Rechnungsstellung, Zahlung Musterklauseln

Rechnungsstellung, Zahlung. (1) Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf Grundlage einer von dem Betreiber nach Ablauf eines jeden Kalendermonats vorzulegenden nachprüfbaren Monats- abrechnung (Sammelabrechnung). Die Rechnung muss mindestens die in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgezählten Angaben enthalten und bis zum 6. Werktag des Folgemonats eingereicht werden. Es gelten die Abrech- nungsmodalitäten des Landes Berlin (Anlage 6). Eine Vorschusspflicht des Lan- des Berlin besteht nicht.
Rechnungsstellung, Zahlung. 7.1. Rechnungen müssen den Voraussetzungen der §§ 14, 14a UStG genügen und sind nach vollstän- diger Lieferung, Fertigstellung von Leistungen und Inbetriebnahme oder bei erfolgsbezogenen Leistungen nach deren Abnahme für jede Bestellung gesondert, unter jeweiliger Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum und Verkäufer- nummer einzureichen. Rechnungen ohne Bestell- nummer, Bestelldatum oder Verkäufernummer gelten als nicht ordnungsgemäß. Den Rechnungen beizulegen sind Stunden- nachweise, sowie vereinbarte Informationen und Unterlagen, Bestätigung über die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3.
Rechnungsstellung, Zahlung. 4.1 Rechnungen sind uns unter Angabe von Bestellnummer, Lieferdatum und Lieferschein- nummer mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung / Leistung gesondert in ordnungsgemäßer Form zweifach einzureichen. Nicht ordnungsgemäß einge- reichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.
Rechnungsstellung, Zahlung. Zahlungen setzen voraus, dass Zahlungsanforderungen und Rechnungen prüffähig in dreifacher Ausfertigung an die Abteilung Rechnungsprüfung des Bestellers adressiert eingereicht werden, darin die Umsatzsteuer separat ausgewiesen ist und sie die Umsatzsteuernummer des Auftragnehmers enthalten. Der Bestel- ler kommt ausschließlich dann in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung und Zugang der Rechnung auf eine Mahnung des Auftragnehmers nicht bezahlt oder wenn er zu einem in der Bestellung kalender- mäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht bezahlt. Als Verzugszinssatz bei Zahlungsverzug des Bestellers werden 5% pro Jahr vereinbart, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist.
Rechnungsstellung, Zahlung. Die Rechnung ist pro Bestellung und gleichzeitig mit der fakturierten Xxxx zu versenden. Bei Sukzessivlieferungen und Abrufbestellungen ist mit jeder Teilmenge eine Teilrechnung zu versenden. Rechnungen und Lieferscheine müssen unsere vollständige Bestellnummer, unsere Artikelnummer und unser Bestelldatum enthalten. Wir sind berechtigt, Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, zurückzuweisen. Die Zahlungsfrist verlängert sich diesfalls automatisch um die daraus entstehende Verzögerung. Der Lieferant darf die Kaufpreisforderung nur nach unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung abtreten. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Gegenforderungen, ungeachtet ihrer Fälligkeit, mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Rechnungsstellung, Zahlung. 7.1 Für alle Angebote und Verkäufe der PI Company gelten die Preise der jeweils aktuellen und veröffentlichten Preisliste. Für Beratungsprojekte wird in der Regel ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Annahme von Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie die Bestellung von Produkten ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
Rechnungsstellung, Zahlung. 5.1. Der Lieferant ist verpflichtet,
Rechnungsstellung, Zahlung. 24.1Original-Rechnungen dürfen den Sendungen nicht beigefügt werden. Es werden auf einer Rechnung lediglich Artikel einer Einkaufsabtei- lung der Gruppe fakturiert. Die Rechnungen müssen enthalten: 24.2Zahlungen erfolgen grundsätzlich nach den im Auftrag genannten Bedingungen und lediglich nach Eingang der Ware. Die Zahlungsfrist ist mit der Absendung eines Zahlungsmittels oder Erteilung eines Zahlungsauftrages an die Bank eingehalten. Zahlungs- und Skonto- fristen beginnen erst, wenn sowohl die Ware im vereinbarten Lager- ort als auch die Rechnung bei der agierenden Gesellschaft eingegan- gen sind. 24.3Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt ohne Präjudiz für die nach- trägliche Geltendmachung von Rechten. Insbesondere wird durch ei- ne Zahlung weder eine Zahlungsverpflichtung noch die Bestellung der Ware oder deren Vollständigkeit oder Mangelfreiheit anerkannt.
Rechnungsstellung, Zahlung. 4.1 Altran rechnet grundsätzlich über das Rechnungs- verfahren ab. Rechnungen sind durch den Lieferanten ausschließlich an die Kreditorenbuchhaltung von Al- tran in Papierform an folgende Anschrift zu richten:
Rechnungsstellung, Zahlung. 10.1 Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer und des Ansprechpartners des Auftraggebers sowie der gelieferten Men- gen und Preise zu stellen. Sämtliche Zahlungen werden von dem Auftraggeber bis zur Vorlage einer den Vorschriften des UStG entsprechenden Rechnung zurückbehalten.