Rechnungsstellung, Zahlung. 4.1 Altran rechnet grundsätzlich über das Rechnungs- verfahren ab. Rechnungen sind durch den Lieferanten ausschließlich an die Kreditorenbuchhaltung von Al- tran in Papierform an folgende Anschrift zu richten:
4.2 Die Rechnungen sind unter Angabe der Altran Be- stellnummer, Lieferscheinnummer, Lieferort und Name des Ansprechpartners bei Altran prüffähig ein- zureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterla- gen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen.
4.3 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, ent- halten die gemäß Bestellung/Lieferabruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbei- ter, die die abgerechneten Leistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleis- teten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, de- ren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale al- ler zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeits- nachweise sowie eine Beschreibung der abgerechne- ten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pau- schalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstat- tet.
4.4 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefertermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware oder Leistungserbringung und ggf. Abnahme.
4.5 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
4.6 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung ist Altran berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
4.7 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftli- che Zustimmung von Altran nicht berechtigt, seine Forderungen gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Tritt der Lieferant seine Forde- rung gegen Altran entgegen Satz 1 ohne dessen Zu- stimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Altran kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Lieferanten o- der den Dritten leisten.
Rechnungsstellung, Zahlung. Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf Grundlage einer von dem Betreiber nach Ablauf eines jeden Kalendermonats vorzulegenden nachprüfbaren Monats- abrechnung (Sammelabrechnung). Die Rechnung muss mindestens die in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgezählten Angaben enthalten und bis zum 6. Werktag des Folgemonats eingereicht werden. Es gelten die Abrech- nungsmodalitäten des Landes Berlin (Anlage 6). Eine Vorschusspflicht des Lan- des Berlin besteht nicht.
Rechnungsstellung, Zahlung a) Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Auch bei vorzeitiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, Skonto abzuziehen. Die Hingabe von Wechseln und Schecks, zu deren Entgegennahme wir nicht verpflichtet sind, erfolgt ausschließlich erfüllungshalber. Erst mit deren Bareinlösung ist die Zahlung erbracht.
b) Bei Überschreitung des Zahlungszieles können wir ab Fälligkeit Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz bzw. 8 % über Basiszinssatz, falls der Vertragspartner Unternehmer ist, der Deutschen Bundesbank verlangen, zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten. In allen Fällen können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn eine von uns nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer Woche nicht eingehalten wird. Durch unseren Rücktritt werden Schadenersatzansprüche (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u. a.) nicht beeinträchtigt.
c) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse nach Abschluss des Kaufvertrages erheblich, oder erfahren wir nachträglich, dass sie erheblich schlechter sind als von uns angenommen, sind wir berechtigt, die Lieferung von der vorherigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers – auch aus anderen Lieferungen unsererseits – abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern und bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Käufers uns gegenüber zurückzuhalten. Auch Forderungen, für die später verfallende Wechsel gegeben wurden, sind sofort fällig. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn wir Wechsel hereingenommen haben und uns eine ungünstige Auskunft über die Vermögensanlage des Akzeptanten oder Ausstellers zugeht.
d) Der Käufer kann nur, mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
e) Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, eine Anzahlung, Bankgarantie oder ähnliches zu verlangen.
Rechnungsstellung, Zahlung. Der Versand der Dauerkarte(n) erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Die Versandkosten sind im Bestell- und im Rechnungsformular ausgewiesen und vom Abonnenten zu tragen. Die Zahlung ist innerhalb der im Rechnungsschreiben ausgewiesenen Frist per Überweisung zu tätigen. Die Wirksamkeit dieses Abonnementvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass, aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige und/oder rechtzeitige und vollständige Überweisung des Rechnungsbetrages an Eintracht Frankfurt erfolgt. In diesem Falle wird die überlassene Dauerkarte umgehend von Eintracht Frankfurt storniert und gesperrt. Der Besteller bleibt in vorbeschriebenem Falle verpflichtet, einen eventuell bereits erlangten Nutzen Eintracht Frankfurt anteilsmäßig gemäß jeweils gültiger Tageskarten-Preisliste zu vergüten. Dasselbe gilt sinngemäß für den Fall der Unwirksamkeit des Abonnementvertrages aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen.
Rechnungsstellung, Zahlung. Der Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. Eine Vorschuss- pflicht des Landes Berlin besteht nicht. Der Sicherheitsdienstleister ist jedoch be- rechtigt, Abschlagsrechnungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen monat- lich, bis zum Ende des Folgemonats, zu stellen. Innerhalb eines Monats nach Ab- lauf eines Kalenderjahres hat der Sicherheitsdienstleister eine Jahresschluss- rechnung zu erstellen und an das Land Berlin zu übergeben, in der die geleiste- ten Abschlagszahlungen und etwaige nach § 14 dieses Vertrages in Abzug zu bringende Beträge gesondert ausgewiesen werden.
Rechnungsstellung, Zahlung. 7.1 Für alle Angebote und Verkäufe der PI Company gelten die Preise der jeweils aktuellen und veröffentlichten Preisliste. Für Beratungsprojekte wird in der Regel ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Annahme von Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie die Bestellung von Produkten ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
7.2 Vom Kunden gewünschte Ergänzungen und Veränderungen an vereinbarten Dienstleistungen, die zu einem erhöhten Zeitaufwand führen, werden nach den jeweils geltenden Tages- und Stundensätzen abgerechnet.
7.3 Es ist nicht möglich, ein gebuchtes Produkt zu stornieren, wenn die Einladung zum Test bereits versendet wurde. Wenn Sie ein gebuchtes Produkt stornieren, bevor die Einladung zum Test versendet wird, sind 50% des Reportpreises fällig. Stornierungen sind bis zu drei Arbeitstagen vor Einladungsversand schriftlich per Email oder Fax möglich.
7.4 Die in Angeboten und Kostenvoranschlägen genannten Preise garantiert PI Company für die Dauer von 3 Monaten nach Angebotsabgabe. Angebote, die nach dieser Frist vom Kunden akzeptiert werden, unterliegen den gegebenenfalls in der Zwischenzeit veränderten Preisen.
7.5 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist PI Company berechtigt, Honorare, Produkte und Aufwendungen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten Abschnitt 6.2 Sätze 2 bis 5 sinngemäß.
7.6 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der PI Company sind sofort zur Zahlung fällig.
7.7 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist PI Company berechtigt, ihre Arbeit am Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
Rechnungsstellung, Zahlung. 6.1 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht textlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von mdcp textlich anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhalten will, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von mdcp anerkannt ist. 6.3 mdcp behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Rechnungsstellung, Zahlung. 13.1. Rechnungen für Premium (Plus) Kunden werden dem Nutzer in seinem Nutzerkonto auf xxxxxxx.xx bereitgestellt und gelten mit der Einstellung dort als zugegangen. Der Nutzer ist zur werktäglichen Kontrolle seines Postfachs im Nutzerkonto verpflichtet. Rechnungen für sonstige kostenpflichtige Leistungen werden per E-Mail versandt.
13.2. Ein Rechnungsversand ist, soweit vertraglich vereinbart, auf Anfrage per Post an deutsche Zieladressen gegen Gebühr möglich und wird gemäß Preisliste berechnet.
13.3. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist für Premium (Plus) Kunden jeweils zum ersten Werktag eines Kalendermonats für den vorhergehenden (ggf. anteiligen) Kalendermonat fällig. Im Übrigen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt unmittelbar nach Rechnungsstellung im Voraus zahlbar. Bei Bezahlung per SEPA Lastschrift erfolgt die Belastung des Xxxxxx binnen 2 Werktagen ab Bereitstellung der Rechnung in dem Nutzerkonto auf xxxxxxx.xx oder Versand per E-Mail. Über das Datum der Kontobelastung werden die Premium (Plus) Kunden in der Rechnung informiert. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung wird auf zwei Tage verkürzt.
13.4. Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA Lastschrift, PayPal (nicht bei Premium (Plus) Kunden) oder Kreditkarte.
13.5. Bei Bezahlung per SEPA Lastschrift hat der Nutzer ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlung mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Nutzer falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
Rechnungsstellung, Zahlung. Zahlungen setzen voraus, dass Zahlungsanforderungen und Rechnungen prüffähig in dreifacher Ausfertigung an die Abteilung Rechnungsprüfung des Bestellers adressiert eingereicht werden, darin die Umsatzsteuer separat ausgewiesen ist und sie die Umsatzsteuernummer des Auftragnehmers enthalten. Der Bestel- ler kommt ausschließlich dann in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung und Zugang der Rechnung auf eine Mahnung des Auftragnehmers nicht bezahlt oder wenn er zu einem in der Bestellung kalender- mäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht bezahlt. Als Verzugszinssatz bei Zahlungsverzug des Bestellers werden 5% pro Jahr vereinbart, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist.
Rechnungsstellung, Zahlung. 5.1. Der Lieferant ist verpflichtet,
5.1.1 bei Versand der Waren oder Erbringung von Dienstleistungen detaillierte Versandanzeigen und Rechnungen, in denen die Mehrwertsteuer als reine Nettoposition ausgewiesen ist, zu versenden;
5.1.2 eine Kopie der entsprechenden Versandanzeige jedem Warenpaket beizulegen;
5.1.3 bis zum zehnten Tag eines jeden Monats eine Aufstellung aller Rechnungen, die im Vormonat erstellt wurden, zu übersenden;
5.1.4 die Bestellnummern von KL und alle Teilenummern auf allen Rechnungen, Versandanzeigen, Korrespondenzen, Paketen und Verpackungen anzubringen;
5.1.5 sicherzustellen, dass Rechnungen und Versandanzeigen für die Waren und/oder Dienstleistungen keine anderen beim Lieferanten bestellten Waren/Dienstleistungen abdecken und (im Falle von
5.2. KL zahlt die Rechnungen des Lieferanten zu den in der Bestellung festgelegten Bedingungen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Standardzahlungsfrist von KL sechzig Tage ab Eingang der gültigen Rechnung. Die Zahlung durch KL stellt keine Anerkennung hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Lieferanten dar.