Common use of Rechtsbehelfsbelehrung Clause in Contracts

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Albig, den 28.02.2011 Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *) Hinweis: In den Lageplan kann in der Zeit vom 10.03.2011 bis zum 09.04.2011 bei der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Zimmer 213) eingesehen werden. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montag, dem 28. Xxxx 2011 findet um 8.00 Uhr im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Bechtolsheim, den 25. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx, den 11. Xxxx um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Ratssitzung im Sitzungssaal des Rathau- ses statt. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (altersgemischte Gruppe). Die Vollzeitstelle soll ab 1. Mai 2011 und vorerst bis Ende 2012 be- setzt werden. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, bis spätestens 31.03.2011 an die Ortsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 Biebelnheim.

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Samples: Amtliche Bekanntmachungen

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Be­ kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Die unter Nummer 1 aufgeführten Abschnitte der Landesstra­ ße 381 betreffend ist der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Landbeim Landesbetrieb Stra­ ßenwesen Brandenburg, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Xxxxxxxxxxx 00 in 15366 Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. AlbigDie unter Nummer 2 aufgeführten Streckenabschnitte der Lan­ desstraße 381 betreffend ist der Widerspruch bei der Stadtver­ waltung Frankfurt (Oder), den 28.02.2011 Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur, Xxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxxx (Xxxx) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Im Auftrag Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *Xxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Abteilungsleiterin Verkehr Oberbürgermeister LS Brandenburg der Stadt Frankfurt (Oder) Hinweis: In den Lageplan kann Auf Grund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung wird der Ver­ lauf der Landesstraße L 284 vom Knotenpunkt mit der Bundes­ straße B 166 in der Zeit vom 10.03.2011 Gemarkung Schwedt/Oder über Heinersdorf nach Berkholz bis zum 09.04.2011 bei Abzweig Kiesweg verändert. Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Zimmer 213) eingesehen werden. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montag, dem Fassung der Bekanntmachung vom 28. Xxxx Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Okto­ ber 2011 findet um 8.00 Uhr (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 werden auf der Grundlage des § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 BbgStrG folgende Umstu­ fungen verfügt: Die Landesstraße L 284 wird im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. BechtolsheimAbschnitt 015, den 25. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxxvon Netzknoten (NK) 2851010 nach NK 2951008, den 11. Xxxx um 19.00 Uhrvon km 0,000 bis km 2,995, findet eine öffentliche Ratssitzung im Sitzungssaal des Rathau- ses stattAbschnitt 020, von NK 2951008 nach NK 2951002, von km 0,000 bis km 3,094 sowie im Abschnitt 030 von NK 2951002 nach NK 2951012, von km 0,000 bis km 1,345 über eine Länge von 7,434 km, einschließlich der Nebenanla­ gen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung Entsprechend den Gemarkungsgrenzen wird die Stadt Schwedt/ Oder künftiger Baulastträger von 5,728 km Straßenlänge und Beschlussfassung über die Änderung Gemeinde Berkholz-Meyenburg künftiger Baulastträger von 1,706 km Straßenlänge im Sinne der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen §§ 9 und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (altersgemischte Gruppe). Die Vollzeitstelle soll ab 1. Mai 2011 und vorerst bis Ende 2012 be- setzt werden. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, bis spätestens 31.03.2011 an die Ortsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 Biebelnheim9a BbgStrG sein.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Bekanntgabe Widerspruch erhoben werdenerheben. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung (Anschrift) oder dem Prü- fungsausschuss des Fachseminars für Altenpflege (Anschrift) einzulegen. AlbigSollte die Frist durch das Ver- schulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, den 28.02.2011 Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *) Hinweiswürde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet wer- den. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW • 00000 Xxxxxxxxxx An die Bezirksregierungen Telefon 0000 000-0000 Fax 0000 000-0000 xxxx.xxxxxx@xxxx.xxx.xx Aktenzeichen V 6 - 5665.21.6 bei Antwort bitte angeben Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Datum: In den Lageplan kann in der Zeit vom 10.03.2011 bis zum 09.04.2011 bei der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 25. August 2006 Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxx Telefon 0000 000-0 Fax 0000 000-0000 xxxxxxxxxx@xxxx.xxx.xx xxx.xxxx.xxx.xx Mit Wirkung zum 01. September 2006 tritt, fußend auf dem Landesausfüh- rungsgesetz zur Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe, die Aus- bildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung in Nord- rhein-Westfalen (Zimmer 213APRO-APH) eingesehen werdenin Kraft. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr Auf Grundlage dieser Ausbildungs- und nach Vereinbarung XxxxxxxPrüfungsordnung für die Altenpflege- hilfeausbildung werden mit dem beigefügten „Verbindlichen Leitfaden Alten- pflegehilfe“ verbindliche Regelungen für den Zugang zur Ausbildung, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montagdie Durchführung der Ausbildung sowie der Durchführung der Prüfung getroffen. Verbindlich sind zudem die nachfolgend aufgeführten Formblätter des Leitfa- dens: Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, dem 28. Xxxx 2011 findet um 8.00 Uhr im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Bechtolsheim709 bis Haltestelle Landtag/Knie- brücke oder Stadttor Rheinbahn Linien 719, den 25. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx725, den 11. Xxxx um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Ratssitzung im Sitzungssaal des Rathau- ses statt. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (altersgemischte Gruppe). Die Vollzeitstelle soll ab 1. Mai 2011 und vorerst 726 bis Ende 2012 be- setzt werden. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, bis spätestens 31.03.2011 an die Ortsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 Biebelnheim.Haltestelle Polizeipräsi- dium

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Samples: Anlagen

Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Landbeim Landesamt für Bauen und Verkehr in 15366 Hoppegarten, Weinrufstraße 38, 55232 AlzeyLixxxxxxxxx 00, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Albig, den 28.02.2011 Xxxxxxx Xxxxxxxxx Ortsbürgermeister *) Hinweis: In den Lageplan kann Um nach dem Bau der Teilortsumgehung Angermünde einen zu- sammenhängenden Verlauf der Bundesstraße B 198 in der Zeit Ortsla- ge Angermünde herstellen zu können, wird ein Abschnitt der B 198 zur Gemeindestraße abgestuft (Straße des Friedens) und die kom- munale Puschkinallee zum Teilabschnitt der B 198 aufgestuft. Rechtsgrundlagen bilden das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2011 bis zum 09.04.2011 bei der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Zimmer 213) eingesehen werden. Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxx Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 18 Am Montag, dem 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, in Verbindung mit der Fernstraßenzuständigkeitsverordnung (FStrZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Xxxx 2005 (GVBl. II S. 161), die durch die Verordnung vom 12. September 2007 (GVBl. II S. 309) geändert worden ist, und das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Ok- tober 2011 findet um 8.00 Uhr (GVBl. I Nr. 24) geändert worden ist. Aux xxx Xxxxxxxxx xxx § 0 XXxxX xind folgende Umstufungen geboten: Die B 198 wird vom Abschnitt 100 ab Nullpunkt D des Netzknotens 2950005 von Station (km) 0,090 bis Station (km) 2,894 (Netzknoten 2950004) und im Rathaus in Bechtolsheim Abschnitt 101 (Kreisverkehr) von Station (km) 0,000 bis Sta- tion (km) 0,087 über eine nichtöffentliche Sit- zung des Umlegungsausschusses Länge von 0,964 km einschließlich der Ortsgemeinde Bechtolsheim stattNebenanlagen zum 1. Bechtolsheim, den 25April 2013 zur Gemeindestraße gemäß § 3 Absatz 4 BbgStrG abgestuft. Februar 2011 gez. Xxxxxxxx Xxxxxxx Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Künftiger Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx, den 11. Xxxx um 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Ratssitzung der Straßenbaulast im Sitzungssaal des Rathau- ses statt. TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Beratung Sinne der §§ 9 und Beschlussfassung über 9a BbgStrG wird die Änderung der Straßenausbaubeitragssat- zung TOP 3: Solidarpakt Erneuerbare Energien Ver- bandsgemeinde Alzey-Land TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Xxxxxxxx Xxxxx Ortsbürgermeisterin Die Ortsgemeinde Biebelnheim sucht eine / n Leiter / in für ihren eingruppigen Kindergarten (altersgemischte Gruppe). Die Vollzeitstelle soll ab 1. Mai 2011 und vorerst bis Ende 2012 be- setzt werden. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, bis spätestens 31.03.2011 an die Ortsgemeinde Biebelnheim Hauptstraße 11 55234 BiebelnheimStadt Angermünde sein.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung