Rechtegewährleistung Musterklauseln

Rechtegewährleistung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den HALLLBERGER im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der HALLBERGER wird von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den HALLBERGER nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die DZT im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder Schutzrechte Dritter entstehen können. Ferner wird die DZT von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der DZT nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. 10.1 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen (z.B. den geltenden Jugendschutz- und Strafgesetzen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs). Des Weiteren dürfen die Werbemittel keine pornographischen, gewalt- oder kriegsverherrlichende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte haben. Der Auftraggeber stellt die BurdaForward Advertising unter Übernahme der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BurdaForward Advertising nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. 1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemit- tels erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrech- te, etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftrag- geber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild- unterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt das Medienun- ternehmen im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen das Medienunternehmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können und stellt ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Insbeson- dere verpflichtet sich der Auftraggeber, Kosten einer erforderlich wer- denden Gegendarstellung nach dem jeweils maßgeblichen Tarif für das entsprechende Werbemittel zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Medienunternehmen nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstüt- zen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftraggeber haftet für die zumindest leicht fahrlässige Verletzung aller in Ziffer VII. genannten Pflichten. Er ist insbesondere verpflichtet, dem Medienunternehmen allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröf- fentlichung des Werbemittels entsteht.
Rechtegewährleistung. 8.1 Der:die Werbekund:in garantiert, dass die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien, die Daten auf dem Gerät der User:innen speichern und/oder auslesen sowie die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorschriften der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Telemediengesetzes, der EU-Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy- Richtlinie entsprechen. Der:die Werbekund:in garantiert, dass ausschließlich die Dienstleister (Vendoren) in den von der RUMS-Medien GmbH vermarkteten Werbeflächen eingesetzt werden, die auf unserer RUMS-Medien GmbH-Vendoren- Liste gelistet und damit zugelassen sind. Zwingende Voraussetzung ist zudem eine Zertifizierung der jeweiligen Dienstleister (Vendoren) im aktuellen IAB TCF (Transparency and Consent Framework) Standard (derzeit TCF v. 2). Der:die Werbekund:in garantiert, dass alle von ihm eingesetzten Dienstleister (Vendoren) • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder • nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen • und/oder nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk von der RUMS-Medien GmbH (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen • und/oder alle erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung/Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachen oder anderen Verwertungsformen (ggf. auch seitens Verwertungsgesellschaften) haben.
Rechtegewährleistung. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt xxx.xxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, xxx.xxxxxxxxxxx.xx nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.
Rechtegewährleistung. (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die IAM-NET GMBH im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die IAM-NET GMBH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die IAM-NET GMBH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. 7.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der an die Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH übermittelten Daten und Inhalte erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Rechtegewährleistung. 9.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der an die SKS-Kairos GbR übermittelten Daten und Inhalte erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die SKS-Kairos GbR im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die SKS-Kairos GbR von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SKS-Kairos GbR nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.