Rechtskonformes Verhalten Musterklauseln

Rechtskonformes Verhalten. 37.1. Der AN verhält sich rechtskonform und hat angemessene organisatorische Maßnahmen getroffen, um rechtskonformes Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Sub-Unternehmer, Berater oder sons- tiger von ihm beauftragter Dritter sicherzustellen.
Rechtskonformes Verhalten. Der AN verhält sich rechtskonform und hat angemessene organisatorische Maßnahmen getroffen, um rechtskonformes Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer, Berater oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter sicherzustellen. Der AG kann den VERTRAG aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages aufgrund von Verstößen des AN gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 39.1 unzumutbar wird.
Rechtskonformes Verhalten. 12.1 Rechtskonformes Verhalten ist für uns selbstverständlich und Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Ein Verstoß des Kunden gegen seine Pflicht zum rechtskonformen Verhalten liegt vor, wenn bekannt wird, dass der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter in betrieblichem Zusammenhang wegen wirt- schaftskrimineller Handlungen verurteilt worden sind. Als wirtschaftskriminelle Handlungen gelten insbesondere Betrug, Untreue, Unterschlagung, Geldwäsche, Korruption, Insiderhandel sowie Steuer- und Insolvenzstraftaten. Der Kunde hat insbesondere auch nationale und internati- onale Exportgesetze einzuhalten sowie verhängte Sanktionen zu befolgen.