Verwendungsnachweis Musterklauseln

Verwendungsnachweis. Für die Abrechnung der Ausgaben der deutschen Kooperationspartner sind die DFG- Vordrucke 41.054 (im Drittmittelverfahren) bzw. 41.051 (bei persönlichen Bewilligungen und Einrichtungsbewilligungen) zu verwenden und für die Ausgaben der israelische Ko- operationspartner der Vordruck 41.053. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/
Verwendungsnachweis a. Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Abrechnungsunterlagen (Verwendungsnachweise) ausschließlich im elektronischen Wege an die E-Mail-Adresse: xx@xx00.xxxx.xx.xx unter Angabe der Geschäftszahl zu übermitteln:
Verwendungsnachweis. Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszei- chens und der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum 15. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden. DFG In dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-, Sach- und In- vestitionsausgaben nachzuweisen. Dies umfasst auch jene Mittel, die an Dritte weiter- geleitet wurden (Ziff. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in der die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Buchungsliste müssen Datum, Kreditor/Debitor, ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000 Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises berechtigt, die be- stimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel (inklu- sive der Umsetzung des Leitlinienmodells zur Programmpauschale) jederzeit durch Ein- sicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Dokumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Rückforderungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstrecken, wenn und soweit dieser Einblick zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. DFG Werden Mittel des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ein Prüfun...
Verwendungsnachweis. Erstellen des Verwendungsnachweises innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss der Arbeiten. Sachbericht über das Vorhaben, in dem der Aufwand, der erzielte Erfolg und die erwarteten Auswirkungen zusammenfassend darzustellen sind. Mehrfertigungen des Bestandslageplans. Dem baufachlich mitwirkenden Amt sind – Auskünfte über das Vorhaben zu geben, insbesondere über den Stand der vertraglichen Leistungen und der Kosten, – rechtzeitig die erstmalige Ausschreibung und Vergabe, der Baubeginn und die Beendigung eines Vorhabens mitzuteilen (Nr. 3.2 ANBest-K). Auf Verlangen sind schon der Entwurf der Verdingungsunterlagen, bei beschränkter Ausschreibung auch ein Vorschlag der einzuladenden Firmen, bei öffentlichen Teilnahmewettbewerb eine Aufstellung der Bewerber und ausgewählten Firmen zur Kenntnis zu geben, – auf Verlangen eine Ablichtung der Eröffnungsniederschrift, ein Preisspiegel der Objekte, Kostengruppen und Hauptpositionen und bei Nebenangeboten, Sonder- und Änderungsvorschlägen eine Gegenüberstellung zum Hauptangebot zu übersenden, – bei Ortseinsichten die Art und der Stand der Ausführung zu erläutern. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.620/078.6 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen – ZVB-Ing (2713) Die baufachliche Mitwirkung des WWA bzw. SBA ist beschränkt auf die stichprobenweise Überwachung der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendungen nach den dem Bescheid zugrundeliegenden Unterlagen. Die baufachliche Mitwirkung entlastet den Ingenieur nicht von seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vorhabens. *) Besondere Leistung i. S. von § 3 Abs. 3 HOAI.
Verwendungsnachweis. (1) Der Förderungsnehmer hat die Realisierung des Projekts, die vorgenommenen kulturellen Aktivitäten im Kalenderjahr, für die die Basisförderung gewährt wurde, und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung unaufgefordert bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Zeitpunkt nachzuweisen.
Verwendungsnachweis. (1) Bis zum 30. Juni des Folgejahres ist der Standortgemeinde ein zahlenmäßiger Nachweis aller mit der Einrichtung verbundenen Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
Verwendungsnachweis. Für den Verwendungsnachweis gilt die unter Ziff. 28.2.4.1 geregelte Frist
Verwendungsnachweis. Die Xxxxxx müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das vergangene Schuljahr einen Verwendungsnachweis pro Schule mit folgenden Bestandteilen einreichen:
Verwendungsnachweis. Einreichungsfrist Der Verwendungsnachweis ist möglichst umgehend, spätestens drei Monate nach Ab- schluss der Veranstaltung zu übersenden. Im Verwendungsnachweis sind alle Einnah- men und alle Ausgaben für die Veranstaltung nachzuweisen. Die Anzahl der Teilneh- menden ist zwingend anzugeben. Wird das Vorhaben durch den Erhalt weiterer Förder- mittel für dasselbe Forschungsvorhaben oder Zuwendungen fremder Dritter mitfinan- ziert, müssen auch die Einnahmen und Ausgaben dieser Mittel nachgewiesen werden. Originalbelege brauchen der DFG nur auf Anforderung vorgelegt zu werden.
Verwendungsnachweis. Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Abrech- nungsunterlagen (Verwendungsnachweise) ausschließlich auf elektronischem Wege (mittels des auf der Internetseite der Fördergeberin abrufbaren Online-Formulars) zu übermitteln. Die Förder- geberin behält sich das Recht vor, die Form und das elektronische Format der Abrechnungsunterla- gen festzulegen. ⮚ Sachvorhaben/Sachbericht (pro eingereichter Förderung) Es müssen insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung, der nachweisliche Be- richt über die Durchführung bzw. Umsetzung des geförderten Vorhabens sowie die Errei- chung des angestrebten Förderzwecks inkl. relevanter statistischer Daten nachvollziehbar hervorgehen. ⮚ Inhaltlicher Jahresbericht/Projektbericht Gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Aktivitäten der*des Fördernehmer*in im Rahmen der von der Stadt Wien – Bildung und Jugend geförderten Angebote im Förder- jahr/Projektzeitraum. Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien – Bildung und Ju- gend innerhalb eines Förderjahres ist der inhaltliche Jahresbericht nur einmal zu übermitteln.