Rechtsmittelbeschränkung. Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von SISW und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden beim Versäumnis, einen Fehler zu beheben, ist die Einstellung der Nutzung des Serviceangebots, das direkt von dem Fehler betroffen ist, durch den Kunden. SISW erstattet dem Kunden danach unverzüglich den ungenutzten Betrag der vorausbezahlten Gebühren für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Laufzeit der Bestellung des betreffenden Serviceangebots des Kunden.
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