Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten Musterklauseln

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten, die zur Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich sind, sind Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO. Dies gilt auch für vorvertragliche Maßnahmen. Eine Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit wir uns für die Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligungserklärung von Ihnen einholen, wird die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gestützt. Im Falle sensitiver Daten ist zusätzlich die Voraussetzung des Art. 9 Abs. 2 DSVGO heranzuziehen.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verschiedenen Zwecken. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss auf eine der folgenden Rechtgrundlagen gestützt werden: • Sie haben Ihre Einwilligung erteilt (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. a) DS-GVO); • Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Ihre Anfrage erfolgen (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. b) DS-GVO); • Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedsstaats erforderlich, dem wir unterliegen (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. c) DS-GVO in Verbindung mit rechtlicher Verpflichtung); • Die Verarbeitung ist erforderlich, um Ihre lebenswichtige Interessen oder die eines anderen Menschen zu schützen (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. d) DS-GVO); • Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. e) DS-GVO); • Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen der Generali Vitality oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich hierbei um ein Kind handelt (Art. 6 Abs. 1, Unterabs. 1 Buchst. f) DS-GVO). 14 / 26 Sofern wir sensitive Daten wie z. B. Gesundheitsdaten über Sie verarbeiten, muss zusätzlich eine der folgenden Rechtgrundlagen einschlägig sein: • Sie haben Ihre ausdrücklich Einwilligung erteilt (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DS-GVO); • Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die Sie offensichtlich öffentlich gemacht haben (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e) DS-GVO); • Die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) DS-GVO).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.