Common use of Rechte und Pflichten des Nutzers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Nutzers. 5.1 Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen. 5.2 Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind. 5.3 Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. 5.4 Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden. 5.5 Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter. 5.6 Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern oder speichern lassen, die a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind; b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren; c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind; d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen; e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa), Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa), Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa)

Rechte und Pflichten des Nutzers. 5.1 Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte+ Für die Installation des IAM sind die Vorschriften der App-Stores von Google und Apple zu beachten. Das betrifft insbesondere auch die Vorgaben für das Alter des Nutzers. + Die Nutzung der ePA des IAM ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung des IAM jederzeit widerrufen. Eine nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass keine der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen. 5.2 Applikationen im Gesundheitswesen mehr genutzt werden können, für die eine erfolgreiche durchgeführte Registrierung und Identifikation Voraussetzung ist. + Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige und richtige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand haltenmachen. + Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind. 5.3 Der Nutzer darf die ePA das IAM nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. 5.4 + Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Zugangsdaten Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA das IAM mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA das IAM weitergegeben werden. 5.5 . + Es ist verboten, die ePA das IAM für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter. 5.6 Der . + Sperrung: Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung des IAM durch den Nutzer verantwortet zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Rechtmäßigkeit Grenzen der von ihm in der ePA gespeicherten Inhaltezulässigen Nutzung des IAM überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhaltenkann zudem das IAM des Nutzers löschen, die soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer das IAM in rechtsverletzender Weise nutzt. + Vorgaben beim Tod eines Nutzers: Der Tod eines Versicherten führt nicht zu einer automatischen Löschung der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich nutzerspezifischen Zugangsdaten im IAM. Das Löschen nach Tod des Versicherten kann nur durch die jeweils Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Inhalte keine Überwachungs- Erbenstellung bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde InhalteBevollmächtigten erfolgen. Der Nutzer darf keine Inhalte wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht, oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK und des Usernamens und des Passwortes in der ePA speichern oder speichern lassen, die a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind; b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren; c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind; d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen; e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhaltendem Testament.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Rechte und Pflichten des Nutzers. 5.1 Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. (1) Der Nutzer kann die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufenist berechtigt, E-Listing Strukturierte Produkte zur Übermittlung von Anträgen auf Aufnahme von unterstützten Produkttypen in den Handel in Frankfurt (Zertifikatebörse) unentgeltlich zu nutzen. 5.2 (2) Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags ist berechtigt, Anträge auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind. 5.3 Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch Aufnahme von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch unterstützten Produkt- typen per Excel-Antrag über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. 5.4 Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim haltenangegliederte Web-Frontend Schnittstelle zu übermitteln. Der Nutzer ist allerdings nicht berechtigt, einen Antrag betref- fend desselben Produkts, doppelt, d.h. sowohl per Excel-Antrag über die an- gegliederte Web-Frontend Schnittstelle als auch im xml Format via E-Listing Strukturierte Produkte, zu übermitteln. Im Falle der doppelten Übermittlung eines Antrags bleibt der später übermittelte Xxxxxx unberücksichtigt. (3) Der Nutzer verpflichtet sich, die für jeden die Übermittlung des Antrags gewählte Übermittlungsformat (Excel per angegliederter Web-Frontend Schnittstelle oder xml per E-Listing Strukturierte Produkte) während des gesamten An- tragsprozesses beizubehalten; ein Wechsel zwischen den Übermittlungsarten und -formaten innerhalb eines Antragsprozesses ist nicht gestattet; insbe- sondere sind Korrekturen des Antrages in gleicher Art wie zuvor der Antrag zu übermitteln. (4) Der Nutzer verpflichtet sich, die technischen Vorgaben der E-Listing Doku- mente einzuhalten und die Antragsdaten nur in der in den E-Listing Doku- menten beschriebenen Art und Weise zu übermitteln. Insbesondere verpflich- tet sich der Nutzer, dafür Sorge zu tragen, dass die Antragsdaten fehlerfrei an die Zertifikatebörse übermittelt und von der Zertifikatebörse weiterverarbeitet werden können. Es obliegt daher dem Nutzer, nicht fehlerfrei übermittelte und deshalb von der Zertifikatebörse gemäß Ziffer 3 Abs. 2 Satz 3 nicht wei- terverarbeitete Daten zu korrigieren und diese erneut an die Zertifikatebörse zu übermitteln. (5) Der Nutzer verpflichtet sich, die Zertifikatebörse unverzüglich darüber zu in- formieren, wenn ihm eine Übermittlung der Antragsdaten in der in den E- Listing Dokumenten beschriebenen Art und Weise aus rechtlichen, tatsächli- chen oder sonstigen Gründen nicht mehr möglich ist. (6) Der Nutzer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der für ihn freigeschaltete Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf E-Listing Strukturierte Produkte nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden. 5.5 Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter. 5.6 Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalteunbefugten Dritten ge- nutzt wird. Der Nutzer darf keine Inhalte hat die Zertifikatebörse unverzüglich darüber zu in- formieren, wenn anzunehmen ist, dass unbefugte Dritte sich Zugriff auf E- Listing Strukturierte Produkte verschafft haben oder Zugang zu Passwörtern, Benutzernamen oder anderen Legitimationsmitteln hatten, mit denen ein Zu- griff auf E-Listung Zertifikatebörse alleine oder in Kombination mit anderen Legitimationsmitteln möglich ist. (7) Der Nutzer verpflichtet sich für den Fall, dass der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht kein Prospekt für das in den Handel in Frankfurt (Zer- tifikatebörse) aufzunehmende Produkt vorliegt, einen solchen Prospekt oder ein Exposé in Bezug auf das aufzunehmende Produkt in der ePA speichern oder speichern lassen, die a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind; b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren; c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind; d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder Benutzeroberflä- che des E-Listing Strukturierte Produkte in der Persönlichkeit verletzen; e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhaltenDeutsche Börse Membersec- tion bereit zu stellen.

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Samples: Vertrag Über Die Nutzung Des Elektronischen Antrags Tools „e Listing Strukturierte Produkte“

Rechte und Pflichten des Nutzers. 5.1 Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann kann, die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen. 5.2 Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind. 5.3 Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. 5.4 Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden. 5.5 Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter. 5.6 Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern speichern, oder speichern lassen, die a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind; b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren; c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind; d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen; e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Rechte und Pflichten des Nutzers. 5.1 Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann kann, die die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufenrückgängig machen. 5.2 Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in auf der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind. 5.3 Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. 5.4 Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte Dritten für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden. 5.5 Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter. 5.6 Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern speichern, oder speichern lassen, die a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind; b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren; c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind; d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen; e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten. 5.7 Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem die ePA des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer in Bezug auf zu löschenden Daten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzt.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen