Wissenschaftliche Weiterbildung Musterklauseln

Wissenschaftliche Weiterbildung. Das strukturierte Weiterbildungsprogramm für Dozierende des UKE wird weiter ent- wickelt. Alle Ärzte und Wissenschaftler, die in der Lehre tätig sind, müssen an dem dreitägigen didaktischen Training der Arbeitsgruppe „faculty development“ teilneh- men. Die Anzahl der Trainings soll in 2010 mindestens 6 betragen.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Die Universität wird auf Grundlage des in der ZLV 2013/2014 vereinbarten Konzeptes zur organisatorischen Entwicklung der Weiterbildung diese als übergreifende Aufgabe organi- satorisch zentral verankern sowie ihrem universitären Profil entsprechend weitere Ange- bote in wissenschaftlicher Weiterbildung für neue Zielgruppen entwickeln und spätestens in 2016 einrichten. Es besteht Einvernehmen, dass in dem Maße, in dem Ressourcen für Weiterbildung gebunden werden, die Kapazitäten in grundständigen Studiengängen ab- sinken müssen. Sie verpflichtet sich, Studienangebote im Bereich Weiterbildung in das WissWb-Portal einzustellen. Als Indikatoren für die Erreichung des Ziels, die Wissenschaftliche Weiterbildung zu ver- bessern, gelten die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. FS in Weiterbil- dungsstudiengängen sowie die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. FS in berufsbegleitenden Studiengängen. Es werden folgende Zielwerte vereinbart: Kennzahl Ist 2013* Fortg. Plan 2014* / ** Plan 2015* Plan 2016* Zahl der Studienanfän- ger/-innen im 1. FS in Weiterbil- dungsstudiengängen 136 150 150 150 150 150 Kennzahl Ist 2013* Fortg. Plan 2014* / ** Plan 2015* Plan 2016* Zahl der Studienanfän- ger/-innen im 1. FS in berufsbeglei- tenden Studiengängen 122 140 140 140 * Studienjahr = jeweils SoSe plus WiSe (Bsp. 2013 = SoSe 2013 plus WiSe 2013/2014); neue Kennzahlen-Abgrenzung abweichend vom Wirtschaftsplan 13/14 ** Prüfungsjahr = jeweils WiSe plus SoSe (Bsp. 2014 = WiSe 2014/14 plus SoSe 2014)
Wissenschaftliche Weiterbildung. □ Es wird die Teilnahme an folgenden weiterbildenden Studien in der Promotionsphase vereinbart: ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... □ Es wird beabsichtigt, dass dem/der Doktorand/-in im Jahr der Betreuung über einen Lehrauftrag die Möglichkeit gegeben wird, begleitende Erfahrungen und Qualifikationen in der Lehre zu erwerben.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Die wissenschaftliche Weiterbildung der HAW Hamburg wird durch den inzwischen pri- vatisierten WINQ e.V. betrieben. Für die Fakultät Soziale Arbeit und Pflege nimmt die Weiterbildungseinheit ZEPRA Auf- gaben im Bereich der Praxisentwicklung und der Erhöhung des Studienerfolgs wahr. Die HAW Hamburg wird mittelfristig sämtliche Weiterbildungsaktivitäten in geeigneter Weise zusammenführen und mit Alumni und Career Services verzahnen. Die HAW Hamburg hat mit der Dienstvereinbarung zur Sicherung der methodisch- didaktischen Weiterbildung vom 20.7.2005 die didaktische Weiterbildung ihrer Professo- ren fest in ihren Abläufen verankert. Sie entwickelt derzeit ein Konzept zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der didaktischen Kompetenz ihrer Lehrenden.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Seit Xxxxxx 2006 existiert der Campus für Wissenschaftliche Wei- terbildung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (CWW) als Servicezentrum für Koordination, Konzeption, Betreuung und Marketing der universitären Weiterbildungsangebote. Er konnte sich schnell profilieren und einen deutlichen Aufwuchs bei den Teil- nehmerzahlen an den Weiterbildungsmaßnahmen ebenso erreichen wie eine signifikante Steigerung der Einnahmen. Zielvorgabe für die nächsten fünf Jahre ist der weitere Auf- und Aus- bau des bestehenden Angebots, insbesondere durch neue weiterbil- dende (Master-)Studiengänge und weitere Weiterbildungsmaßnah- men. Unter anderem wird • bis zum 31.12.2009 das Konzept des künftigen Lehrerbildungs- zentrums für die Intensivierung der Fort- und Weiterbildung von Lehrern fertiggestellt, • bis zum 31.12.2011 ein weiteres Weiterbildungsangebot für Rich- ter in Bayern entwickelt und realisiert, • bis zum 31.12.2013 mindestens ein weiterbildender Masterstu- diengang im Bereich der Medizintechnik entwickelt und realisiert, • ebenfalls bis zum 31.12.2013 der Arbeitsbereich Inhouse- Schulungen durch zusätzliche Firmenakquise weiter ausgebaut.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Die TUHH wird in ihrem Jahresbericht über ihre Weiterbildungsangebote berichten.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Die zunehmende Notwendigkeit lebenslangen Lernens und der Eintritt von Absolventinnen und Absolventen der gestuften Studiengangsstruktur in die Arbeitswelt wird die Bedeutung wissenschaftlicher Weiterbildung weiter steigern. Deshalb wird die Universität die bereits aufgebauten Zertifikatskurse • Junior Executive Education Program • Advanced Executive Education Program gezielt weiter am Markt anbieten. Ferner wird die Universität im Rahmen der 2007 gegründeten W3-Akademie in Kooperation mit den anderen einbezogenen Hochschulen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit an dem weiteren Aufbau qualitativ hochwertiger, berufsbegleitender Weiterbildung mitwirken. Darüber hinaus sollen im Weiterbildungsprogramm insbesondere die in der beruflichen Praxis wahrgenommenen Kernkompetenzen der Universität Passau verstärkt werden. Untersuchungen belegen, dass bis zu 40 Prozent der Lehramtsstudierenden ihr Studium erfolglos abbrechen, wenn die Studienmotivation von Anfang an relativ schwach ausgeprägt war. Um bereits den angehenden Studierenden eine fundierte Rückmeldung zu geben, inwieweit sie die besonderen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehramtsstudium mitbringen, entwickelt die Universität Passau ein eignungs- diagnostisches Verfahren, welches sich an den Kompetenzen ausrichtet, die für das Lehramtsstudium und den Lehrerberuf besonders wichtig sind. Im Ergebnis soll damit über eine fundierte Studieneingangsberatung und erforderlichenfalls auch über Auswahlentscheidungen die Quote der erfolgreich Studierenden erhöht und Schwundquoten gesenkt werden. Es wird das Ziel verfolgt, bis zum WS 2011/12 einen DFG-Antrag zu stellen, um eine wissenschaftliche Längsschnittstudie zur Effizienz des Verfahrens über einen angemessenen Zeitraum durchführen zu können. Zur personellen und sachlichen Unterstützung der Maßnahmen, insbesondere der DFG-Antragstellung, werden aus dem Innovationsfonds in den Jahren 2010 und 2011 Mittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro bereit gestellt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.