Rechenzentrumsanteil Musterklauseln

Rechenzentrumsanteil. Die Anmietung von Rechenzentrumsrauman- teilen kann in Form von - Höheneinheiten (1HE) in gemeinschaftlich genutzten 19“-Racks (Rackspace) oder - abgetrennten Teilen von 19“-Racks (Teilrack) oder - allein genutzten 19“-Racks (Rack) oder - allein genutzten Räumen (Floor) erfolgen. Die Einbautiefe für die technischen Geräte des Kunden, in den von R-KOM bereitgestellten 19“-Racks, beträgt mindestens 80 cm. Die Raumtiefe für die Verkabelung beträgt mindestens 10 cm.