Common use of Rechnung, Zahlung Clause in Contracts

Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten er- folgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils je- weils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren de- ren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Leistun- gen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten Da- ten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten aufge- führten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Mehrwertsteuer- rechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen er- folgten Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren de- ren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferun- gen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermittelnüber- mitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen An- forderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügenge- nügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich et- waigergesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen Rech- nungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechenent- sprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten ge- stellten Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gut- schriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren an- wendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen Anfor- derungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich ge- setzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen ge- setzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten Mehrwertsteuer- recht des Staates entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gut- schriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen Anforderun- gen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 13.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten des Staates entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei vereinbarter Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter MehrwertsteuerUmsatzsteuer. Über die erfolgten Liefe- rungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht Umsatzsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht Umsatzsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfah- rens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen An- forderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Umsatzsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger etwai- ger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gül- tigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht Mehrwert- steuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 17.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen er- folgten Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen Rechnun- gen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechenentspre- chen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschrifts- verfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Auftrag- geber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Mehr- wertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen Lieferungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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Rechnung, Zahlung. 14.1 13.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten des Staates entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abbott alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.

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