Common use of Rechtsbehelfsbelehrung Clause in Contracts

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27 in 00000 Xxxxxxx schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be­ weismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst An­ lagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteilig­ ten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektro­ nischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus über die auf der Internetseite xxx.xxx.xxxxxxxxxxx.xx bezeichneten Kommuni­ kationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Der Firma Lübbinchener BIOGAS GbR, Feldscheunenweg 4 in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx wurde die Genehmi­ gung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt, auf dem Grundstück in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx, Gemarkung Lübbinchen, Flur 2, Flurstücke 66, 69 eine Biogas­ anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu be­ treiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Für die oben genannte Anlage ist das BVT Merkblatt zu Tier- schlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Neben­ produkten (VTN) vom November 2003 maßgeblich.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines ei- nes Monats nach Zustellung Klage bei dem Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht CottbusKöln, Vom-Stein-Straße 27 in 00000 Xxxxxxx schriftlich, in elektronischer Form Xxxx schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeam­ ten Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts Geschäfts- stelle Klage erhoben werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Köln, 00000 Xxxx, Antrag auf Wiederherstellung der aufschie- benden Wirkung oder gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bei der Bezirksregierung Köln Antrag auf Aussetzung der Voll- ziehung gestellt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand bzw. der Antrag kann auch durch Übertra- gung eines elektronischen Dokuments an die elektroni- sche Poststelle des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be­ weismittel sollen angegeben Gerichts Köln erhoben werden. Falls Das elektronische Dokument muss für die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst An­ lagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteilig­ ten eine Ausfertigung erhalten könnenBearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Falls die Klage in elektro­ nischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehender verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Sie ist bei Die für die Über- mittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rah- menbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus Verordnung über die technischen Rahmenbedingun- gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be- sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2018 (BGBl. I S. 200) geändert worden ist). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite xxx.xxx.xxxxxxxxxxx.xx bezeichneten Kommuni­ kationswege einzureichenxxx.xxxxxx.xx Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.‌‌‌‌‌‌‌‌ Köln, den 21. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbarXxxx 2022 Bezirksregierung Köln gez. Der Firma Lübbinchener BIOGAS GbR, Feldscheunenweg 4 in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx wurde die Genehmi­ gung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt, auf dem Grundstück in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx, Gemarkung Lübbinchen, Flur 2, Flurstücke 66, 69 eine Biogas­ anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu be­ treiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Für die oben genannte Anlage ist das BVT Merkblatt zu Tier- schlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Neben­ produkten (VTN) vom November 2003 maßgeblich.Xxxxxx M ü l l e r Hauptdezernentin

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27 in 00000 Xxxxxxx schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Klage muss den KlägerDer Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be­ weismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wirdeinzule­ gen. Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx Keck Abteilungsleiterin Verkehr BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE‌ Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetra­ gen, sollen so muss der Klage nebst An­ lagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteilig­ ten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektro­ nischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur Berechtigte dieses Recht spätestens im Sinne des Signaturgesetzes zu versehenTermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Sie ist Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der elektronischen Poststelle Feststel­ lung des Verwaltungsgerichts Cottbus über geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver­ teilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die auf Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unter­ bleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Internetseite xxx.xxx.xxxxxxxxxxx.xx bezeichneten Kommuni­ kationswege einzureichenAnspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge­ naue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbarBefriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfol­ gung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Firma Lübbinchener BIOGAS GbRBerechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, Feldscheunenweg 4 in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx wurde die Genehmi­ gung das der Versteigerung des Versteigerungsge­ genstandes oder des nach § 4 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei­ lige Einstellung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, auf dem Grundstück in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx, Gemarkung Lübbinchen, Flur 2, Flurstücke 66, 69 eine Biogas­ anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu be­ treibentritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan­ des. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteiltGerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Xxxx- xxxxx 0, 00000 Xxx Xxxxxxxxxxx, Saal 1, das im Grundbuch von Crinitz Blatt 863 eingetragene Grundstück; Bezeichnung ge­ mäß Bestandsverzeichnis: Nr. Für die oben Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe 2 Crinitz 4 98 Gebäude- und Freifläche 1.635 m2 Xxxxxxxx 00 versteigert werden. Beschreibung laut Gutachten: Wohnhaus als Holzblockhaus (Baujahr 2007) und Schuppen Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Anlage Grundbuch ein­ getragen worden am 19.02.2009. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Absatz 5, § 85a ZVG fest­ gesetzt auf 150.000,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 19/09 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Xxxx- xxxxx 0, 00000 Xxx Xxxxxxxxxxx, Saal 1, das im Grundbuch von Grassau Blatt 417 eingetragene Grundstück; Bezeichnung ge­ mäß Bestandsverzeichnis: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe 1 Grassau 8 92/8 Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Xxxxxxxx. 00 2.584 m2 versteigert werden. Beschreibung laut Gutachten: Bebauung des Grundstücks mit Wohnhaus mit Zwischenbau, Hinterhaus, Scheune und ehemali­ ger Kiosk mit Nutzungsänderung zum Wohngebäude Der Versteigerungsvermerk ist in das BVT Merkblatt zu Tier- schlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Neben­ produkten (VTN) vom November 2003 maßgeblichgenannte Grundbuch ein­ getragen worden am 01.08.2012. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Absatz 5, § 85a ZVG fest­ gesetzt auf 78.000,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 49/12

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht CottbusBe- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Vom-Stein-Straße 27 in Lixxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx schriftlich, in elektronischer Form Xxxxxxxxxxx xchriftlich oder zur Niederschrift einzule- gen. Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Bürgermeister BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE‌ Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetra- gen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststel- lung des Urkundsbeam­ ten geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver- teilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unter- bleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Im Termin am 20.09.2012 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 7 K 333/10 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Neuruppin, in 16816 Neu- xxxxxx, Xxxx-Xxxx-Xxxxxx 00 x, 1. Obergeschoss, Saal 215, die im Grundbuch von Stüdenitz Blatt 373 eingetragenen Grund- stücke, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. 2 Stüdenitz 3 153 Gebäude- und Freifläche 348 m2 Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge- - Wohnen - naue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus 3 Stüdenitz 3 117/1 Am Friedhof Gebäude- und Gebäude- 540 m2 dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfol- gung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werdenabgeben. Die Klage muss den KlägerWer ein Recht hat, den Beklagten und den Gegenstand das der Versteigerung des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be­ weismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich Versteigerungsge- genstandes oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst An­ lagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteilig­ ten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektro­ nischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus über die auf der Internetseite xxx.xxx.xxxxxxxxxxx.xx bezeichneten Kommuni­ kationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Der Firma Lübbinchener BIOGAS GbR, Feldscheunenweg 4 in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx wurde die Genehmi­ gung nach § 4 55 ZVG mithaftenden Zubehörs ent- gegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteiltVerfahrens zu bewirken, auf dem Grundstück in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx XX Xxxxxxxxxx, Gemarkung Lübbinchen, Flur 2, Flurstücke 66, 69 eine Biogas­ anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu be­ treiben. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter bevor das Gericht den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen Zuschlag erteilt. Für Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Ver- steigerungserlös an die oben genannte Anlage ist das BVT Merkblatt zu Tier- schlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Neben­ produkten (VTN) vom November 2003 maßgeblichStelle des versteigerten Gegenstandes.

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