Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht Musterklauseln

Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 14.1 Schneider Media GmbH räumt dem Kunden - nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden - an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 14.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Schneider Media GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Schneider Media GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen für den Kunden erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 14.3 Ferner ist Schneider Media GmbH berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Schneider Media GmbH erstellten bzw. betreuten Webseiten zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 13.1 xxxxx räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden. 13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Xxxxx xxxxx ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist xxxxx dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 13.3 Ferner ist xxxxx berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von xxxxx erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 23.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Atelier Doppelpunkt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergeb- nissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 23.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Atelier Doppelpunkt aus- drücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Atelier Doppelpunkt dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 23.3 Ferner ist Atelier Doppelpunkt berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemesse- ner Weise im Footer und im Impressum der von Atelier Doppelpunkt erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 5.1 Grazioli - Agentur für Kommunikation räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 5.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Grazioli - Agentur für Kommunikation ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 5.3 Ferner ist Grazioli - Agentur für Kommunikation berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Grazioli - Agentur für Kommunikation erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 5.1 Clementine Media räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 5.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Xxxxx Xxxxxxxxxx Media ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Xxxxxxxxxx Media dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 5.3 Ferner ist Xxxxxxxxxx Media berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Clementine Media erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 24.1 302 Webagentur räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 24.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde 302 Webagentur ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist 302 Webagentur dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 24.3 Ferner ist 302 Webagentur berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von 302 Webagentur erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 12.1 MARKETING 2 UG räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein, wobei sich Umfang und Beschränkungen aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ergibt. Eine Bearbeitung ist grundsätzlich nicht gestattet. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden. 12.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde MARKETING 2 UG ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist MARKETING 2 UG dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 12.1 MasterMatrix IT-Service räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden. 12.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde MasterMatrix IT-Service ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist MasterMatrix IT-Service dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 12.3 Ferner ist MasterMatrix IT-Service berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von MasterMatrix IT-Service erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 21.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt KNDR dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 21.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde KNDR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist KNDR dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 21.3 Ferner ist KNDR berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von KNDR erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht. 18.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt XXXXXXXX.xxx dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 18.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde XXXXXXXX.xxx ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist XXXXXXXX.xxx dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 18.3 Ferner ist XXXXXXXX.xxx berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von XXXXXXXX.xxx erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.