Verwendungsnachweis. Für die Abrechnung der Ausgaben der deutschen Kooperationspartner sind die DFG- Vordrucke 41.054 (im Drittmittelverfahren) bzw. 41.051 (bei persönlichen Bewilligungen und Einrichtungsbewilligungen) zu verwenden und für die Ausgaben der israelische Ko- operationspartner der Vordruck 41.053. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/
Verwendungsnachweis. Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszei- chens und der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum15. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden. In dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-, Sach- und In- vestitionsausgaben nachzuweisen. Dies umfasst auch jene Mittel, die an Dritte weiter- geleitet wurden (Ziff. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in der die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Buchungsliste müssen Datum, Kreditor/Debitor, ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. DFG Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsge- mäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises berechtigt, die be- stimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jeder- zeit durch Einsicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Do- kumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Rückfor- derungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstrecken, wenn und soweit dieser Einblick zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. Werden Mittel des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ein Prüfungsrecht der DFG entspre- chend dieser Regelungen wie auch ein Prüfungs...
Verwendungsnachweis. Die Xxxxxx müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das vergangene Schuljahr einen Verwendungsnachweis pro Schule mit folgenden Bestandteilen einreichen:
a) Ein von der Schulleitung unterzeichneter Nachweis über die Anzahl der geleisteten Stunden (anhand von Plänen, denen die Unterrichts- und Angebotseinheiten zu ent- nehmen sind).
b) Nachweis der Fachkraftausgaben. Dabei sind sämtliche im Ganztagesschulbetrieb beschäftigte Personen mit Namen, beruflicher Qualifikation, Eingruppierung und Be- schäftigungsumfang und -zeitraum aufzuführen.
c) Aufstellung der durch die Beauftragung Dritter entstehenden Personalkosten
d) Nachweis der geleisteten pädagogischen Arbeit gemäß den Vorgaben der Stadt aus dem Prozess der Qualitätsentwicklung
e) Nachweis über eingenommene Elternentgelte Sofern die in Anlage 1 bzw. 3 aufgeführte Leistung nicht in vollem Umfang (vgl. § 2) erb- racht wird, ist das Schulverwaltungsamt zu Kürzung / Rückforderung der finanziellen Mit- tel berechtigt. Die Schulleitung ist aufgefordert, dem Schulverwaltungsamt vertragliche Unregelmäßig- keiten unverzüglich mitzuteilen.
Verwendungsnachweis. Bis zum 30. Juni des Folgejahres ist der Standortgemeinde ein zahlenmäßiger Nachweis aller mit der Einrichtung verbundenen Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
Verwendungsnachweis. Einreichungsfrist Der Verwendungsnachweis ist möglichst umgehend, spätestens drei Monate nach Ab- schluss der Veranstaltung zu übersenden. Im Verwendungsnachweis sind alle Einnah- men und alle Ausgaben für die Veranstaltung nachzuweisen. Die Anzahl der Teilneh- menden ist zwingend anzugeben. Wird das Vorhaben durch den Erhalt weiterer Förder- mittel für dasselbe Forschungsvorhaben oder Zuwendungen fremder Dritter mitfinan- ziert, müssen auch die Einnahmen und Ausgaben dieser Mittel nachgewiesen werden. Originalbelege brauchen der DFG nur auf Anforderung vorgelegt zu werden.
Verwendungsnachweis. Für den Verwendungsnachweis gilt die unter Ziff. 28.2.4.1 geregelte Frist
Verwendungsnachweis. Der Förderungsnehmer hat die Realisierung des Projekts, die vorgenommenen kulturellen Aktivitäten im Kalenderjahr, für die die Basisförderung gewährt wurde, und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung unaufgefordert bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Zeitpunkt nachzuweisen.
Verwendungsnachweis. Erstellen des Verwendungsnachweises innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss der Arbeiten. Sachbericht über das Vorhaben, in dem der Aufwand, der erzielte Erfolg und die erwarteten Auswirkungen zusammenfassend darzustellen sind. Mehrfertigungen des Bestandslageplans.
Verwendungsnachweis a. Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Abrechnungsunterlagen (Verwendungsnachweise) ausschließlich im elektronischen Wege an die E-Mail-Adresse: xx@xx00.xxxx.xx.xx unter Angabe der Geschäftszahl zu übermitteln:
1. Bericht über die Jahrestätigkeit: Es müssen insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung, der nach- weisliche Bericht über die Durchführung bzw. Umsetzung des geförderten Vor- habens sowie die Erreichung des angestrebten Förderzwecks nachvollziehbar her- vorgehen.
Verwendungsnachweis. Die Fördergeberin und die Projektleitung Bildungsgrätzl prüfen die eingereichten Abrechnungsun- terlagen (Verwendungsnachweise) nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien sowie auf Vollständigkeit, Förderwürdigkeit und Plausibilität. Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind folgende Abrechnungsunterlagen (Verwendungsnachweise) aus- schließlich auf elektronischem Wege (mittels des auf der Internetseite der Fördergeberin abrufbaren Online-Formulars) zu übermitteln. Die Fördergeberin behält sich das Recht vor, die Form und das elekt- ronische Format der Abrechnungsunterlagen festzulegen. Version vom 15.11.2022 ⮚ Sachvorhaben/Sachbericht (pro eingereichter Förderung) Hinweis: Dafür ist ausschließlich das auf der Internetseite der Fördergeberin abrufbare For- mular zu verwenden (s. die Ausführungen zum Sachvorhaben/Sachbericht unter Punkt 7.1.).Es müssen insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung (kostenwirksame Aktivitäten, Leistungen und Projekte entsprechend dem eingereichten Sachvorhaben), der nachweis- liche Bericht über die Durchführung bzw. Umsetzung des geförderten Vorhabens sowie die Erreichung des angestrebten Förderzwecks inkl. relevanter statistischer Daten nachvollzieh- bar hervorgehen. Etwaige Änderungen gegenüber dem eingereichten Sachvor- haben sind kurz zu erläutern.