Common use of Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall Clause in Contracts

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten versicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver- tragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen Versicherungsbedingun- gen (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver­ tragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen (Teil B) AVB ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard

Rechte und Ansprüche im Versicherungsfall. Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht Ihnen als Karteninhaber bzw. den mitversicherten Personen direkt zu (§ 44 Versicherungsvertragsgesetz – VVG), es sei denn, in den Besonderen Bestimmun- gen Bestimmungen oder jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen AVB (Teil B) ist etwas anderes festgelegt.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten