Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
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Samples: adfinis.com, www.obt.ch, sik.swiss
Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 24.4.1. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
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Samples: www.llv.li, www.llv.li
Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 24.4.1. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die LeistungserbringerinLeistungserbrin- gerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
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Samples: www.e-mergency.ch