Common use of Rechte an Standardsoftware Clause in Contracts

Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

Appears in 4 contracts

Samples: adfinis.com, www.obt.ch, sik.swiss

Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 24.4.1. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.llv.li, www.llv.li

Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 24.4.1. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die LeistungserbringerinLeistungserbrin- gerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-mergency.ch