Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte Musterklauseln

Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. Jede Partei behält alle Eigentumsrechte an vorbestehendem geistigen Eigentum (einschliesslich u.a. Handelszeichen, Urheberrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Informationen, Techniken, Methoden, Software, Technologie, Pläne, Entwürfe und Geschäftsprozesse). OT behält alle Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, einschliesslich Software, Unterlagen, Schulungsmaterial, Erfindungen, Innovationen und Entwicklungen („Arbeitsergebnis“).
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. Die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an Marken, Domain Names, Ausstattung und Werbematerial betreffend Alcon Produkte stehen ausschließlich Alcon oder einer Gesellschaft der Novartis-Gruppe zu. Die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Alcon begründet keine Gebrauchslizenz an den gewerblichen Schutz- und Urheberrechten von Alcon zugunsten des Kunden. Registrierung und der Gebrauch von Alcon Marken oder damit verwechselbaren Abwandlungen ist unzulässig, ebenso deren Gebrauch in Domain Names, in Internet Netzwerken, Blogs, für Werbung und Marketing in Internet Suchmaschinen etc. Dem Kunden von Alcon zu Werbezwecken zur Verfügung gestelltes Text- und Bildmaterial darf nur für vorgängig schriftlich vereinbarte Werbeaktivitäten innerhalb deren Zeitrahmen verwendet werden. Der Import von Alcon-Produkten aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der aktive Verkauf von Alcon-Produkten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Schweiz inkludiert) stellt eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von Alcon dar.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 11.1 Liefert der Käufer REACTIVE-ROBOTICS Entwürfe, Zeichnungen und Spezifikationen, um REACTIVE-ROBOTICS in die Lage zu versetzen, kundenspezifische oder nicht standardisierte Produkte herzustellen, so garantiert der Käufer, dass diese Herstellung keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 13.1 Liefert der Kunde GEHC Entwürfe, Zeichnungen und Spezifikationen, um GEHC in die Lage zu versetzen, kundenspezifische oder nicht standardisierte Produkte herzustellen, so garantiert der Kunde, dass diese Herstellung keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt. 13.2 Alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen verbleiben zu jeder Zeit bei GEHC oder ihren Lizenzgebern.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 15.1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutz- oder Ur- heberrechts (nachfolgend Schutzrechte) durch von uns gelieferte Ware, bei ihrer vertragsgemäßen Nutzung gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen: 15.2. Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die Ware erwirken, die Ware so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Ware austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, werden wir gegen Erstattung des Kaufpreises die Ware zurücknehmen. 15.3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Kun- de uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung der Schutzrechte nicht anerkennt und uns alle Abwehr- maßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schadenminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er ver- pflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstel- lung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 15.4. Ansprüche des Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen sind ausgeschlos- sen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzungen durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 15.5. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Dieser Haftungs- ausschluss gilt nicht, soweit z.B. nach Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vor- satzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ebenso bleibt das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen bestehen.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 6.1 Der LIEFERANT gewährleistet, dass Angebot und Vertrieb der Waren keine Rechte Dritter (wie Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Lizenzen, Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht u. a.) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzen und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Gleiches gilt für den Fall des Angebots und Vertriebs der Artikel außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, soweit der LIEFERANT in der jeweiligen Bestellung darauf hingewiesen wird, dass die von ihm angebotene Ware nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wird. 6.2 Der LIEFERANT ist verpflichtet, den AUFTRAGGEBER sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen von jeder Inanspruchnahme Dritter bezogen auf Rechte gemäß Ziff. 6.1 freizuhalten und den darüberhinausgehenden Schaden einschließlich entgangenen Gewinns zu ersetzen. 6.3 Soweit für Angebot und Vertrieb der Waren die Einholung bestimmter Lizenzen erforderlich ist, z.B. für standardessentielle Patente, so verpflichtet sich der LIEFE- RANT, diese vorab auf eigene Kosten einzuholen und dem AUFTRAGGEBER kostenlos eine Unterlizenz zu erteilen. 6.4 Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen des LIEFERANTEN ist der AUFTRAGGBER berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 10.000 zu verlangen. Die Höhe der Vertrags- strafe kann vom zuständigen Gericht überprüft und ggf. angepasst werden. Weiter- gehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 12.5.1 Während der Laufzeit eines Projekts geschaffene gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how stehen demjenigen zu, der sie/es erschaffen hat. Sofern und soweit so geschaffene gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie Know-how MightyCare So- lutions zustehen, erhält der Kunde hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht un- terlizenzierbares Nutzungsrecht.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- rechten und Urheberrechten.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. (1) Soweit Software Bestandteil der Lieferung ist, gelten die dem Datenträger beigefügten Bedingungen, die der Käufer durch Öffnung der Versiegelung anerkennt. (2) Sollten durch die Lieferung von Software gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, haften wir hierfür nicht, es sei denn dass die Rechtsverletzung ausschließlich durch Redemann Lagertechnik grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Käufer ist gleichwohl verpflichtet, uns unverzüglich über insoweit gegen ihn erhobene oder ihm bekannt gewordene Ansprüche in Kenntnis zu setzen. Auch Xxxxxxxx Lagertechnik ist zur sofortigen Information des Käufers aus derartigen Sachverhalten verpflichtet. (3) Bei der Lieferung von Software ist der Käufer verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verletzung von Xxxxxxx- oder sonstigen Schutzrechten durch den eigenen Gebrauch oder durch den Gebrauch durch Dritte auszuschließen ist.
Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte. 13.1 Alle Rechte an Dokumenten und andere Materialien (z.B. Pläne, Zeichnungen, technische Dokumente, Software, Da- ten), die der Kunde dem Lieferanten für die Warenlieferung und/oder die Erfüllung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt oder aushändigt, bleiben Eigentum des Kunden. 13.2 Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren und/oder die Dienstleistungen oder deren Bereitstellung nicht die Rechte Dritter verletzen. 13.3 Alle immateriellen Rechte und andere Rechte an Dokumenten, Materialien, Daten oder anderen Ergebnissen, die bei der Er- bringung von Dienstleistungen geschaffen werden, gehen auf den Kunden über. 13.4 Der Lieferant hat das Recht, die Informationen, Materialien, Daten und die in Ziffer 13.1 und 13.3 definierten immateriellen Rechte nur in dem Umfang zu nutzen, wie sie für die Lieferung der Waren an oder die Ausführung der Dienstleistungen für den Kunden benötigt werden. 13.5 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Lie- ferant dem Kunden unentgeltlich ein dauerhaftes, unwiderruf- liches, übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die gesamte in den Waren enthaltene Software für die Nutzung der Waren zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Software anzufertigen und Änderungen an der Software vor- zunehmen, die zur Nutzung der Waren und/oder der Software und zur Behebung von Mängeln an der Software erforderlich sind.