Rechtliche Voraussetzungen Musterklauseln

Rechtliche Voraussetzungen. Vor Beginn der Durchführung des Feuerwerkes müssen alle erforderlichen Zustimmungserklärungen Dritter vorliegen. Dies beinhaltet insbesondere eine schriftliche Genehmigung des Grundstückbesitzers. OK Pyrotechnik Inh. Xxxxxx Xxx ist von Ansprüchen des Grundstückeigentümers wegen eventueller Beeinträchtigungen des Grundstückes freizustellen. Hierfür hat der Veranstalter zu sorgen. Diese Dienstleistung wird von OK Pyrotechnik Inh. Xxxxxx Xxx auf Wunsch kostenpflichtig übernommen. Die ordnungsrechtliche Abwicklung bezüglich eines Höhenfeuerwerks Klasse IV, übernimmt OK Pyrotechnik Inh. Xxxxxx Xxx. Entstehende Kosten trägt der Veranstalter. Die schriftliche Genehmigung für die Durchführung eines Kleinfeuerwerks der Klasse II gem. § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung vom 31.01.91, BGB. 1, S.169) wird ebenfalls durch OK Pyrotechnik Inh. Xxxxxx Gut erlangt. Der Veranstalter ist für diesen Fall verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Erteilung dieser Genehmigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Stellt der Veranstalter diese Unterlagen dafür nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Alle bis dahin dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen sind in diesem Fall vom Veranstalter zu tragen. Bei der Durchführung im benachbarten europäischen Ausland ist die schriftliche Genehmigung für die Durchführung eines (Klein-)feuerwerks der Klasse II / IV durch den Veranstalter bzw. den Grundstückseigentümer einzuholen. Xxxx der Auftragnehmer diese Genehmigung einholen, so ist dies schriftlich in der Auftragserteilung festzuhalten.
Rechtliche Voraussetzungen. Die Teilnahme eines Vereins am Punktspielbetrieb setzt die Erfüllung der satzungsgemäßen Vorga- ben des DTTB und des zuständigen Verbandes voraus.
Rechtliche Voraussetzungen. (1) Schießstände, auf denen mit Handfeuerwaffen geschossen wird, die ausschließlich zivilen Zwecken dienen und in offener Bauweise angelegt sind, sind gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 10.18 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Materielle Vorsorgeanforderungen zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Stoffeinträge in den Boden durch den Betrieb der Anlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bodenschutzrecht.
Rechtliche Voraussetzungen. 3.2.1. Die Registrierung für die App ist natürlichen Personen, die volljährig sowie voll geschäftsfähig sind und im eigenen Namen handeln, vorbehalten. Ferner ist zur Registrierung ein ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes erforderlich.

Related to Rechtliche Voraussetzungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.