Rechnungslegung und Zahlungsziel. 8.1 Der AN hat Teil- und Schlussrechnungen spätestens dreißig Tage nach der vertragskon- formen Erbringung der Lieferung oder Leistung und deren Übernahme oder Abnahme vor- zulegen. 8.2 Rechnungen sind in einer Form zu erstellen, die dem AG eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht und ausschließlich auf dem Postweg zu versenden (Magyar Cukor Zrt., 10 – 14. Xxxxx xxxxxxx , 0000 Xxxxxxxx/Xxxxxx; UID: HU11194944). Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die mit einer System-bestellung beauftragt wurden, müssen auf die Bestellnummer des AG referenzieren. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen die ohne Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf den vollständigen Namen so- wie die 8-stellige Magyar Cukor Bestellen ID oder in Abwesenheit von 3-stellige Referenz ID der beauftragenden Person referen-zieren. Die zur Prüfung der Lieferungen und Leis- tun-gen notwendigen Unterlagen (Men-genberechnungen, Preisumrechnungen, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte und dergleichen mehr) sind in übersichtlicher Form beizulegen. Werden mehrere Rechnungen in einem Kuvert versandt, müssen die Anhänge mit der jeweiligen Rechnung zusammengeheftet werden. Die Rechnungen müssen den in Ungarn diesbezüglich geltenden Vorschriften, insbeson- dere den Bestimmungen des Gesetzes CXXVII/2007 über die Allgemeine Umsatzsteuer so- wie dem Gesetz C/2000 über die Rechnungslegung entsprechen. Der AG ist berechtigt, bei fehlen auch nur einer der für die Überprüfung notwendigen Unterlagen die Rechnung zu- rückzustellen. 8.3 Ist eine Rechnung mangelhaft hinsichtlich § 169. des Mwst.-Gesetzes oder Abs. 8 dieser vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, ist sie dem Auftragnehmer binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen erneut vorzule- gen. Die Zahlungsfrist beginnt neu mit dem Eingangsdatum der mangelfreien Rechnung zu laufen. 8.4 Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen, sowie einer mit der ersten Teilzahlung zu erbrin- genden Bankgarantie, ist diese im Original gemeinsam mit der Anzahlungs-rechnung eben- falls an unter 8.2. angeführte Rechnungsadresse zu senden. Die Gesamt-lieferung oder Gesamtleistung ist in der Schlussrechnung abzurechnen; hierbei sind auch allfällige Vertragsstrafen, Prämien und dergleichen zu berücksichtigen. Der AN ist jedoch nicht be- rechtigt , seine Forderungen gegen Gegenforderungen des AG aufzurechnen. Der AN erklärt mit Schlussrechnungslegung, in der Schlussrechnung sämtliche mit der Aus-füh- rung des Vertrages verbundenen Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüche in Rechnung gestellt zu haben und verzichtet ausdrücklich darauf, aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis oder einem anderen, wie immer gearteten Rechts-verhältnis Nachforderungen welcher Art auch immer zu stellen. 8.5 Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen, wenn ihr Teilrechnungen vorange- gangen sind. Bereits erfolgte Teilzahlungen sind in der Schlussrechnung anzuführen. 8.6 Die in der Bestellung angegebenen Zahlungsziele für Teil- und Schlusszahlungen werden nach vertragskonformer Übernahme der Lieferung oder Abnahme der Leistung durch den AG nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung berechnet. Die Bezahlung der Rechnung er- folgt nur zu den im Auftrag des AG bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genann- ten Bedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird vom AG nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Der Fristenlauf beginnt mit der Bereitstellung der Lieferung oder Leistung im übernahme- oder abnahmefähigen Zustand und dem Eingangsdatum der Rechnung.
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Rechnungslegung und Zahlungsziel. 8.1 Der AN hat Teil- Teil‐ und Schlussrechnungen spätestens dreißig Tage nach der vertragskon- formen vertragskonformen Erbringung der Lieferung oder Leistung und deren Übernahme oder Abnahme vor- zulegenvorzulegen.
8.2 Rechnungen sind in einer Form zu erstellen, die dem AG eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht und ausschließlich auf dem elektronisch per PDF (1 Rechnung + Beilagen pro Email) zu senden (In Ausnahmefällen ist der Postweg zu versenden (Magyar Cukor Zrt., 10 wählen – 14Adresse unbedingt lt. Xxxxx xxxxxxx , 0000 Xxxxxxxx/Xxxxxx; UID: HU11194944Bestellschreiben). Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die mit einer System-bestellung Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf die Bestellnummer des AG referenzieren. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen die ohne Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf den vollständigen Namen so- wie sowie die 85-stellige Magyar Cukor Bestellen ID oder in Abwesenheit von 3-stellige Agrana Referenz ID der beauftragenden Person referen-zierenreferenzieren. Die zur Prüfung der Lieferungen und Leis- tun-gen Leistungen notwendigen Unterlagen (Men-genberechnungenMengenberechnungen, Preisumrechnungen, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte und dergleichen mehr) sind in übersichtlicher Form beizulegen. Werden mehrere Rechnungen in einem Kuvert versandt, müssen die Anhänge mit der jeweiligen Rechnung zusammengeheftet werden. Die Rechnungen müssen den in Ungarn Österreich diesbezüglich geltenden Vorschriften, insbeson- dere den Bestimmungen des Gesetzes CXXVII/2007 über die Allgemeine insbesondere bezüglich Umsatzsteuer so- wie dem Gesetz C/2000 über die Rechnungslegung entsprechen. Der AN erklärt sein Einverständnis zur Erteilung einer Gutschriftsanzeige gem. § 11 (8) UStG. Der AG ist berechtigt, bei fehlen auch nur einer der für die Überprüfung notwendigen Unterlagen die Rechnung zu- rückzustellenzurückzustellen.
8.3 Ist eine Rechnung mangelhaft hinsichtlich § 169. des Mwst.-Gesetzes §11 UStG oder Abs. 8 dieser vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, ist sie dem Auftragnehmer binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen erneut vorzule- genvorzulegen. Die Zahlungsfrist beginnt neu mit dem Eingangsdatum der mangelfreien Rechnung zu laufen.
8.4 Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen, sowie einer mit der ersten Teilzahlung zu erbrin- genden erbringenden Bankgarantie, ist diese im Original gemeinsam mit der Anzahlungs-rechnung eben- falls Anzahlungsrechnung ebenfalls an unter 8.2. angeführte Rechnungsadresse zu senden. Die Gesamt-lieferung Gesamtlieferung oder Gesamtleistung ist in der Schlussrechnung abzurechnen; hierbei sind auch allfällige Vertragsstrafen, Prämien und dergleichen zu berücksichtigen. Der AN ist jedoch nicht be- rechtigt berechtigt , seine Forderungen gegen Gegenforderungen des AG aufzurechnen. Der AN erklärt mit Schlussrechnungslegung, in der Schlussrechnung sämtliche mit der Aus-füh- rung Aus- führung des Vertrages verbundenen Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüche in Rechnung gestellt zu haben und verzichtet ausdrücklich darauf, aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis oder einem anderen, wie immer gearteten Rechts-verhältnis Nachforderungen welcher Art auch immer zu stellen.
8.5 Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen, wenn ihr Teilrechnungen vorange- vorange-gangen sind. Bereits erfolgte Teilzahlungen sind in der Schlussrechnung anzuführen.
8.6 Die in der Bestellung angegebenen Zahlungsziele für Teil- Teil‐ und Schlusszahlungen werden nach vertragskonformer Übernahme der Lieferung oder Abnahme der Leistung durch den AG nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung berechnet. Die Bezahlung der Rechnung er- folgt erfolgt nur zu den im Auftrag des AG bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genann- ten genannten Bedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird vom AG nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Der Fristenlauf beginnt mit der Bereitstellung Bereitstel- lung der Lieferung oder Leistung im übernahme- übernahme‐ oder abnahmefähigen Zustand und dem Eingangsdatum der Rechnung. Sind keine Zahlungsziele explizit zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Zahlung frühestens 14 Tage nach Eingangsdatum der Rechnung.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnungslegung und Zahlungsziel. 8.1 Der AN hat Teil- Teil‐ und Schlussrechnungen spätestens dreißig Tage nach der vertragskon- formen Erbringung der Lieferung oder Leistung und deren Übernahme oder Abnahme vor- zulegen.
8.2 Rechnungen sind in einer Form zu erstellen, die dem AG eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht und ausschließlich auf dem Postweg zu versenden (Magyar Cukor Zrt., 10 – 14. Xxxxx xxxxxxx , 0000 Xxxxxxxx/Xxxxxx; UID: HU11194944). Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die mit einer System-bestellung beauftragt wurden, müssen auf die Bestellnummer des AG referenzieren. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen die ohne Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf den vollständigen Namen so- wie die 8-stellige Magyar Cukor Bestellen ID oder in Abwesenheit von 3-stellige Referenz ID der beauftragenden Person referen-zieren. Die zur Prüfung der Lieferungen und Leis- tun-gen notwendigen Unterlagen (Men-genberechnungen, Preisumrechnungen, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte und dergleichen mehr) sind in übersichtlicher Form beizulegen. Werden mehrere Rechnungen in einem Kuvert versandt, müssen die Anhänge mit der jeweiligen Rechnung zusammengeheftet werden. Die Rechnungen müssen den in Ungarn diesbezüglich geltenden Vorschriften, insbeson- dere den Bestimmungen des Gesetzes CXXVII/2007 über die Allgemeine Umsatzsteuer so- wie dem Gesetz C/2000 über die Rechnungslegung entsprechen. Der AG ist berechtigt, bei fehlen auch nur einer der für die Überprüfung notwendigen Unterlagen die Rechnung zu- rückzustellen.
8.3 Ist eine Rechnung mangelhaft hinsichtlich § 169. des Mwst.-Gesetzes oder Abs. 8 dieser vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, ist sie dem Auftragnehmer binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen erneut vorzule- gen. Die Zahlungsfrist beginnt neu mit dem Eingangsdatum der mangelfreien Rechnung zu laufen.
8.4 Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen, sowie einer mit der ersten Teilzahlung zu erbrin- genden Bankgarantie, ist diese im Original gemeinsam mit der Anzahlungs-rechnung eben- falls an unter 8.2. angeführte Rechnungsadresse zu senden. Die Gesamt-lieferung oder Gesamtleistung ist in der Schlussrechnung abzurechnen; hierbei sind auch allfällige Vertragsstrafen, Prämien und dergleichen zu berücksichtigen. Der AN ist jedoch nicht be- rechtigt , seine Forderungen gegen Gegenforderungen des AG aufzurechnen. Der AN erklärt mit Schlussrechnungslegung, in der Schlussrechnung sämtliche mit der Aus-füh- rung des Vertrages verbundenen Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüche in Rechnung gestellt zu haben und verzichtet ausdrücklich darauf, aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis oder einem anderen, wie immer gearteten Rechts-verhältnis Nachforderungen welcher Art auch immer zu stellen.
8.5 Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen, wenn ihr Teilrechnungen vorange- gangen sind. Bereits erfolgte Teilzahlungen sind in der Schlussrechnung anzuführen.
8.6 Die in der Bestellung angegebenen Zahlungsziele für Teil- Teil‐ und Schlusszahlungen werden nach vertragskonformer Übernahme der Lieferung oder Abnahme der Leistung durch den AG nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung berechnet. Die Bezahlung der Rechnung er- folgt nur zu den im Auftrag des AG bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genann- ten Bedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird vom AG nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Der Fristenlauf beginnt mit der Bereitstellung der Lieferung oder Leistung im übernahme- übernahme‐ oder abnahmefähigen Zustand und dem Eingangsdatum der Rechnung.
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Rechnungslegung und Zahlungsziel. 8.1 Der AN hat Teil- Teil‐ und Schlussrechnungen spätestens dreißig Tage nach der vertragskon- formen vertragskonfor- men Erbringung der Lieferung oder Leistung und deren Übernahme oder Abnahme vor- zulegenvorzulegen.
8.2 Rechnungen sind in einer Form zu erstellen, die dem AG eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht und ausschließlich auf dem Postweg zu versenden (Magyar Cukor Zrt.Agrana Zucker GmbH, 10 – 14. Xxxxx xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00-00, 0000Xxxxx; x/x Xxxxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 000, 0000 Xxxxxxxx/Xxxxxx; UID: HU11194944XXXX, XXXXXXXXXX). Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die mit einer System-bestellung Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf die Bestellnummer des AG referenzieren. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen die ohne Systembestellung beauftragt wurden, müssen auf den vollständigen Namen so- wie sowie die 84-stellige Magyar Cukor Bestellen ID oder in Abwesenheit von 3-stellige Agrana Referenz ID der beauftragenden Person referen-zierenreferenzieren. Die zur Prüfung der Lieferungen und Leis- tun-gen Leistungen notwendigen Unterlagen (Men-genberechnungenMengenberechnungen, Preisumrechnungen, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte und dergleichen mehr) sind in übersichtlicher Form beizulegen. Werden mehrere Rechnungen in einem Kuvert versandt, müssen die Anhänge mit der jeweiligen Rechnung zusammengeheftet werden. Die Rechnungen müssen den in Ungarn diesbezüglich Österreich diesbezüg- lich geltenden Vorschriften, insbeson- dere den Bestimmungen des Gesetzes CXXVII/2007 über die Allgemeine insbesondere bezüglich Umsatzsteuer so- wie dem Gesetz C/2000 über die Rechnungslegung entsprechen. Der AN erklärt sein Einverständnis zur Erteilung einer Gutschriftsanzeige gem. § 11 (8) UStG. Der AG ist berechtigt, bei fehlen auch nur einer der für die Überprüfung notwendigen Unterlagen Unterla- gen die Rechnung zu- rückzustellenzurückzustellen.
8.3 Ist eine Rechnung mangelhaft hinsichtlich § 169. des Mwst.-Gesetzes §11 UStG oder Abs. 8 dieser vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, ist sie dem Auftragnehmer binnen 30 Tagen zur Verbesserung Verbesse- rung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen erneut vorzule- genvorzulegen. Die Zahlungsfrist beginnt neu mit dem Eingangsdatum der mangelfreien Rechnung zu laufen.
8.4 Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen, sowie einer mit der ersten Teilzahlung zu erbrin- genden Bankgarantie, ist diese im Original gemeinsam mit der Anzahlungs-rechnung eben- falls Anzahlungsrechnung ebenfalls an unter 8.2. angeführte Rechnungsadresse zu senden. Die Gesamt-lieferung Gesamtlieferung oder Gesamtleistung ist in der Schlussrechnung abzurechnen; hierbei sind auch allfällige Vertragsstrafen, Prämien und dergleichen zu berücksichtigen. Der AN ist jedoch nicht be- rechtigt berechtigt , seine Forderungen gegen Gegenforderungen des AG aufzurechnen. Der AN erklärt mit Schlussrechnungslegung, in der Schlussrechnung sämtliche mit der Aus-füh- rung Ausführung des Vertrages verbundenen Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüche in Rechnung gestellt zu haben und verzichtet ausdrücklich darauf, aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis oder einem anderen, wie immer gearteten Rechts-verhältnis Rechtsverhältnis Nachforderungen welcher Art auch immer zu stellen.
8.5 Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen, wenn ihr Teilrechnungen vorange- gangen vorangegangen sind. Bereits erfolgte Teilzahlungen sind in der Schlussrechnung anzuführen.
8.6 Die in der Bestellung angegebenen Zahlungsziele für Teil- Teil‐ und Schlusszahlungen werden nach vertragskonformer Übernahme der Lieferung oder Abnahme der Leistung durch den AG nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung berechnet. Die Bezahlung der Rechnung er- folgt erfolgt nur zu den im Auftrag des AG bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genann- ten genannten Bedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird vom AG nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung anerkanntaner- kannt. Der Fristenlauf beginnt mit der Bereitstellung der Lieferung oder Leistung im übernahme- übernahme‐ oder abnahmefähigen Zustand und dem Eingangsdatum der Rechnung.
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