Common use of Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Nach der Rückübermittlung des unterfertigten Angebots erhält der Aussteller eine Rechnung, die bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen und Zusatzaufträge bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingelangt, ist dieser ohne weitere Fristsetzung berechtigt, den zugewiesenen Stand an einen Dritten zu vergeben und Stornogebühren gemäß Punkt 5. an den Aussteller zu verrechnen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen, widrigenfalls die Rechnung als durch den Aussteller genehmigt gilt. Für den Fall des Zahlungsverzuges können vom Veranstalter ab Fälligkeit 12 % Verzugszinsen p.a. sowie € 40,- an pauschalen Mahngebühren verrechnet werden. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten festgelegten Klags- und Exekutionskosten. Sollte die Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, hat der Aussteller des- sen fristgerechte Zahlung sicherzustellen und ist bei Zahlungsverzug des anderen Rechnungs- empfängers zur unverzüglichen Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Der Aussteller ist nicht be- rechtigt, wegen Gegenforderungen – welcher Art auch immer – die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

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Samples: www.schweissen.at, www.gastmesse.at

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Nach der Rückübermittlung des unterfertigten Angebots erhält der Aussteller eine Rechnung, die bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen und Zusatzaufträge bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingelangt, ist dieser ohne weitere Fristsetzung berechtigt, den zugewiesenen Stand an einen Dritten zu vergeben und Stornogebühren gemäß Punkt 5. an den Aussteller zu verrechnen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen, widrigenfalls die Rechnung als durch den Aussteller genehmigt gilt. Für den Fall des Zahlungsverzuges können vom Veranstalter ab Fälligkeit 12 12% Verzugszinsen p.a. sowie € 40,- an pauschalen Mahngebühren verrechnet werden. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten festgelegten festgelegte Klags- und Exekutionskosten. Sollte die Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, hat der Aussteller des- sen dessen fristgerechte Zahlung sicherzustellen und ist bei Zahlungsverzug des anderen Rechnungs- empfängers Rechnungsempfängers zur unverzüglichen Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Der Aussteller ist nicht be- rechtigtberechtigt, wegen Gegenforderungen - welcher Art auch immer - die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

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Samples: www.immobilien-messe.at

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Nach der Rückübermittlung des unterfertigten Angebots erhält der Aussteller eine Rechnung, die bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche sämt- liche Kosten für Nebenleistungen und Zusatzaufträge bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingelangt, ist dieser ohne weitere Fristsetzung berechtigt, den zugewiesenen Stand an einen Dritten zu vergeben und Stornogebühren gemäß Punkt 5. an den Aussteller zu verrechnen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen, widrigenfalls die Rechnung als durch den Aussteller genehmigt gilt. Für den Fall des Zahlungsverzuges können vom Veranstalter ab Fälligkeit 12 % Verzugszinsen p.a. sowie € 40,- an pauschalen Mahngebühren verrechnet werden. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten festgelegten Klags- und Exekutionskosten. Sollte die Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, hat der Aussteller des- sen dessen fristgerechte Zahlung sicherzustellen und ist bei Zahlungsverzug des anderen Rechnungs- empfängers Rechnungsempfängers zur unverzüglichen Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Der Aussteller ist nicht be- rechtigtberechtigt, wegen Gegenforderungen – welcher Art auch immer – die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

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Samples: www.bauen-wohnen.co.at

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Nach der Rückübermittlung des unterfertigten Angebots erhält der Aussteller eine Rechnung, die bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen und Zusatzaufträge bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingelangt, ist dieser ohne weitere Fristsetzung berechtigt, den zugewiesenen Stand an einen Dritten zu vergeben und Stornogebühren gemäß Punkt 5. an den Aussteller zu verrechnen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen, widrigenfalls die Rechnung als durch den Aussteller genehmigt gilt. Für den Fall des Zahlungsverzuges können vom Veranstalter ab Fälligkeit 12 % Verzugszinsen p.a. sowie € 40,- an pauschalen Mahngebühren verrechnet werden. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten festgelegten Klags- und Exekutionskosten. Sollte die Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, hat der Aussteller des- sen dessen fristgerechte Zahlung sicherzustellen und ist bei Zahlungsverzug des anderen Rechnungs- empfängers Rechnungsempfängers zur unverzüglichen Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Der Aussteller ist nicht be- rechtigtberechtigt, wegen Gegenforderungen – welcher Art auch immer – die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

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Samples: expo-experts.at