Rechte des Vertragspartners. 9.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. 9.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu. 9.3. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Rechte des Vertragspartners. 9.1. 10.1 Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen Gästen zur Benützung zugänglich Benützung zugänglich sind.
9.2. 10.2 Sind Einrichtungen aus technischen Gründen Gründen nicht verfügbar verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.
9.3. 10.3 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuübenauszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte des Vertragspartners. 9.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
9.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.
9.3. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Rechte des Vertragspartners. 9.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
9.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw bzw. benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.
9.3. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner
Rechte des Vertragspartners. 9.17.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages Beratungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung Beratung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des BewirtungsbetriebesModesalons, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen Kunden zur Benützung zugänglich sind.
9.27.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.
9.37.3. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen