Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche nach Ziffer XI bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz findet Ziffer XI Anwendung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Werden die verkauften Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem Käufer.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen oder Veränderungen, die sich im Rahmen der einschlägigen technischen Normen halten. Das gleiche gilt für handelsübliche, technisch unvermeidbare Abweichungen, soweit die Verwendbarkeit der Ware zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
2. Ist die gelieferte Xxxx mangelhaft und gilt sie nicht als genehmigt, so kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Diese erfolgt nach unserer Xxxx durch Reparatur oder Neulieferung mangelfreier Ware, soweit nicht eine Art der Nacherfüllung erkennbar ungeeignet oder dem Käufer aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist. Wir dürfen die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.
3. Auf ein Fehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Käufer erst berufen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben und seit der Mangelrüge drei Wochen verstrichen sind.
4. Eine vom Käufer gesetzte Frist für die Nacherfüllung ist in jedem Falle unangemessen, wenn sie weniger als drei Wochen - gerechnet ab dem Zugang der Nachfristsetzung bei uns - beträgt. Je nach Umfang der Nacherfüllung kann auch eine noch längere Frist erforderlich sein, worauf wir den Käufer ggf. hinweisen werden; an die Stelle der vom Käufer gesetzten Frist tritt dann die von uns mitgeteilte. Nachfristen müssen uns schriftlich gesetzt werden.
5. Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Käufer wegen eines Mangels vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis herabsetzen oder - unter den weiteren Voraussetzungen der nachstehenden Nr. XII - Schadensersatz verlangen.
6. Stellt der Besteller für Lohnaufträge oder andere Aufträge Werkstoffe, Halbfertigteile oder Betriebsmittel zur Verfügung, so haften wir nicht für deren Güte und Eignung. Zur Prüfung dieser zugelieferten Stoffe und Gegenstände sind wir nur dann verpflichtet, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und der Besteller die Prüfungskosten trägt. Werden Stücke durch höhere Gewalt, oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unverwendbar, so kann der Besteller daraus keinen Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung des Materials oder Ersatz anderer Kosten herleiten. Werden Teile wegen Materialfehler unbrauchbar, so führen wir die gleiche Arbeit an einem frachtfrei beigestellten neuen Stück ohne Berechnung aus. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lie...
Rechte des Käufers bei Mängeln. 8.1 Bei einer regelmäßigen Nachprüfung festgestellte Mängel an der Ware sind der Compound One GmbH innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Alle sonstigen Mängel sind der Compound One GmbH innerhalb von vier Wochen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Die Mitteilung ist schriftlich zu machen und die Art und den Umfang des Mangels genau zu beschreiben.
8.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer die Compound One GmbH gemäß Ziffer 8.1 ordnungsgemäß informiert, so kann der Käufer die gesetzlichen Rechte unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:
a) Die Compound One GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, den Mangel zu beheben oder nicht mangelhafte Ware an den Käufer zu liefern (Heilung).
b) Die Compound One GmbH behält sich zwei Versuche zur Fehlerbeseitigung vor. Ist die Heilung erfolglos oder für den Käufer unzumutbar, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Schadensersatzansprüche und Ersatz von Kosten, die durch einen Mangel vergeblich entstanden sind, gilt Nr. 7.
Rechte des Käufers bei Mängeln. Der Kaufgegenstand mit den aufstehenden Gebäuden wird in dem bestehenden Zustand übergeben. Der Käufer hatte ausreichend Gelegenheit den Zustand zu untersuchen.
Rechte des Käufers bei Mängeln. (§ 437 BGB) Schadenersatz neben der Leistung
Rechte des Käufers bei Mängeln. (§ 437 BGB) Ohne Nachfrist (vorrangiges Recht) Mit Nachfrist (nachrangiges Recht) Nach- erfüllung Schadenersatz neben der Leistung Rücktritt Xxxxx- Xxxxxxx- vom Vertrag rung ersatz Ersatz ver- gebl. Aufw.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 11.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemässen Untersu- chung feststellbar sind, sind PCI innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; alle anderen Mängel sind PCI innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmass der Mängel genau bezeichnen. Für verspätet gerügte Mängel wird jede Haftung ausdrücklich wegbedungen. Wird die Ware ohne Prüfung verarbeitet, sind sämtliche Gewährleistungsansprü- che verwirkt.
11.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies PCI gemäss Ziffer 11.1 ordnungsgemäss angezeigt, hat PCI das Recht, nach ihrer Xxxx entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). PCI behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nach- erfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen wegen eines Mangels gilt Ziffer 12.
11.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware, soweit nicht anderweitig ge- setzlich zwingend geregelt.
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Bei Lieferung der Waren durch CTF 2000 ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Waren der üblichen Kontrolle zu unterziehen. Etwaige Mängel, die bei einer solchen Kontrolle festzustellen sind, müssen innerhalb von 15 Tagen nach Entgegennahme der Waren schriftlich gegenüber CTF 2000 gemeldet werden. Etwaige andere Mängel, die nicht bei einer ersten üblichen Kontrolle festgestellt wurden, müssen innerhalb von 15 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Bei der Meldung der Mängel gegenüber CTF 2000 sind Art und Umfang der Mängel präzise zu beschreiben. Diese Meldung berechtigt jedoch nicht zur Aussetzung der in Artikel 9 genannten Zahlungsverpflichtungen.
2. Wenn das Produkt Mängel aufweist und der Käufer diese Mängel im Einklang mit der vorstehenden Bestimmung gegenüber CTF 2000 gemeldet hat: - hat CTF 2000 das Recht, frei zu wählen, ob CTF 2000 den Mängel selbst beseitigt oder dem Käufer ein mangelfreies Produkt liefert; - CTF 2000 behält sich das Recht vor, mindestens zweimal zu versuchen, ihre Verpflichtungen nachträglich noch zu erfüllen.
Rechte des Käufers bei Mängeln