Hochschulsteuerung Musterklauseln

Hochschulsteuerung. 1.1 Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Hochschulsteuerung. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind das zentrale Instrument eines sich auf strate- gische Steuerung der Hochschulen beschränkenden Staates. Hochschulpräsidien und politische Leitung der Behörde treffen darin verbindliche Festlegungen über die von beiden Seiten zu erfüllenden Ziele und Leistungen. Hauptgegenstand der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist die Konkretisierung von Quantitäten, Terminen und Verfahren zur Erreichung strategischer Hochschulziele. In die Ziel- und Leistungsver- einbarungen fließen auch Konkretisierungen der gesetzlichen und politischen Leitli- nien wie des Leitbildes „Hamburg. Wachsen mit Weitsicht“ sowie konkrete, sich aus den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen ergebende Vorgaben ein.
Hochschulsteuerung. Die im Jahr 2011 von den Gremien der Hochschule entwickelte Vision 2020 bildete die Grundlage des THI-Managementkonzepts. Diese wurde im Mai 2019 per Beschluss des Hochschulrats durch ein weiterentwickeltes Leitbild („Persönlichkeiten und Inno- vationen – für eine lebenswerte Zukunft) und darauf basierenden Leitsätzen abgelöst. Die Strategie der THI wurde ebenfalls im Mai 2019 per Beschluss des Hochschulrats verabschiedet. Kernpunkt dieser Strategie ist die „Vision 10.000“, der Ausbau der THI auf 10.000 Studierende bis 2030. Auf der Grundlage dieser Strategie wurde ein Hoch- schulentwicklungsplan (HEP) für den Zeitraum 2019-2022 erarbeitet und ebenfalls ver- abschiedet. Er ist eine Grundlage für die hier festgelegten Hochschulziele.
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