Zahlung der Vergütung Musterklauseln

Zahlung der Vergütung. Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Zahlung der Vergütung. 2.1. Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. 2.2. Der Besteller hat mit Abschluß des Beförderungsvertrages eine Anzahlung in Höhe von 10% der Vergütung im Voraus zu entrichten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. 2.3. Nebenkosten ( Straßen- und Parkgebühren etc. ) sind im Mietpreis enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. 2.4. Leistungsänderungen auf Wunsch des Mieters werden zusätzlich entsprechend den allgemein gültigen Sätzen des Vermieters berechnet. 2.5. Der Mieter hat für die Verpflichtung der Mitfahrer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.
Zahlung der Vergütung. 9.1. Zahlung der Vergütung: Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung über die in § 4 des Dienstleistungsvertrages verein- barte Vergütung. Die Rechnungen sind innerhalb des dort be- stimmten Zahlungsziels auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Verzugszinsen nach § 288 BGB fallen auf Beträge, die nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels be- zahlt werden, an. Zudem kann Secu24 für jede berechtigte Mah- nung EUR 10,00 Bearbeitungsgebühren berechnen. 9.2. SEPA-Lastschrift: Alternativ dazu kann der Auftraggeber ein SEPA-Basis-Mandat/SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 2 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage ver- kürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. 9.3. Rücklastschrift: Für jede vom Auftraggeber verschuldete man- gelnde Deckung oder sonst aufgrund des Verschuldens des Auf- traggebers zurückgereichte Lastschrift stellt Secu24 dem Auftraggeber eine Schadenspauschale von EUR 15,00 für die Rücklastschrift in Rechnung. Dem Auftraggeber bleibt es unbe- nommen nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist als die von Secu24 erhobene Pauschale. Secu24 bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten. 9.4. Aussetzung: Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Secu24 die Durchführung der im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen- den Dienstleistungen aussetzen, und zwar nach einer mindes- tens zehn Tage zuvor erfolgten schriftlichen Mitteilung. Die Aussetzung entbindet den Auftraggeber von keinerlei Verpflich- tungen, die er gemäß dieser Vereinbarung hat. 9.5. Sofortige Barzahlung: Im Falle eines länger als zwei Wochen an- haltenden Verzugs des Auftraggebers kann Secu24 die weitere Durchführung der Dienstleistungen an die Bedingung knüpfen, dass für die bereits erbrachten Dienstleistungen (unabhängig da- von, ob diese bereits in Rechnung gestellt wurden) und für noch zu erbringenden Dienstleistungen eine sofortige Barzahlung (ggf. als Vorkasse) zu erfolgen hat.
Zahlung der Vergütung. Die Vergütung wird zur Angebotsabgabe auf Basis der aus der „Liste ‚Relocation Dienstleistungen‘ und Preise“ gewählten Pauschalpreise kalkuliert. Hiervon sind 50% bei Zustandekommen des Vertrages fällig. Die restlichen 50% sowie die weitere, nicht pauschal vereinbarte Vergütung sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine Ausnahme hierzu besteht beim Wegzug; hierbei wird der restliche Vergütungsanspruch 5 Werktage vor Übergabe der Wohnung fällig. Relocation Experts wird mit der Ausführung der „Relocation Dienstleistungen“ erst beginnen, wenn die bei Zustandekommen des Vertrages geschuldete Zahlung eingegangen ist. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Relocation Experts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Relocation Experts behält sich das Recht vor, ggf. weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Gerät der Auftragnehmer mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug oder kommt er einer anderen seiner Verpflichtungen nicht nach, so wird die ganze bis zu diesem Datum geschuldete Vergütung ohne weitere Mahnung zur Zahlung fällig. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug überfälliger Forderungen durch Relocation Experts entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Diese Restschuld ist innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Der Vergütungsanspruch von Relocation Experts gegenüber dem Auftraggeber besteht unabhängig von anderen, z.B. von dritter Seite gegenüber dem Auftraggeber bestehenden Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers oder Leistungsempfängers entstehen. Zusätzlich von Relocation Experts nach Vertragsende erbrachte Leistungen vergütet der Auftraggeber getrennt nach Zeitaufwand und Auslagen oder nach einem vereinbarten Pauschalhonorar. Hierfür erstellt Relocation Experts eine separate Rechnung.
Zahlung der Vergütung. Die jeweils zuständige Bezirksregierung/Kostenträger erhält von der Kassenärztlichen Vereinigung quartalsweise eine Rechnung entsprechend den Vorgaben nach Anlage 4. Aus dieser ergibt sich die vom Kostenträger zu zahlende Vergütung nach § 1. Sämtli- che Forderungen sind jeweils 30 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Zahlung der Vergütung. Sollte zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden sein, gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten: • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit Übersendung der Auftragsbestätigung, schriftlich oder per E-Mail, durch die cognitas. • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit Übergabe der von der cognitas vertraglich geschuldeten Leistung an den Auftraggeber. • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit der Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber stehen gegen die Vergütungsansprüche der cognitas. Keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Verzugszinsen werden mit 8% p.a. über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die cognitas. eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
Zahlung der Vergütung. (1) Die Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Nach §286 BGB tritt grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung der Verzug ein, ab dem Verzugszinsen nach §288 BGB berechnet werden. Gleichwohl behalten wir uns vor, den Verzug unabhängig von der 30-­‐ Tage-­‐Frist durch eine einzige Mahnung vorher herbeizuführen. (3) Auf vertragsgemäße Teilleistungen, die in sich abgeschlossene Teile des Gesamtauftrages darstellen, erheben wir gemäß §632a Anspruch auf Abschlagszahlungen. (4) Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Auftraggeber.
Zahlung der Vergütung. 2.1. Der Besteller hat die vereinbarte Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. 2.2. Der Besteller hat mit Abschluß des Beförderungsvertrages eine Anzahlung von 10 % der Vergütung, höchstens 50 € pro Beförderungstag, im Voraus unverzüglich zu ent- richten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Restvergütung ist spätestens vor Fahrtantritt zu zahlen. 2.3. Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer etc.) sind in der Vergütung enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. 2.4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluß auf Wunsch des Bestellers werden zusätzlich entsprechend den allgemein gültigen Sätzen des Beförderers berechnet. 2.5. Der Besteller hat für die Verpflichtung der Mitfahrer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.
Zahlung der Vergütung. Die vorstehend vereinbarte Vergütung ist zahlbar wie folgt: 1. Abschlag i.H.v EURO nach Vorlage der Entwurfsplanung 2. Schlusszahlung i.H.v EURO nach Vorlage des Bauantrags
Zahlung der Vergütung. 4.4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe von Ziff. 9 fristgerecht an Ingenious zu zahlen. INGENIOUS TECHNOLOGIES AG Xxxxxxxxxxx Xxx. 000 h 00000 Xxxxxxx Standort Berlin Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxx Vorstand Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Aufsichtsrat Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht München HRB 168208 St.-Nr. 143/107/00496