Rechtsmangel. Bei Rechtsmängeln erfolgt die Nacherfüllung durch die Einräumung einer rechtlich einwandfreien Benutzungsmöglichkeit der gelieferten Leistung oder nach Xxxx von MEHRWERK die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer geänderten, aber gleichwertigen Leistung. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung im Bezug auf die vertragliche Leistung geltend machen, so hat der Kunde dies MEHRWERK unverzüglich schriftlich detailliert mitzuteilen. Der Kunde ermächtigt MEHRWERK bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht MEHRWERK von dieser Ermächtigung Gebrauch, was in ihrem Ermessen steht, so darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von MEHRWERK anerkennen. Des Weiteren ist MEHRWERK verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und stellt dabei den Kunden von den Kosten und Schäden frei, die ausschließlich auf die Rechtsverteidigung durch MEHRWERK zurückzuführen sind. Die Verjährung der Mängelhaftungsansprüche wegen des Rechtsmangels bleibt davon unberührt.
Appears in 4 contracts
Samples: Contractual and Licensing Terms, Contract and License Terms, Vertrags Und Lizenzbedingungen