Common use of Rechte des Bestellers bei Mängeln Clause in Contracts

Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

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Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 sieben Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migtgenehmigt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich schrift- lich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurdenwur- den. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellensicher- zustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

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Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 14 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller unter Angabe des Lieferscheinda- tums und der Auftragsnummer schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich schrift- lich anzuzeigen. Der Käufer Verkäufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung Probeverarbeitung, zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang Über- gang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 1. sind Rügen von offenen oder versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssenverspätet. Bei einer gemäß Ziff. VI. 1 Satz 1 bis 4 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

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Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 sieben Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migtgenehmigt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

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Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene ) Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als geneh- migt. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt sie in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge (VII. Satz 1 und 2) verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX XXXX. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

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