Common use of Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3, Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3, Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz Grundverordnung

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Datenschutzvertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, Datenschutzvertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, combi-connect.de

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 5.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com, Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Ds Gvo

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: mmk3.org

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: smartknowledgehub.net

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 3.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-DS- GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Ds Gvo Zur Beauftragung Der „24h Serviceline“

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 18.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Xxxxxxxx GmbH verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: www.beckmann-gmbh.de

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 12.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer COMPRION GmbH verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: www.comprion.com

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 4.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber Auftrag- geber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber Auf- traggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3