Rechte aus dem Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im ei- genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Rechte aus dem Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im ei- genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließenschlie- ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Rechte aus dem Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im ei- genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitztbe- sitzt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung