Zahlung der Vergütung Musterklauseln

Zahlung der Vergütung. Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Zahlung der Vergütung. Die Vergütung wird zur Angebotsabgabe auf Basis der aus der „Liste ‚Relocation Dienstleistungen‘ und Preise“ gewählten Pauschalpreise kalkuliert. Hiervon sind 50% bei Zustandekommen des Vertrages fällig. Die restlichen 50% sowie die weitere, nicht pauschal vereinbarte Vergütung sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine Ausnahme hierzu besteht beim Wegzug; hierbei wird der restliche Vergütungsanspruch 5 Werktage vor Übergabe der Wohnung fällig. ImmoCepts Relocation wird mit der Ausführung der „Relocation Dienstleistungen“ erst beginnen, wenn die bei Zustandekommen des Vertrages geschuldete Zahlung eingegangen ist. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist ImmoCepts Relocation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. ImmoCepts Relocation behält sich das Recht vor, ggf. weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Gerät der Auftragnehmer mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug oder kommt er einer anderen seiner Verpflichtungen nicht nach, so wird die ganze bis zu diesem Datum geschuldete Vergütung ohne weitere Mahnung zur Zahlung fällig. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug überfälliger Forderungen durch ImmoCepts Relocation entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Diese Restschuld ist innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Der Vergütungsanspruch von ImmoCepts Relocation gegenüber dem Auftraggeber besteht unabhängig von anderen, z.B. von dritter Seite gegenüber dem Auftraggeber bestehenden Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers oder Leistungsempfängers entstehen. Zusätzlich von ImmoCepts Relocation nach Vertragsende erbrachte Leistungen vergütet der Auftraggeber getrennt nach Zeitaufwand und Auslagen oder nach einem vereinbarten Pauschalhonorar. Hierfür erstellt ImmoCepts Relocation eine separate Rechnung.
Zahlung der Vergütung. 2.1. Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
Zahlung der Vergütung. 1. Die jeweils zuständige Bezirksregierung/Kostenträger erhält von der Kassenärztlichen Vereinigung quartalsweise eine Rechnung entsprechend den Vorgaben nach Anlage 4. Aus dieser ergibt sich die vom Kostenträger zu zahlende Vergütung nach § 1. Sämtli- che Forderungen sind jeweils 30 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Zahlung der Vergütung. (1) Die Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zahlung der Vergütung. 9.1. Zahlung der Vergütung: Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung über die in § 4 des Dienstleistungsvertrages verein- barte Vergütung. Die Rechnungen sind innerhalb des dort be- stimmten Zahlungsziels auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Verzugszinsen nach § 288 BGB fallen auf Beträge, die nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels be- zahlt werden, an. Zudem kann Secu24 für jede berechtigte Mah- nung EUR 10,00 Bearbeitungsgebühren berechnen.
Zahlung der Vergütung. Der Vermögensverwalter ist berechtigt, die ihm zustehende Vergütung dem Konto des Auftraggebers zu belasten. Der Auftraggeber erteilt dem Vermögensverwalter mittels eines gesonderten Lastschriftmandats eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat, Anlage III) in Bezug auf die vereinbarte Vergütung. Bei einer Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages erlischt die Bankeinzugsvollmacht (SEPA-Mandat) erst, nachdem die fälligen Honorare abgerechnet worden sind. Einkünfte aus Vermögenswerten sowie Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten sind in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Diese Steuern und/oder Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Neben den vorgenannten Vergütungen können dem Kunden noch weitere Kosten entstehen, die ihm von Dritten gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese werden von dem Vermögensverwalter nicht über- nommen. Im Vermögensverwaltungsvertrag ist eine detaillierte Auflistung über die voraussichtlichen Ge- samt-kosten der Vermögensverwaltung (inklusive der Produktkosten) enthalten. Hiermit ermächtige/n ich/wir die EV Digital Invest Assets Management AG, das Verwaltungsentgelt bzw. gewinnabhängige Vergü- tung für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung zu erheben und mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EV Digital Invest Assets Management AG auf mein Konto gezogenen Last- schriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belas- teten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlung der Vergütung. Die vorstehend vereinbarte Vergütung ist zahlbar gem. dem gesondert vereinbar- ten Zahlungsplan als Anlage zu diesem Vertrag.
Zahlung der Vergütung. Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Busfahrer/innen etc.) sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Leistungsänderungen auf Wunsch des Mieters werden zusätzlich entsprechend den allgemein gültigen Sätzen des Vermieters Kofahl Reisen berechnet. Der Mieter hat generell für die Verpflichtung der Mitfahrer einzustehen.
Zahlung der Vergütung. Der Mieter Kofahl-Reisen wird den vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen, insofern mit dem Vermieter ein Nettomietpreis ausgehandelt wurde. Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Busfahrer/innen etc.) sind im Mietpreis enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der Mieter hat für die Verpflichtung der Mitfahrer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.