Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
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Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung Beschluss- fassung in der Mitgliederversammlung aus.
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Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Mitglieder- versammlung aus.
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Rechte der Mitglieder. (1) Die Alle Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemein- schaftlich durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
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Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung Be- schlussfassung in der Mitgliederversammlung Generalversammlung aus.
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Samples: www.null-bis-hundert.de
Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft Genossenschaften durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
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Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft Genossen- schaft durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
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