Rechte und Pflichten der AL-NZBen. 1. Wenn ein AL-Gruppenmitglied bei seinem TARGET2-Komponenten-System einen Zahlungsauftrag über einen Betrag einreicht, der höher als die verfügbare Liquidität auf seinem PM-Konto ist, gewährt die jeweilige AL-NZB einen Innertageskredit, der durch die verfügbare Liquidität auf anderen PM-Konten des AL-Gruppenmitglieds bei seiner jeweiligen AL-NZB oder auf den PM-Konten der anderen AL-Gruppenmitglieder bei ihren jeweiligen AL-NZBen besichert ist. Ein solcher Innertageskredit unterliegt den Vorschriften für die Gewährung von Innertageskrediten durch die betreffende AL-NZB. 2. Zahlungsaufträge, die von einem AL-Gruppenmitglied eingereicht werden und den Gesamtbetrag der verfügbaren Liquidität auf allen PM-Konten der AL-Gruppenmitglieder übersteigen, werden in die Warteschlange gestellt, bis ausreichende Liquidität vorhanden ist. 3. Außer bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ein oder mehrere AL- Gruppenmitglieder hat jede AL-NZB gegenüber jedem der AL-Gruppenmitglieder Anspruch auf die vollständige Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus der Abwicklung der Zahlungsaufträge jedes AL-Gruppenmitglieds in seinem jeweiligen TARGET2-Komponenten- System ergeben.
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Rechte und Pflichten der AL-NZBen. 1. Wenn ein AL-Gruppenmitglied bei seinem TARGET2-Komponenten-System einen Zahlungsauftrag über einen Betrag einreicht, der höher als die verfügbare Liquidität auf seinem PM-Konto ist, gewährt die jeweilige AL-NZB einen Innertageskredit, der durch die verfügbare Liquidität auf anderen PM-Konten des AL-Gruppenmitglieds bei seiner jeweiligen AL-NZB oder auf den PM-Konten der anderen AL-Gruppenmitglieder bei ihren ihrer jeweiligen AL-NZBen NZB besichert ist. Ein solcher Innertageskredit unterliegt den Vorschriften für die Gewährung von Innertageskrediten durch die betreffende AL-NZB.
2. Zahlungsaufträge, die von einem AL-Gruppenmitglied eingereicht werden und den Gesamtbetrag der verfügbaren Liquidität auf allen PM-Konten der AL-Gruppenmitglieder übersteigen, werden in die Warteschlange gestellt, bis ausreichende Liquidität vorhanden ist.
3. Außer bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ein oder mehrere AL- Gruppenmitglieder hat jede Jede AL-NZB hat gegenüber jedem der AL-Gruppenmitglieder Gruppenmitglied Anspruch auf die vollständige Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus der Abwicklung der Zahlungsaufträge jedes AL-Gruppenmitglieds in seinem jeweiligen dem TARGET2-Komponenten- Komponenten-System ergeben, in dem es PM-Konten hat.
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