedarf an Absolventen noch dessen Aufteilung auf die Fächergruppen aufgrund neuer Erkenntnisse verän- dert verändert werden muss. An den Zielzahlen der Leitlinien und den vereinbarten Rahmendaten (siehe hierzu Anhang 2) wird daher grundsätzlich festgehalten. Änderungen ergeben werden sich allerdings aufgrund der doppelten Abi- turjahrgänge und ergeben durch die Beteiligung Betei- ligung der Hochschulen am Hochschulpakt 2020. Um Dazu gehören sowohl die Beibehal- tung der steigenden Zahl von Studienberechtigten gerecht zu werden, beteiligen sich jährlichen Studienanfängerzahlen (1. Hochschulsemester) auf Basis des Jahres 2005 (Sockel) für die Hamburger Hochschulen am insgesamt sowie die Beteiligung an ei- nem Aufwuchs - über die Studienanfängerzahl 2005 hinaus - von zusätzlichen 1.376 Studienanfängern bis 2010 insgesamt. Der Anteil der TUHH hieran beträgt 137 zusätzli- che Studienanfänger bis 2010. Die TUHH erhält dafür insgesamt 1.176 T€ - davon 000.000 € in 2008 (siehe hierzu 11.1) - aus dem Hochschulpakt 2020. Die Gewinnung weiterer Bundesmittel bleibt dem Ergebnis des Gesamtverfahrens vorbehalten. Eine wei- tere für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen und den Standort Hamburg erhält aus dem Bund-Länder-Programm (erste Programmphase) eine Pauschale in Höhe von rund 11,8 Miowichti- ge Größenordnung ist die Anzahl der Masterstudienplätze. Euro. Die Hochschulen nutzen die Mittel, um zunächst über die Studienan- fängerzahl 2005 hinaus rund 1.400 zusätzliche Studienanfänger bis 2010 zu finanzie- ren. Die zwischen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung vereinbaren daher auf der Studienanfänger sowie Grundlage der Finanzmittel enthält Anhang 1. Mit Rücksicht auf den doppelten Abiturjahrgang 2010 werden die Universität Ham- burg, die Technische Universität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Ham- burg und die HAW Hamburg darüber hinaus festgelegten Absolven- tenzahlen im Studienjahr 2010/2011 rund 800 zu- sätzliche Studienanfänger aufnehmenBachelorstudium eine Mindestkapazität von Masterstudienplätzen. Sie erhalten im Gegenzug Mittel Studienanfängerplätze ² - Bachelor 928 926 - Master 123 131 - Bachelor 57 67 - Diplom 216 238 - Master 92 81 Die Zielprojektion zeigt auf, dass von der TUHH ab 2011, die sie insbesondere für die Verbesserung der Lehrqualität einsetzen können2012 409 Masterabsolventen p.a. Die zwi- schen Hochschulen und BWF vereinbarte zahlenmäßige Aufteilung der Studienan- fänger sowie die der Abrechnung zugrunde liegenden Kosten enthält Anhang 1. Die Hamburger Hochschulen er- reicht werden sich auch an der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 beteiligen und in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 4.400 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufnehmen. Die Finanzie- rung dieser zusätzlichen Studienanfänger erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausgehend von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS GmbH - den unterschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschie- denen Hochschulen Rechnung tragen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen BWF und Hochschulen in Anhang 2sollten.

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