Rechnung, Zahlung. 13.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen. 13.2 Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse zu übermitteln. 13.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Leistung. 13.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt. 13.5 Wenn Abbott Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten muss, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 Die vereinbarten 4.1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen gesetzlicher Umsatzsteuer und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügenVersand- und Verpackungskosten.
13.2 Auf 4.2. Unsere Rechnungen sind sieben Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Rechnung ist Auftragsbestätigung.
4.3. Kommt der Vertragspartner in Verzug, stehen uns die vollständige Bestellnummer Abbotts und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechengesetzlichen Rechte zu. Die Rechnung geschuldete Vergütung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu übermitteln.
13.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschriftverzinsen. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds Geltendmachung eines weitergehen den Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Lieferung/Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenAnspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins,§ 353 HGB, unberührt.
13.5 Wenn Abbott Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten muss4.4. Bei vom Vertragspartner zu vertretender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, ist insbesondere bei Verzug, können wir sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig stellen und noch ausstehende Leistungen unsererseits zurückhalten, bis der Auftragnehmer verpflichtetVertragspartner auf alle ausstehenden Leistungen Vorkasse oder Sicherheit geleistet hat.
4.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, eine Freistellungsbescheinigung dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B.durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 50 a 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegenVertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die dieselbe Rahmenvereinbarung gilt) gefährdet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungSoftwarebezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Leistung.
13.4 15.4 Zahlungen sind nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung und 14 Tage nach Rechnungseingang mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang netto zu leisten. Eine von dem AG geleistete Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis.
15.5 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 15.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Software
Rechnung, Zahlung. 13.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 16.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, ,Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse des Auftraggebers
16.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, es sei denn, dem Auftragnehmer steht ein Anspruch aus § 632a BGB zu übermittelnund er stellt dem Auftraggeber entsprechende Sicherheit.
13.3 16.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 16.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 16.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer19.1 Der vereinbarte Preis umfasst alles und berücksichtigt daher alle Leistungen, Güter und Dienstleistungen sowie alle steuer- und sozialrechtlichen Lasten, die der Auftragnehmer tragen muss, sowie im Allgemeinen alle Verpflichtungen, die ihm vom Gesetzgeber auferlegt werden und alle Umstände, wodurch Kosten verursacht werden. Über die erfolgten Lieferungen Liefe- rungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfah- rens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 19.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer Lieferschein- nummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügenbeizufü- gen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung Rech- nung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 Zahlungsfristen laufen 19.3 Zahlungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 60 Tagen netto zur Zahlung fällig. Die Zahlungs- frist läuft, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen Anforde- rungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftsver- fahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsge- mäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung.
13.4 19.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen Bedingun- gen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 Wenn Abbott Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten muss19.5 Erstattet gemäß der im Auftrag festgelegten Grundlagen der Preisgestaltung werden ausschließlich Kosten für zusätzli- che Arbeiten bzw. Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ausgeführt wurden.
19.6 Verzugszinsen für Zahlungsverzug dürfen dem Auftrag- geber nur dann berechnet werden, wenn dieser vom Auftrag- nehmer ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtetniedrigere der folgenden Zinssätze anzusetzen: Entweder der zum Zeitpunkt der Inverzugsetzung gültige dreimonatige Interbankensatz (BIBOR oder Euro-Zinssatz) oder der zum Zeitpunkt der Inverzugsetzung gültige gesetzliche Zinssatz. Diese Zinssätze sind auch dann anzusetzen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegenwenn der gesetzliche Zinssatz zugebilligt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2. Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungSoftwarebezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3. Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung/Leistung.
13.4 15.4. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen Bedin- gungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.des Auftraggebers
13.5 15.5. Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Software
Rechnung, Zahlung. 13.1 Die vereinbarten 4.1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen gesetzlicher Umsatzsteuer und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügenVersand- und Verpackungskosten.
13.2 Auf 4.2. Unsere Rechnungen sind sieben Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweis e nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Rechnung ist Auftragsbestätigung.
4.3. Kommt der Vertragspartner in Verzug, stehen uns die vollständige Bestellnummer Abbotts und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechengesetzlichen Rechte zu. Die Rechnung geschuldete Vergütung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu übermitteln.
13.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschriftverzinsen. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds Geltendmachung eines weitergehen den Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Lieferung/Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenAnspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins,§ 353 HGB, unberührt.
13.5 Wenn Abbott Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten muss4.4. Bei vom Vertragspartner zu vertretender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, ist insbesondere bei Verzug, können wir sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig stellen und noch ausstehende Leistungen unsererseits zurückhalten, bis der Auftragnehmer verpflichtetVertragspartner auf alle ausstehenden Leistungen Vorkasse oder Sicherheit geleistet hat.
4.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, eine Freistellungsbescheinigung dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B.durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 50 a 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegenVertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die dieselbe Rahmenvereinbarung gilt) gefährdet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter MehrwertsteuerUmsatzsteuer. Über die erfolgten Lieferungen Liefe- rungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates Umsatzsteuerrecht der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Umsatzsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftverfah- rens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen An- forderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Umsatzsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu er- stellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhandenvor- handen, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnunganzuge-
15.3 Zahlungsfristen laufen, Preissofern nichts anderes vereinbart ist, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten vor- genannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Ver- tragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung.
13.4 15.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts Prüfungs- rechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 15.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Ein- kommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern ver- pflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quel- lensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuerge- setz vorlegt.
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Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise Leistungs- nachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 14.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Leistung.
13.4 14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 14.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkom- mensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Marketingleistungen Und Veranstaltungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger etwai- ger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gül- tigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwert- steuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhandenvor- handen, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugebenanzuge- ben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente Nach- weisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungSoftwarebezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechenentspre- chen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftragge- bers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten vor- genannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Feststellung der Ver- tragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung/Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 15.4 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rech- nung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter er- brachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenbeanstan- den, unberührt.
13.5 15.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Ein- kommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern ver- pflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quel- lensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuerge- setz vorlegt.
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Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten er- folgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer de- ren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferun- gen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermittelnüber- mitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen An- forderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügenge- nügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts Bestell- nummer des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer Lie- ferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente Nachweis- dokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungSoftwarebezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung Anwen- dung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds Richtigbe- funds der Lieferung/Leistung.
13.4 15.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen Bedin- gungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts Prü- fungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung Rech- nung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 15.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische ausländi- sche Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftragnehmer Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellen- steuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen.wenn der
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter MehrwertsteuerUmsatzsteuer. Über die erfolgten Lieferungen Liefe- rungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen Rechnungen
15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rech- nung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- angaben nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegenanwendbaren Recht enthalten muss. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers Auftragneh- mers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn sol- che vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraussetzun- gen vorliegen.
15.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten vor- genannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Ver- tragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 15.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rech- nung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/er- brachter Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftragge- bers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 Wenn Abbott Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten muss, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechnung, Zahlung. 13.1 17.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten er- folgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen Rechnun- gen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechender Staaten entspre- chen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschrifts- verfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftrag- geber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Mehr- wertsteuerrechts zu genügen.
13.2 17.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auf- traggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise Leis- tungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügenbeizufü- gen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnunghin- sichtlich Softwarebezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.des Auftraggebers
13.3 17.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes verein- bart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Feststellungder Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung/Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 17.4 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auf- traggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 17.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische ausländi- sche Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellen- steuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuergesetz vorlegt.
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Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in in
14.3 Abschlagszahlungen leistet der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse zu übermittelnAuftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. § 632a BGB bleibt hiervon unberührt.
13.3 14.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten vor- genannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 14.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenzubeanstanden, unberührt.
13.5 14.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommenssteuergesetz vorlegt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 14.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Leistung.
13.4 14.4 Zahlungen sind nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung und 14 Tage nach Rechnungseingang mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang netto zu leisten. Eine von dem AG geleistete Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis.
14.5 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 14.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Beratungs Und Trainingsleistungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich et- waigergesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen Rech- nungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechender Staaten ent- sprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/ge- stellten Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens Gut- schriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren an- wendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 16.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebe- nen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts Bestellnum- mer des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer Liefer- scheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente Nach- weisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben den
16.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fällig- keitsvoraussetzungen vorliegen, es sei denn, dem Auf- tragnehmer steht ein Anspruch aus § 632a BGB zu und er stellt dem Auftraggeber entsprechende Sicherheit. Die Sicherheit ist durch eine selbstschuldnerische Bürg- schaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, der in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungEU seinen Geschäftssitz hat, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer nach deutschem Recht zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts genannte Rechnungsadresse zu übermittelnstellen.
13.3 16.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes ver- einbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von RechnungenRechnun- gen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 16.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 16.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische auslän- dische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen.Auftraggeber gemäß
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Beratungs Und Trainingsleistungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Lieferungen unterliegen. Bei Ist die Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der WarenbezeichnungSoftwarebezeich- nung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer Positions- nummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung Anwen- dung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung/Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 15.4 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftrag- gebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 15.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftragnehmer Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag- nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkom- mensteuergesetz vorlegt.
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Rechnung, Zahlung. 13.1 15.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen Anfor- derungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 15.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente Nach- weisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, MengeMen- ge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 15.3 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Lieferung / Leistung.
13.4 15.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen Bedin- gungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Lieferung / Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 15.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftragnehmer Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag- nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkom- mensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise Leistungs- nachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse Rechnungs- adresse zu übermitteln.
13.3 14.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, es sei denn, dem Auftragnehmer steht ein Anspruch aus § 632a BGB zu und er stellt dem Auftraggeber entsprechende Sicherheit. Die Sicherheit ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, der in der EU seinen Geschäftssitz hat, nach deutschem Recht zu stellen.
14.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 14.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 14.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkom- mensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger et- waiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und er- folgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils je- weils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer de- ren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen Leistun- gen unterliegen. Bei Ist Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens vereinbart, hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten Da- ten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten aufge- führten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Mehrwertsteuer- rechts zu genügen.
13.2 16.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftrag- gebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise Leistungs- nachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der hinsicht- lich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen Posi- tionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse Rech- nungsadresse zu übermitteln.
13.3 16.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraus- setzungen vorliegen, es sei denn, dem Auftragnehmer steht ein Anspruch aus § 632a BGB zu und er stellt dem Auftragge- ber entsprechende Sicherheit.
16.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung Anwen- dung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der Lieferung/Feststel- lung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 16.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt las- sen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß ordnungsge- mäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftragge- bers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.
13.5 16.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische ausländi- sche Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftragnehmer Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragneh- mer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkommen- steuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates der Staaten entsprechen, dessen Mehrwertsteuer deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.
13.3 14.3 Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber nur, wenn solche vertraglich vereinbart sind und die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, es sei denn, dem Auftragnehmer steht ein Anspruch aus § 632a BGB zu und er stellt dem Auftraggeber entsprechende Sicherheit. Die Sicherheit ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, der in der EU seinen Geschäftssitz hat, nach deutschem Recht zu stellen.
14.4 Zahlungsfristen laufen laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens Gutschriftverfahrens ab dem Datum der Erstellung der GutschriftGut- schrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds Feststellung der Lieferung/Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Leistung.
13.4 Die Zahlung bedeutet 14.5 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen und Preisen und lässt lassen die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftraggebers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenbean- standen, unberührt.
13.5 14.6 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer leisten mussleistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes vorzulegen50d Einkom- mensteuergesetz vorlegt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich ge- setzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen ge- setzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht Mehrwertsteuer- recht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gut- schriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen Anforderun- gen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
13.2 14.2 Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts des Auftrag- gebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers Auftragneh- mers anzugeben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge Reihenfol- ge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannte Rechnungsadresse Rechnungs- adresse zu übermitteln.
13.3 14.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von RechnungenRech- nungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts des Auftraggebers genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds der LieferungLiefe- rung/Leistung.
13.4 14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx des Auftraggebers wegen nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts des Auftragge- bers sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenbean- standen, unberührt.
13.5 14.5 Wenn Abbott der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer Auftrag- nehmer leisten muss, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung Freistel- lungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes Einkommensteuergesetz vorzulegen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung, Zahlung. 13.1 16.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter MehrwertsteuerNettofestpreise zzgl. jeweils gel- tender Umsatzsteuer, sofern ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorliegt. Die vereinbarten Preise gelten für den gesamten Liefer- und Leistungsumfang; Aufwendungen für Transport, Versicherung, Zölle etc. trägt der Verkäufer. Zahlungen werden vorbehaltlich länger vereinbarter Zahlungsziele 30 Tage netto ab vollständiger Lieferung einschließlich der in Ziffern 8.1. und 8.2. genannten Dokumente und Eingang einer den steuerlichen Vorschriften entsprechenden Rech- nung fällig. Sollte im Einzelfall eine Lieferung mit Installati- on/Montage/Service vereinbart worden sein, werden Zahlungen vorbehaltlich länger vereinbarter Zahlungsziele 15 Tage netto ab Abnahme der Werkleistung und Eingang einer den steuerlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung fällig. Zahlt ADA vor Fällig- keit innerhalb von 14 Kalendertagen, ist ADA zum Skontoabzug in Höhe von 3% berechtigt. Über die erfolgten Lieferungen und Leistungen Leis- tungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht Mehrwert- steuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die der in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen unterliegen. Dies gilt nicht bei steuerfreien Lieferungen aus dem Ausland. Evtl. Sonderre- gelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) sind zu be- achten. Bei Anwendung des Gutschriftverfahrens Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer Abbott Verkäufer ADA alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts Umsatzsteuerrechts zu genügen.
13.2 16.2 Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer Abbotts von ADA und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer des Auftragnehmers Verkäufers anzugeben. Aufzuführen sind in der Rechnung außerdem alle nach geltendem Umsatzsteuerrecht oder anderen einschlägigen Steuer- vorschriften geforderten Angaben. Der Rechnung sind Leistungsnachweise Leistungs- nachweise und andere Nachweisdokumente im Einzelfall erforderliche Nachweisdoku- mente beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung Bestel- lung hinsichtlich der Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung ist an die in der Bestellung Abbotts von ADA genannte Rechnungsadresse oder die mitgeteilte E-Mailadresse für elektronische Rechnungsstellung (sog. E-Invoicing) zu übermitteln.
13.3 16.3 Zahlungsfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei der in der Bestellung Abbotts von ADA genannten Rechnungsadresse bzw. bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds Richtig- befunds der Lieferung/Leistung.
13.4 16.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und lässt die Rechte Xxxxxxx von XXX wegen nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß erbrachter Lieferung/Leistung, die Prüfungsrechte Abbotts von ADA sowie das Recht, eine Rechnung aus anderen Gründen zu beanstandenbean- standen, unberührt.
13.5 16.5 Wenn Abbott ADA Lizenzgebühren an ausländische Auftragnehmer Verkäufer leisten muss, ist der Auftragnehmer Verkäufer verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung nach § 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes 50a Einkommensteuergesetz vorzulegen.
16.6 ADA schuldet keine Fälligkeitszinsen. Der Anspruch des Ver- käufers auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unberührt. Für den Eintritt des Verzugs von ADA gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Verkäufer erforderlich.
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