Rechtsmittelbeschränkung. Wenn eine Fehlerbehebung nicht erfolgt, aber die Software nicht unwesentlich von der Dokumentation abweicht („Fehler“), so besteht die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme für den Kunden gegenüber SISW in der Kündigung der Software-Pflege für die von dem Fehler direkt betroffene Software. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden, erstattet SISW dem Kunden unverzüglich den Teil der Gebühren, die für die verbleibende Dauer des jeweils aktuellen Zeitraums der Software-Pflegeservices für die betroffene Software bereits gezahlt worden ist.
Appears in 2 contracts
Rechtsmittelbeschränkung. Wenn eine Fehlerbehebung nicht erfolgt, aber die Software nicht unwesentlich unwesentliche von der Dokumentation abweicht („Fehler“), , so besteht die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme für den Kunden gegenüber SISW in der Kündigung der Software-Pflege für die von dem Fehler direkt betroffene Software. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden, erstattet SISW dem Kunden unverzüglich den Teil der Gebühren, die für die verbleibende Dauer des jeweils aktuellen Zeitraums der Software-Pflegeservices für die betroffene Software bereits gezahlt worden ist.
Appears in 2 contracts