Common use of Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus Clause in Contracts

Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. In Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt der Bestim- mungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden Gesetze, Vorschriften, Regulierungen und Poli- tiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, jede Vertragspartei bestrebt sicher- zustellen, dass ihre Gesetze, Vorschriften, Regulierungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den Standards, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 (Internati- onale Arbeitsnormen und Arbeitsübereinkommen) und 11.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen und Politiken vorgesehene Schutzni- veau zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. In Anerkennung des souveränen Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt der Bestim- mungen Bestimmungen dieses Abkommens ihre eigenen Prioritäten sowie ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden Gesetze, Vorschriften, Regulierungen Politiken und Poli- tiken Praktiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt sicher- zustellensicherzustellen, dass ihre Gesetze, Vorschriften, Regulierungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den StandardsNormen, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 8.5 (Internati- onale Internationale Arbeitsnormen und ArbeitsübereinkommenArbeits- übereinkommen) und 11.6 8.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen Politiken und Politiken Praktiken vorgesehene Schutzni- veau Schutzniveau weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. In Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt vorbehältlich der Bestim- mungen Bestimmun- gen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Arbeitsschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, Regulierungen Regelungen und Poli- tiken entsprechend Politiken entspre- chend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt sicher- zustellenbestrebt, sicherzustellen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, RegulierungenRegelungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Arbeitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den StandardsStan- dards, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 7.5 (Internati- onale Internationale Arbeitsnormen und Arbeitsübereinkommen) und 11.6 7.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen Umweltüberein- kommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen innerstaatlichen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen Regelungen und Politiken vorgesehene Schutzni- veau Schutzniveau weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. In Anerkennung des souveränen Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt der Bestim- mungen Bestimmungen dieses Abkommens ihre eigenen Prioritäten sowie ihr eigenes Arbeitsschutz- Ar- beitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden GesetzeGeset- ze, Vorschriften, Regulierungen Politiken und Poli- tiken Praktiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei Ver- tragspartei bestrebt sicher- zustellensicherzustellen, dass ihre Gesetze, Vorschriften, Regulierungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den StandardsNormen, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 8.5 (Internati- onale Internationale Arbeitsnormen und Arbeitsübereinkommen) und 11.6 8.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen Umweltüberein- kommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen Politiken und Politiken Praktiken vorgesehene Schutzni- veau Schutzniveau weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. ) In Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt vorbehältlich der Bestim- mungen Bestimmungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Ar- beitsschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, Regulierungen Rege- lungen und Poli- tiken Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt sicher- zustellenbestrebt, sicherzustellen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, RegulierungenRegelungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Ar- beitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den Standards, Grundsätzen Grunds- ätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 Art. 7.5 (Internati- onale Arbeitsnormen Internationale Arbeitsnor- men und Arbeitsübereinkommen) und 11.6 7.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen Umweltüberein- kommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen innerstaatlichen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen Regelungen und Politiken vorgesehene Schutzni- veau vorgese- hene Schutzniveau weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. In Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, unter Vorbehalt vorbehältlich der Bestim- mungen Bestimmungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Arbeitsschutzniveau zu bestimmen und ihre massgebenden innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, Regulierungen Regelungen und Poli- tiken Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt sicher- zustellenbestrebt, sicherzustellen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze, Vorschriften, RegulierungenRegelungen, Politiken und Praktiken ein hohes Arbeitsschutz- Umweltschutz- und Umweltschutzniveau Arbeitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den StandardsStan- dards, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 11.5 7.5 (Internati- onale Internationale Arbeitsnormen und Arbeitsübereinkommen) und 11.6 7.6 (Multilaterale Umwelt- übereinkommen Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien) im Einklang steht, und bemüht sich, das in diesen innerstaatlichen Gesetzen, Vorschriften, Regulierungen Regelungen und Politiken vorgesehene Schutzni- veau Schutzniveau weiter zu verbessern.

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