Common use of Rechte am geistigen Eigentum Clause in Contracts

Rechte am geistigen Eigentum. 5.1 Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf den Service der GBTEC AG beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der GBTEC AG. Keine Regelung in einem Angebot (Offerte), einer Bestellung und/oder einem Vertrag (einschließlich dieser besonderen Nutzungsbedingungen) darf so verstanden werden, dass sie zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang dieser Rechte an den Kunden führt, noch wird ein solcher Übergang beabsichtigt oder kann als solcher verstanden werden.

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Rechte am geistigen Eigentum. 5.1 8.1 Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf den Service der GBTEC AG die (Software-) Produkte und die Dokumentationen GBTEC‘s beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der GBTEC AGvon GBTEC. Keine Regelung in einem Angebot (Offerte), einer Bestellung und/oder einem Vertrag (einschließlich dieser besonderen NutzungsbedingungenAllgemeinen Geschäftsbedingungen) darf so verstanden werden, dass sie zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang dieser Rechte an den Kunden führt, noch wird ein solcher Übergang beabsichtigt oder kann als solcher verstanden werden.

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Rechte am geistigen Eigentum. 5.1 Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche anderen gewerblichen Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf den Service der GBTEC AG beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der GBTEC AGvon GBTEC. Keine Regelung in einem Angebot (Offerte)Angebot, einer Bestellung und/oder einem Vertrag (einschließlich dieser besonderen Nutzungsbedingungen) darf so verstanden werden, dass sie zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang dieser Rechte an den Kunden führt, noch wird ein solcher Übergang beabsichtigt oder kann als solcher verstanden werden.

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