Lehrleistungen Musterklauseln

Lehrleistungen. Von den Doktoranden wird erwartet, dass sie während ihrer Promotionsphase insgesamt für 4 SWS (oder äquivalent) in der Lehre tätig sind oder an Fortbildungsveranstaltungen zur Lehre teilnehmen. Die Lehre kann in Lehrveranstaltungen des Modulkatalogs der Fakultät stattfinden, aber auch in Lehrveranstaltungen, die nicht im Modulkatalog stehen (z.B. Tutorien oder Vorkurse). In letzterem Fall ist dafür beim Studiendekan ein Antrag auf Anerkennung zu stellen. Zu Fortbildungsveranstaltungen zur Lehre zählen entsprechende Angebote der Fakultät, der FSU (z.B. „LehreLernen“) oder auch anderer Hochschulen. Sie können bis zur Hälfte der Lehrverpflichtung (2 SWS) angerechnet werden. Die Anrechnung erfordert die Zustimmung des Studiendekans. Die Umrechnung von vollen Stunden in SWS orientiert sich an der Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung und berücksichtigt je nach Veranstaltungsart verschiedene Gewichtungsfaktoren: Faktor 1 für Übungen und Tutorien Faktor 0.5 für Fortbildungsveranstaltungen Faktor 0.5 für Praktika mit normalem Aufwand Ergänzungsfach Gemäß Muster-Betreuungsvereinbarung für die Promotion an der Physikalisch-Astronomischen Fakultät soll der/die Promovierende auch vertiefte Kenntnisse in einem Fachgebiet, welches nicht unmittelbar zum Forschungsgebiet des/der Promovierenden gehört (im Folgenden "Ergänzungsfach" genannt) erwerben. Das Ergänzungsfach ist in der Regel eine Vorlesung, die an der Physikalisch-Astronomischen Fakultät angeboten wird. Es soll das Promotionsthema ergänzen, aber von diesem fachlich hinreichend entfernt sein, in der Regel also nicht zum selben Fachgebiet gehören. Bereits im Diplom- bzw. Master oder Bachelorzeugnis angerechnete Lehrveranstaltungen sind als Ergänzungsfach nicht zugelassen. Für Promotionsvorhaben, die von Vorlesungen anderer Fakultäten besonders profitieren, können diese als Ergänzungsfach vorschlagen werden. Die Xxxx des Ergänzungsfaches erfolgt im Einvernehmen von Betreuer/in und Promovierenden/r. Die Entscheidung über die Zulassung des Ergänzungsfachs liegt beim Dekan, der ggf. eine Begründung von Betreuer und Promovierendem/r oder /und eine Stellungnahme eines dritten Hochschullehrers anfordert. Der/die Promovierende kann den Rat der Fakultät bitten, eine andere Entscheidung zu treffen. Der Erwerb der Kenntnisse im Ergänzungsfach wird in einem Kolloquium überprüft. Dieses sollte innerhalb von 24 Monaten nach der Annahme als Doktorand/in erfolgen, spätestens jedoch vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens. Vor...
Lehrleistungen. Die UHH wird mindestens 40 % ihrer budgetfinanzierten Lehrleistung (ohne HSP) durch hauptamtliche Professorinnen und Professoren und nicht mehr als 20 % durch Lehrauf- träge erbringen: 2013* 2014* Plan 2015* gerundet Plan 2016* grundet LVS für grundständige Studiengänge im Hauptfach 9.435 9.570 8.910 8.720 LVS für Masterstudiengänge im Hauptfach 4.421 4.490 4.510 4.360 LVS für Teilstudiengänge und Lehrexport 5.271 5.031 5.014 5.014 LVS UHH Gesamt 19.127 19.091 18.434 18.094 * Studienjahr = jeweils SoSe plus WiSe (Bsp. 2013 = SoSe 2013 plus WiSe 2013/2014) Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen geben die Größenordnung der Lehrleistung der UHH wieder. Sie gelten vorbehaltlich der Kapazitätsvereinbarung für die Studienjahre 2015/16 nach dem Ausbildungskapazitätsgesetz (AKapG). In dieser werden die Zahlen auf Ebene der Fakultäten konkretisiert. Auf Grund der besonderen Studienstrukturen der UHH (Lehramtsstudium; Bachelor-of-Arts-Studiengänge mit Nebenfächern), der intensi- ven Lehrverflechtung zwischen den Fakultäten sowie der universitätsinternen Abstim- mungsprozesse konnte die Kapazitätsvereinbarung 2015/2016 noch nicht finalisiert wer- den. Dies wird bis Ende 2014 erfolgen. Die UHH wird die im Folgenden genannten Studierenden im 1. Fachsemester aufnehmen und folgende Absolventenzahlen anstreben: nachrichtlich Kennzahl Ist 2013* / ** Fortg. Plan 2014* Plan 2015* Plan 2016* Plan 2017* Plan 2018* Studienanfänger/-innen im 1. FS 9.626 9.300 9.240 8.130 8.040 8.020 davon: grundfinanziert 8. 570 8.400 8.340 8.130 8.040 8.020 davon: HSP-finanziert 900 900 900 0 0 0 davon: grundfinanziert 5. 550 5.440 5.330 5.230 5.210 5.200 davon: HSP-finanziert 900 900 900 0 0 0 davon: grundfinanziert 4. 900 4.790 4.730 4.630 4.610 4.600 davon: HSP-finanziert 800 800 800 0 0 0 davon: grundfinanziert 650 650 600 600 600 600 davon: HSP-finanziert 100 100 100 0 0 0 * Studienjahr = jeweils SoSe plus WiSe (Bsp. 2013 = SoSe 2013 plus WiSe 2013/2014); neue Kennzahlen-Abgrenzung abweichend vom Wirtschaftsplan 13/14 ** Das IST 2013 bildet die im Studienjahr aufgenommene Zahl der Studienanfängerinnen und –anfänger im 1. Fachse- mester ab. Auf 8.570 grundfinanziert zur Verfügung zu stellende Studienplätze und 900 Hochschulpakt-finanzierte Stu- dienplätze (insgesamt 9.470 Studienplätze) wurden 9.626 Studienanfänger/innen aufgenommen, d.h. 156 Studienan- fängerplätze sind weder grund- noch hochschulpaktfinanziert. Die Planzahlen für die Folgejahre geben die von der UHH zur Verfügung zu stell...
Lehrleistungen. 1 Das Kompetenzzentrum Liturgik erbringt die folgenden Lehrleistungen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.