Common use of Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per E-Mail oder Telefon. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann so- dann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Änderung der Vertragspartnerdaten – Seite 2 von 6 Celeros Online KG Geschäftsführer: Registergericht: Lübeck Bankverbindung: Xxxxxxx. 00 Xxxxxxxxx Xxxxx HRA: 5793 HL IBAN: DE63200800000323821000 00000 Xxxxxxx Unternehmenssitz: Steuer-Nr.: 30/280/53503 BIC: XXXXXXXX000 Germany Barsbüttel USt-ID: DE264341806 Commerzbank AG Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Vorname, Nachname Telefon Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx oder Xxx XxxxxBruns, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) Geschäftsführer, xxxxxxx@xxxxxxx.xx Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per Kommunikationskanäle sind Post, E-Mail oder Telefonund Fax. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Samples: www.celeros.de

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich, soweit sie nicht die internen Arbeitsprozesse und TOM des Auftragnehmers betreffen. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Geschäftsleitung, Führungspersonal sowie Mitarbeiter der internen IT. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer, +00 (0) Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog0000-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per E-Mail oder Telefon. 00000, x.xxxxx@xxxxx-xx.xx Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung Wah- rung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar er- kennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen elekt- ronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann so- dann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen Verpflich- tungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkei- ten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandelnbehan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: (Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon) Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) sind alle Mitarbeiter der Abteilung Support der timeSensor AG. Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per E-Mail oder Telefon. eMail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner Vertrags- partner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre Kalen- derjahre aufzubewahren.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Ds Gvo

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung Wah- rung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar er- kennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen elekt- ronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem ei- nem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen technischen tech- nischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten Unregelmäßig- keiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandelnbe- handeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer Weisungsberechtigte Person des Auftraggebers sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxxz.B. Zahnarzt, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx Praxismanager…) Weisungsempfänger beim Auftragsverarbeiter sind: Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch • postalisch an folgende Anschrift • per E-Mail oder Telefon. Email an folgende Adresse • per Telefon an folgende Rufnummer Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner Vertrags- partner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre Kalender- jahre aufzubewahren.

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Samples: www.kloess-dental.de

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: ………………………………………………………………………………………………………… (Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon, eMail) Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per E-Mail oder TelefonDie Kontaktdaten können auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx.xxxx abhängig vom jeweiligen Auftragsumfang entnommen werden. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner Vertrags- partner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Ds Gvo

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger 030/00000000, Fax: 030/00000000, Mail: xxxxxxx.xxxxxx@000.xxxx, benannt. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1]. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer sind: ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse gemäß diesem Vertrag. /Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx weitere Auftragsverarbeiter) Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch per E-Mail oder Telefon. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. die Vertreter mitzuteilendokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Die Weisungen sind Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter mit vorliegendem AV-Vertrag: Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2- 4 DSGVO: Nr. Firma Anschrift Leistung 1 Netcup GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Hosting für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.Webspace AVV: 123chat- netcup_Auftragsverarbeitungsvertrag.pdf

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Samples: 123.chat

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch - postalisch an folgende Anschrift: Altruja GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx - per E-Mail oder Telefon. Email an folgende Adresse: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Samples: www.radelnundhelfen.de

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsberechtigte Funktionen des Auftraggebers sind: Weisungsempfänger beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter sind: (Xxxxx Xxxxxx oder Xxx XxxxxXxxxxxx Xxxxxxxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) Abteilung Digital Solutions, Project Leader Digital Platform Business Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrologpostalisch an folgende Anschrift: BHS Corrugated Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Paul- Xxxxx-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx per E-Mail oder Telefon. Email an folgende Adresse: XXxxxxxxxxx@xxx-xxxxx.xxx Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

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Samples: www.bhs-world.com

Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlichverant- wortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich aus- schließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber Auf- traggeber und Auftragnehmer Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen elektroni- schen Format festzulegen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter getroffenen technischen techni- schen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen Ge- schäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (Xxxxx Xxxxxx mind. Textform). Der Auftragsverarbeiter hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Überzeugung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durch- führung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder Xxx Xxxxx, xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx / x.xxxxx@xxxxxxxx.xx ) geändert wird. Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: Bevorzugt über das Makrolog-Ticket-Systems xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx in dringenden Fällen auch postalisch an folgende Anschrift: HeiKoTec Gehrer GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx per E-Mail oder Telefon. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.Email an folgende Adresse: xxxx@xxxxxxxx-xxxxxx.xx per Fax an folgende Faxnummer: 02741/9342529

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Samples: heikotec-gehrer.de