Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten versicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver- tragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen Versicherungsbedingun- gen (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver tragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen AVB (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.
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