Rangregelung, Austauschverhältnis. 1.7.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
a) Die Leistungsbeschreibungen,
b) diese Servicebedingungen Ziffern 2 ff. in Abhängigkeit der Leistungsbeschrei- bung,
c) diese Servicebedingungen Ziffer 1,
d) die Regelungen des BGB und HGB,
e) weitere gesetzliche Regelungen. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungs- verpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lü- cken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarun- gen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.
Rangregelung, Austauschverhältnis. Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in folgen- der Rangfolge:
a) Der Einzelvertrag,
b) diese Vertragsbedingungen Ziffern 2 bis 6 in Abhängigkeit von den ver- traglich vereinbarten Leistungen,
c) diese Vertragsbedingungen Ziffer 1,
d) die Regelungen des BGB und HGB,
e) weitere gesetzliche Regelungen. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestim- mungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.
Rangregelung, Austauschverhältnis. Bei der Auslegung von Verträgen gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
a) diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ser- vice- und Cloudleistungen,
b) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Han- dels- und Lieferleistungen von Econtec,
c) die Regelungen des BGB und HGB,
d) weitere gesetzliche Regelungen. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellun- gen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die je- weils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst ge- nannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.
Rangregelung, Austauschverhältnis. 1.7.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge:
a) Der Vertrag nebst Anlagen,
b) diese Vertragsbedingungen Ziffern 2 bis 4,
c) diese Vertragsbedingungen Ziffer 1,
d) die Regelungen des BGB und HGB für die freie Software findet abweichend vom Kaufrecht des BGB das Schenkungsrecht des BGB Anwendung,
e) weitere gesetzliche Regelungen. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprü- chen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestim- mungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.
1.7.2 Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Anbieter und Kunde wird hierdurch nicht begründet.
Rangregelung, Austauschverhältnis. 1.7.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
a) Die Leistungsbeschreibungen,
Rangregelung, Austauschverhältnis. 1.7.1. Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge:
Rangregelung, Austauschverhältnis. 1.7.1. Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge:
x Der Vertrag nebst Anlagen.
x Diese Vertragsbedingungen Ziffern 2 bis 4.
x Diese Vertragsbedingungen Ziffer 1.
Rangregelung, Austauschverhältnis. 3.4.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
a) Das Angebot von acmeo,
b) diese AGB Ziffern 2, 4 und 5,
c) diese AGB Ziffer 1 und 3,
d) die Regelungen des BGB und HGB,
e) weitere gesetzliche Regelungen. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungs- verpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.