Rechte des Käufers bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer IX. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko und/oder eine Garantie übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Formulierung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko“ bzw. „rechtlich garantiert“. Angaben in Merkblättern, Leistungsbeschreibungen und Prospekten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar, es sei denn, dies ist mit der vorstehenden Formulierung ausdrücklich so gekennzeichnet. Warenproben gelten lediglich als Anhalt für die Eigenschaften der Waren und bedeuten keine Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie sowie keine Zusicherung einer Eigenschaft.
Rechte des Käufers bei Mängeln. (1) Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich
Rechte des Käufers bei Mängeln. 9.1. ROSESOFT und der Käufer werden ihren Vertragspflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nachkommen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig auf Mängel, Beschaffenheit und Menge zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er ROSESOFT schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens also innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Mangels zu rügen.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind WIT unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind WIT unverzüglich nach Ent- deckung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablie- ferung der Ware, anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfol- gen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 8.1 Bei einer regelmäßigen Nachprüfung festgestellte Mängel an der Ware sind der Compound One GmbH innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Alle sonstigen Mängel sind der Compound One GmbH innerhalb von vier Wochen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Die Mitteilung ist schriftlich zu machen und die Art und den Umfang des Mangels genau zu beschreiben.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Spezifikationen, Kennzeichnungen und Produkt- beschreibungen von ESSERTEC dargestellte Beschaf- fenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Angaben zur Beschaffenheit der Waren dar. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie Inhalt, Dauer und Geltungsbereich der Garantie hinreichend bestimmt. Der Käufer/Besteller ist eigenverantwortlich gehalten, die Eignung der von ESSERTEC gelieferten Pro- dukte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu prüfen.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnun- gen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder wir für be- stimmte Eigenschaften ausdrücklich eine Garantie übernehmen.