Common use of Rechtsbehelfsbelehrung Clause in Contracts

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte der Lan­ desstraße 381 betreffend ist der Widerspruch bei der Stadtver­ waltung Frankfurt (Oder), Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 wird im Abschnitt 015, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG sein.

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Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach Be­ kanntgabe der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte Der Widerspruch ist bei der Landesstra­ ße 381 betreffend ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen BrandenburgVerbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte Albig, den 28.02.2011 Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *) Hinweis: In den Lageplan kann in der Lan­ desstraße 381 betreffend ist der Widerspruch Zeit vom 10.03.2011 bis zum 09.04.2011 bei der Stadtver­ waltung Frankfurt Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Oder)Zimmer 213) eingesehen werden. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Xxxxxxx, Dezernat II StadtentwicklungXxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montag, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom dem 28. Juli 2009 Xxxx 2011 findet um 8.00 Uhr im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Bechtolsheim, den 25. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx, den 11. Xxxx um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Ratssitzung im Sitzungssaal des Rathau- ses statt. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (GVBlaltersgemischte Gruppe). I S. 358), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom Die Vollzeitstelle soll ab 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Mai 2011 und vorerst bis Ende 2012 be- setzt werden. Die Landesstraße L 284 wird im Abschnitt 015üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird spätestens 31.03.2011 an die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG seinOrtsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 Biebelnheim.

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Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be­ Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend Der Widerspruch ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Xxxxxxxxxxx 00 Landesamt für Bauen und Verkehr in 15366 Hoppegarten Hoppegarten, Lixxxxxxxxx 00, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte Um nach dem Bau der Lan­ desstraße 381 betreffend ist Teilortsumgehung Angermünde einen zu- sammenhängenden Verlauf der Widerspruch bei Bundesstraße B 198 in der Stadtver­ waltung Frankfurt Ortsla- ge Angermünde herstellen zu können, wird ein Abschnitt der B 198 zur Gemeindestraße abgestuft (OderStraße des Friedens) und die kom- munale Puschkinallee zum Teilabschnitt der B 198 aufgestuft. Rechtsgrundlagen bilden das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), Dezernat II Stadtentwicklungdas zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt in Verbindung mit der Bundes­ straße B 166 Fernstraßenzuständigkeitsverordnung (FStrZV) in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändertFassung der Bekanntmachung vom 31. Rechtsgrundlage bildet Xxxx 2005 (GVBl. II S. 161), die durch die Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. II S. 309) geändert worden ist, und das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Okto­ ber Ok- tober 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des Aux xxx Xxxxxxxxx xxx § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG 0 XXxxX xind folgende Umstu­ fungen verfügtUmstufungen geboten: Die Landesstraße L 284 B 198 wird vom Abschnitt 100 ab Nullpunkt D des Netzknotens 2950005 von Station (km) 0,090 bis Station (km) 2,894 (Netzknoten 2950004) und im Abschnitt 015, 101 (Kreisverkehr) von Netzknoten Station (NKkm) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 Sta- tion (km) 0,087 über eine Länge von 7,434 km, 0,964 km einschließlich der Nebenanla­ gen, Nebenanlagen zum 1. April 2013 zur Gemeindestraße gemäß § 3 Absatz 4 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge Künftiger Xxxxxx der Straßenbaulast im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG wird die Stadt Angermünde sein.

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Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung kann diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Be­ kanntgabe Bekanntgabe Widerspruch erhoben werdenerheben. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend Der Widerspruch ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung (Anschrift) oder dem Prü- fungsausschuss des Fachseminars für Altenpflege (Anschrift) einzulegen. Die Sollte die Frist durch das Ver- schulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet wer- den. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW • 00000 Xxxxxxxxxx An die Bezirksregierungen Telefon 0000 000-0000 Fax 0000 000-0000 xxxx.xxxxxx@xxxx.xxx.xx Aktenzeichen V 6 - 5665.21.6 bei Antwort bitte angeben Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Datum: 25. August 2006 Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx Telefon 0000 000-0 Fax 0000 000-0000 xxxxxxxxxx@xxxx.xxx.xx xxx.xxxx.xxx.xx Mit Wirkung zum 01. September 2006 tritt, fußend auf dem Landesausfüh- rungsgesetz zur Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe, die Aus- bildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung in Nord- rhein-Westfalen (APRO-APH) in Kraft. Auf Grundlage dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflege- hilfeausbildung werden mit dem beigefügten „Verbindlichen Leitfaden Alten- pflegehilfe“ verbindliche Regelungen für den Zugang zur Ausbildung, die Durchführung der Ausbildung sowie der Durchführung der Prüfung getroffen. Verbindlich sind zudem die nachfolgend aufgeführten Formblätter des Leitfa- dens: Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 bis Haltestelle Landtag/Knie- brücke oder Stadttor Rheinbahn Linien 719, 725, 726 bis Haltestelle Polizeipräsi- dium Neben dem Abdruck des Landesgesetzes sowie der Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung enthält der Leitfaden Hinweise zu den Zielen der Altenpfle- gehilfeausbildung und gibt als solche erkennbare praktische Empfehlungen, z.B. durch die dem Leitfaden beigefügten weiteren Formblätter, die ebenfalls unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte Mithilfe von Fachseminaren entwickelt worden sind und zwecks landes- einheitlicher Bearbeitung von Seiten der Lan­ desstraße 381 betreffend ist Xxxxxx und der Widerspruch bei der Stadtver­ waltung Frankfurt (Oder), Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegenBezirksregierungen benutzt werden sollten. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 wird im Abschnitt 015, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG sein.Auftrag

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Rechtsbehelfsbelehrung. Xxxxxx Amtsdirektor Xxxxxxx ehrenamtl. Bürgermeister Kummerow Xxxxxxxxxxxxx Bürgermeister Xxxxx Vorsitzender Stadtverordneten­ versammlung Beeskow Gegen diese Verfügung diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­ kanntgabe Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend Der Widerspruch ist der Widerspruch beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Oder-Spree, Kommunalaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxx, einzulegen. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte am 10.12.19998/ 14.12.1998 Unterzeichnete und in der Lan­ desstraße 381 betreffend ist Stadtverordnetenversammlung der Widerspruch bei Stadt Beeskow am 24.06.1998 und in der Stadtver­ waltung Frankfurt (Oder), Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Gemeindevertre­ Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt Xxxxxxxx Xxxxxxx xxxx Xxxxxxxx am 10.12.1998 beschlossene (OderBeschluß-Nr. 25/4/99) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 selbstorganisierte Tagesbetreuung - §§ 1, 2, 23, 24, 79, 80, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) 26.06.1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 15.03.1996 (GVBl. Bundesgesetzblatt I S. 358477), das zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 29.05.1998 (GVBl. Bundesgesetzblatt I Nr. 24S. 1188) geändert worden ist. Mit Wirkung nachträglich als geeignet und erforderlich anerkannt wird nach Maßgabe der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Förderung von Tagespflege vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 wird im Abschnitt 015, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, von km 0,000 bis km 2,995, im Abschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG sein03.09.1997.

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Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Verfügung Allgemeinverfügung kann innerhalb eines ei- nes Monats nach Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend ist der Widerspruch Bekanntgabe beim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen BrandenburgVerwaltungsgericht Köln, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten 00000 Xxxx schriftlich oder zur Niederschrift einzulegender Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäfts- stelle Klage erhoben werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Köln, 00000 Xxxx, Antrag auf Wiederherstellung der aufschie- benden Wirkung oder gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bei der Bezirksregierung Köln Antrag auf Aussetzung der Voll- ziehung gestellt werden. Die unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte Klage bzw. der Lan­ desstraße 381 betreffend ist Antrag kann auch durch Übertra- gung eines elektronischen Dokuments an die elektroni- sche Poststelle des Gerichts Köln erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Widerspruch bei verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der Stadtver­ waltung Frankfurt verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Über- mittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rah- menbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun- gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be- sondere elektronische Behördenpostfach (Oder), Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBlBGBl. I S. 3583803), das zuletzt die durch Gesetz Artikel 1 der Verordnung vom 189. Okto­ ber 2011 Februar 2018 (GVBlBGBl. I Nr. 24S. 200) geändert worden ist). Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Grundlage Internetseite xxx.xxxxxx.xx Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.‌‌‌‌‌‌‌‌ Köln, den 21. Xxxx 2022 Bezirksregierung Köln gez. Xxxxxx M ü l l e r Hauptdezernentin Der Dienstausweis Nr. 1313700, Inhaberin Xxxxxx, Kuhle, ausgestellt am 4. Juni 2020 vom Fachbereich Per- sonal und Organisation der Stadt Aachen, ist am 19. Xxxx 2022 in Verlust geraten. Er wird hiermit für ungültig erklärt. Der unbefugte Gebrauch des § 7 Absatz 2 in Verbindung Ausweises wird straf- rechtlich verfolgt. Sollte der Dienstausweis gefunden werden, wird ge- beten, ihn der Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, 00000 Xxxxxx, zuzuleiten. Aachen, den 24. Xxxx 2022 Im Auftrag gez. Z i e m o n s Die Sparkassenbücher mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 den Kontonummern 3000399257 und 3000397475 ausgestellt von der Kreis- sparkasse Euskirchen, sind abhanden gekommen. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird im Abschnitt 015aufgefordert, von Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage der Ur- kunden bei der Kreissparkasse Euskirchen, von km 0,000 bis km 2,995Xxx-Xxxxxxx- Xxxxxx 0, im Abschnitt 02000000 Xxxxxxxxxx, von NK 2951008 nach NK 2951002anzumelden, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012da andernfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden. Euskirchen, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft28. Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und die Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der §§ 9 und 9a BbgStrG sein.Xxxx 2022

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