Pflichten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für:
Pflichten des Lizenznehmers. 2.1 Mit Vertragsunterfertigung bestätigt der Lizenznehmer auch die Kenntnisnahme der jeweils in den Anlagen 1 und 2 angeführten Richtlinie(n) i.d.g.F. Er verpflichtet sich zur Einhaltung derselben und der sonstigen bezughabenden rechtlichen Vorschriften und insbesondere zur Bezahlung der Vertragserrichtungsgebühr, der Lizenzgebühr, der Kontrollkosten und gegebenenfalls anfallender Konventionalstrafen sowie der üblichen Mahnspesen.
Pflichten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das System sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Das System darf nur von Personen genutzt werden, die in die Bedienung des Systems fachgerecht eingewiesen sind.
Pflichten des Lizenznehmers. In Verbindung mit den vertraglichen Support-Leistungen des Lizenzgebers erkennt der Lizenznehmer an, dass er verpflichtet ist, jede der folgenden Maßnahmen in Bezug auf die Software zu treffen: (a) das designierte Computersystem und die damit verbundenen Peripheriegeräte in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Herstellers in gutem Funktionszustand zu erhalten, (b) das designierte Computersystem auf einem unterstützten Revisionsstand zu halten, der der Dokumentation für die angemessene Verwendung der Software entspricht, (c) alle Tests oder Verfahren durchzuführen, die der Lizenzgeber zum Zweck der Identifikation und/oder Behebung von Problemen empfiehlt, welche der Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Durchführung von Services vorbringt, (d) ein Verfahren zur softwareexternen Rekonstruktion von verloren gegangenen oder modifizierten Dateien, Daten oder Programmen im vom Lizenznehmer für notwendig erachteten Umfang aufrechtzuerhalten, (e) zu jeder Zeit die in der Dokumentation festgelegten routinemäßigen Betriebsverfahren zu befolgen und (f) alle Informationen in amerikanischem Englisch in verständlicher Form dem Lizenzgeber vorzulegen.
Pflichten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen,
Pflichten des Lizenznehmers. 4.1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, uns beim Auftreten von evtl. Mängeln und Fehlern in den eingesetzten Programmen sämtliche zur Klärung und Behebung erfor- derlichen Unter-lagen und Informationen zu geben, sowie, falls erforderlich, Personal- und Systemzeit bereitzustellen.
Pflichten des Lizenznehmers. 5.1 Der Lizenznehmer benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann und wird für den Lizenznehmer verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner steht EDENTITY für notwendige Informationen zur Verfügung.
Pflichten des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das System sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln, insbesondere der Betriebsanleitung von KGF zu befolgen. Das System darf nur von Personen genutzt werden, die in die Bedienung des Sys- tems fachgerecht eingewiesen sind.
Pflichten des Lizenznehmers. 3.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Demo-Version ausschließlich nach den Bestimmun- gen dieses Lizenzvertrags und gemäß den Funktionen der Demo-Version zu nutzen.
Pflichten des Lizenznehmers. 4.1. Die Nutzung der Trainingsmaterialien ist auf die nach Ziffer 2.2 vereinbarte Mitarbeiteranzahl beschränkt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Lizenzgeberin halbjährlich über die aktuelle Mitarbeiteranzahl des Lizenznehmers und seiner verbundenen Unternehmen zu informieren.