Common use of Rechnung, Zahlung Clause in Contracts

Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung, bis zu 30 Tagen abzüglich 3% Skonto und bis zu 60 Tagen netto. 2. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 3. Forderungen des Lieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Der Besteller behält sich vor, durch Akzept zu bezahlen. 4. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei zulässigen Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Hierbei ist besonders auf die Angabe der Steuernr. zu achten. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung, Bezahlung nach Maßgabe der Skontovereinbarung mindestens aber - bis zu 30 Tagen zum 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto und - bis zu 60 90 Tagen netto. Maßgeblich für diese Frist ist der Tag der Lieferung oder die spätere Inrechnungstellung. Ein Zahlungsverzug durch uns ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ersatzansprüche werden im Übrigen auf die dadurch typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. 2. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 3. Forderungen des Lieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Der Besteller behält sich vor, durch Akzept zu bezahlen. 4. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung, bis zu 30 14 Tagen abzüglich 3% Skonto und bis zu 60 Tagen netto. 2. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 3. Forderungen 3.Forderungen des Lieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Der Besteller behält sich vor, durch Akzept zu bezahlen. 4. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnungein. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung, sofern der Besteller kein höheres Skonto anbietet: ▪ bis zu 14 Tagen ab Fälligkeit abzüglich 3 % Skonto ▪ bis zu 30 Tagen abzüglich 3% Skonto und bis zu 60 Tagen ab Fälligkeit netto. 2. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Die Zahlung gilt als mit der Belastung des Xxxxxx des Bestellers als bewirkt, die Fälligkeit nach dem vereinbarten LieferterminZahlungsverpflichtung des Bestellers ist damit erfüllt. Bankspesen und Währungsrisiken gehen zu Lasten des Lieferanten. 3. Forderungen des Lieferanten an uns den Besteller dürfen nur mit unserer dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Der Besteller behält sich vor, durch Akzept zu bezahlen. 4. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)