Rechtsordnung und Gerichtsstand. Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Kontoeröffnung
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank gilt für Für den Vertragsabschluss Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches RechtRecht (Nr. 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank). Es gibt keine vertragliche GerichtsstandklauselGerichtsstandsklausel.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Gemäß Nr. 6 Abs. Absatz 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsabschluss Vertrags- schluss und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche GerichtsstandklauselGerichtsstandsklausel.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen